GVS-Bundesland | Burgenland |
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letztes Update | 29.05.2022 |
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Änderungen |
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Grundversorgung Burgenland
Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Kärnten
Landes GVS Erwachsene: | 2.118 |
Landes GVS < 18 Jahre: | 102 |
Bundes GVS: | 526 |
Summe: | 2.746 |
Stichtag 27.04.2022
Zielgruppe Grundversorgung
Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit. |
- Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens
- subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
- Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
- Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind werden im Regelfall in der GVS belassen bis ein Mandatsbescheid mit Wohnsitzauflage ergeht, welchem ggf. nicht nachgekommen wird oder die Person irregulär verzieht
- Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen verbleiben im Einzelfall und zur Vermeidung besonderer Härten (Novellierung K-GrvG mit 12.05.2021) in der GVS
Unterbringung
Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien | Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung |
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Organisierte Einrichtungen von NGOs | unterschiedlich | € 21,- für Vollversorgung € 10,- für Selbstversorgung
| € 6,- |
Kein MoBeWo |
Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen) | Mobile Sozialberatung, |
mit Stand Feb 2022: 45 Quartiere in der GVS Kärnten (32 Selbstversorgungsquartiere, 11 Vollpensionsquartiere und 2 UMF- Quartiere) sowie in privaten Unterkünften in Einrichtungen von Diakonie de La Tour Selbstversorgung trotz Vollversorgerquartier (+ kl. Aufschlag von Diakonie intern) ermöglicht, Diakonie-interner Betreuungsschlüssel ca. 1h/Woche pro Klient:in Schlüssel: 1:38, ab 50 Klient:innen Nachtdienst als Mindeststandard; Vorgabe: 24/7 Anwesenheit einer Betreuungsperson bei Vollversorgung => ist für kleinere Einheiten nicht realistisch, Diakonie zb. hat Einrichtung in der Nähe anderer Einrichtungen, die Präsenz ist somit erfüllt. Vorgabe: 24/7 Erreichbarkeit einer Person bei Selbstversorgung Auszahlung Taschengeld € 40,- + € 12,50 aliquotes Bekleidungsgeld pro Monat in Vollversorgung über Regionalbetreuung durch Land Kärnten (Auszahlung direkt vor Ort od. in einem Standort) Keine Auszahlung von Freizeitgeld: außerhalb des Kindeflüchtlingsbereiches (umF) keine Verwendung Keine ecard, seit 2017 nur e-card Ersatzbeleg Zimmerbelegung bis 4 pro Zimmer (Standards 9m²+6+5), Quartiere sollen mind. 15 Plätze, maximal 50 Plätze haben Bad/WC tw. Gemeinschaftlich geteilt sowie Küchen, zum Teil eigene Wohneinheiten Beschwerden: kein standardisiertes Vorgehen, ggf. über zentrale Anlaufstelle GVS (sonst: UNHCR, B3 Menschenrechtskommission/Volksanwaltschaft und KJH im umF Bereich) Keine speziellen Nachbetreuungsangebote, Volljährige ehemalige Kinderflüchtlinge können bis 21 in WG bleiben, sofern Perspektive da zb. Ausbildung keine speziellen Angebote für LGBTIQ (nächstgelegene Beratungsstelle Courage in Stmk) Verhältnis Bewohner:innen in GVS: Privatverzug findet kaum statt, wschl. 1% Wechsel von organisiert auf privat nur für Asyl- und SubSchutzberechtigte, nicht für AW (gilt seit 5.7.2017)
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Privatunterbringung |
| Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Leistungen Privat |
Privat Wohnende | Betreuungsschlüssel unklar | Private Leistungen werden vom Land ausbezahlt (Anlaufstellen vom Land) | Versorgung - Einzelperson € 215,-
- Minderjährige € 100,-
Mietgeld - Einzelperson € 200,-
- Familie 1 Erw. € 300,-
- Familie 1 Erw. € 400,-
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Ansuchen auf privates Wohnen NUR für § 8 möglich: - Unbescholtenheit
- Wenn in Haft gewesen oder bei strafbaren Handlungen (Raufhandel, Diebstahl usw.) Privatverzug erst nach 12 Monaten
- Bei disziplinären Vorfallen und damit einhergehenden schriftl. Verwarnungen (Zb. Putzvergehen) in Quartieren, Privatverzug erst nach 6 Monaten
- Direkte Vorsprache beim Land durch Klient:innen
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Unterbringung EBB Bereich |
| Tagsatz | Träger |
| 44.-
| Diakonie de La Tour bzw. auf Einzelantragsbasis |
- wird nicht sehr offensiv kommuniziert, dass es EBB Betreuung gibt, keinen eigenen Prozess vom Land, Diakonie hat eigene Vorlage zu Bericht erstellt
