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<br>(Stand 13.5.2024)

Übersetzungen in Ukrainisch und Russisch werden aktuell ausgearbeitet und sollten in den nächsten Tagen online verfügbar sein. Der parlamentarische Prozess und die Verlautbarung im BGBl ist aller Voraussicht nach Anfang Sommer abgeschlossen.

Hier der Link zu den FAQs zum neuen Aufenthaltstitel

Informationen zum Umstieg auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus (bmi.gv.at)

und der offizielle Link zu Fragen bzgl. Vertriebene aus der Ukraine, und der Verlängerung des Aufenthaltsrechts

Ukraine (bmi.gv.at)


Grundsätzlich ist es so, dass das Aufenthaltsrecht für Vertriebene weiterhin gilt. Aktuell gilt es bis 4.3.2025. Es kann auch verlängert werden - die Wahrscheinlichkeit dafür ist groß.
Insofern bringt der neue Aufenthaltstitel einfach für alle die, die schon in Beschäftigung sind, eine verbesserte Aufenthaltsperspektive. Gleichzeitig verschlechtert sich aber die Situation derer nicht, die aus welchen Gründen  auch immer (Kinderbetreuungspflichten, in Pension, etc. ) in keinem Arbeitsverhältnis stehen. Sie haben weiterhin automatisch Vertriebenenstatus wie bisher.


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