- keine Vorgaben zum Betreuungsschlüssel oder Betreuungspersonal
- Diakonie vermutliche einzige Einrichtung die fallweise Menschen mit EBB betreut (seit 2014)
- Anträge für EBB werden geschrieben, erhöhter Bedarf muss begründet dargelegt werden. Suizidalität und Traumafolgeerkrankung, werden eher nicht anerkannt, viel Diskussion/Intervention
- Oft zuwenig Infos von der BBU oder anderen Quartiergeber:innen bei Zuweisungen/Transfer nach Kärnten
Es gelten (wahrscheinlich) folgende Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008): - schwere psychiatrischen Erkrankungen;
- mindestens mittelschweren körperlichen Gebrechen (z.B. Lähmungen);
- Sinnesbeeinträchtigungen (z. B. Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit);
- geistigen Behinderungen (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten);
- chronische Krankheiten (z. B-. Krebs, TBC, Dialyse);
- unheilbaren epidemiologischen Erkrankungen (z. B. HIV, Hepatitis C);
- kurzfristig gefährlichen Erkrankungen (z.B. multiresistente TBC, Epidemien),
sofern bei der Unterbringung keine Gefahr für die HausbewohnerInnen und das Betreuungspersonal besteht - pathologische Abhängigkeiten von psychoaktiven Substanzen (ausgenommen
Alkohol und Nikotin) - Substitutionsprogramm.
Verlängerung des EBB Status: wird quasi unbefristet zuerkannt, befristet dann wenn es Erkrankungen ausserhalb der Liste vom Beschluss Koorat sind oder dies inhaltlich ist, zb. bei Skabies Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung über Quartiergeber:innen, Land bewilligt oder nicht - fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
- Pflege- oder Situationsbericht bei unzureichendem Befund
Nach spätestens 2 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend |
Trägerorganisationen
Trägerorganisationen
- überwiegend private Quartiergeber:innen
- dann mit je ca. 5% Marktanteil
Ca. 45 Quartiere insgesamt – in etwa 1200 Klient:innen (ohne Erstaufnahmestellen) - Stand Feb 2022
Mobile Sozialbetreuung
Zuständig für Sozialbetreuung (IBB) für ALLE in organisierten Einrichtungen/Quartieren Wohnhafte + für Privat Wohnende in Kärnten
Betreuungsschlüssel: unklar
Trager: Land Kärnten
- Pensionen sollen wöchentlich angefahren werden
- Privatwohnende kommen in die Standorte vom Land/zentrale Anlaufstellen zur Auszahlung
- Aufgabengebiet mobile Regionalbetreuung teilweise unklar; Sozialberatung nur nach Möglichkeit
Individuelle Leistungen
Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich
- Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
- Schulgeld: €200,- pro Schuljahr
GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.
Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.
Es gibt in der Regel kaum Bescheide bei Entlassungen/Zuweisungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an Regionalbetreuung oder/und an die betreffende Person; Quartiergeber:innen nicht involviert
Entlassungen aus der GVS
- Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
- Einschränkungen bei Krankenhausaufenthalten, Aliquotierung Verpflegungsgeld
- Rkneg Familien & Alleinstehende und im laufenden Asylverfahren nur organisiert
- Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
- Mögliche Freibeträge
- Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt bis € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
- Keine Freibeträge bei DLU Bezug, wird 1:1 angerechnet
Zuständige Abteilung in Landesregierung
Angebote
Angebote außerhalb der GVS | VHS Pflichtschulabschlusskurse zwei Abendgymnasien in Klagenfurt MORE Uni Klagenfurt Übergangsklassen gab es früher, jetzt eher nicht mehr Für arbeitsmarktpolitische Projekte, Gewaltschutz, Integration gibt es teilweise Förderungen
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Angebote der GVS | Mobile Regionalbetreuung in der GVS durch Land Kärnten Aspis - Traumatherapieangebot VHS bietet im Landesaufrag Deutschkurse in Bezirkshauptstädte an. Eingeschränkter Zugang PIVA Beratungsstelle vom Land finanziert, Rest kleinteilig und regional Diakoniehäuser auch Psyth und D Kurse unabhängige Rechtsberatung
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Angebote für Asylberechtigte | |
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Angebote für subsidiär Schutzberechtigte | GVS, für privat Wohnende auch möglich, keine SH ! Deutschkurse über AMS Familienbeihilfe/Kinderbetreuungsgeld für Kinder wenn arbeitstätig Integrationsberatung grundsätzlich möglich Integrationsvereinbarung erfüllen ÖIF
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