Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien
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| Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung |
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Organisierte Einrichtungen NUR von Tiroler Soziale Dienste betreut | 1:70 | € 21,- | € 200,- pro Person und Monat für Erw.
€ 100,- pro Person und Monat für U18 |
Tiroler Soziale Dienste (TSD) sind Tochterunternehmen vom Land Tirol; haben unter anderem Leistungsvertrag mit Land um Grundversorgung in Tirol zu koordinieren und zu betreuen, aber auch Leistungsvereinbarungen zur Durchführung von Deutschkursen, mobiles Casemanagement im EBB Bereich et.; TSD sind 2015 entstanden, haben alle Einrichtungen inkl. Personal vom Land übernommen; grundsätzlich weg von Quantität zu Qualität in der Betreuung TSD macht alle Tätigkeiten im Rahmen der GVS (Unterbringung, Beratung, Information) und haben auch Möglichkeit ins GVS BIS einzutragen und Leistungen zu öffnen SOS Kinderdorf und Jugendrotkreuz sind Subunternehmer von TSD im Rahmen der Betreuung für Kinderflüchtlinge Keine e-card, SVNr wird auf Rückseite der Asylkarte geschrieben (für Arztbesuche ausreichend)
Stand Feb 2022 => Nur 2 (von 45) Einrichtungen mit 24h Betreuung (ca. 300-400 Plätze), jedoch in der Nacht und WE durch Security-Personal ‚betreut‘ => sind geschult in Brandschutz, Journaldienst etc., durchschnittlich zw. 70-80 Plätze, auch 100 Plätze; gibt eigene Einrichtung NUR für Frauen (25 Plätze) wo auch nur Frauen arbeiten; zum Teil überall Büros in den Einrichtungen für Betreuung, je nach Größe Eigenes TSD Verteilerquartier in Innsbruck für erw. Männer, Zuweisung über BBU funktioniert(e) nicht einwandfrei, daher Etablierung VQ für Männer, von wo sie dann im Land aufgeteilt werden in allen Einrichtungen Selbstversorgung ermöglicht
in organ. Einrichtungen Auszahlungen 1x/Monat per Banküberweisung, Kooperation mit Hypobank Tirol, alle haben ein Konto mit Bankomatkarte, jedoch nur abheben möglich, keine Überweisungen Pro ERW werden monatlich: max. € 252,50 ausbezahlt (Verpflegungsgeld, Taschengeld und anteilig € 12,50 Bekleidungsgeld pro Monat) über Freizeitgeld und Land Tirol Finanzierung von Deutschkursen (Anwesenheitslisten müssen geführt werden) Zimmerbelegung bis zu 5 pro Zimmer (Standards 8m²+4+3), vereinzelt Einzelzimmer Tw. Stockbetten, Bad/WC tw. Gemeinschaftlich geteilt sowie Küchen, auch Wohneinheiten Beschwerden: 1x/Woche Parteienverkehr in Innsbruck für Bewohner:innen von TSD (eigenes Büro für diese Zweck und für Auszahlung Privat); zusätzlich gibt’s Ombudsmann wo anonyme Beschwerden vorgebracht werden können. Parteiengehör in Bezug auf Leistungseinstellungen gibt’s beim Land keine Angebote für LGBTIQ oder Nachbetreuung für volljährige Kinderflüchtlinge
Verhältnis Bewohner:innen in GVS: ca. 12% privat wohnhaft, 88% organisiert (Stand Feb 2022, aufgrund Ukraine-Krise hat sich dieses Verhältnis verschoben) Wechsel von organisiert auf privat und umgekehrt grundsätzlich möglich, siehe unten; Härtefälle (akute Obdachlosigkeit) erhalten sofort ein Quartier
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Privatunterbringung |
| Betreuungsschlüssel |
| Leistungen Privat |
Privat Wohnende | 1:70 | Private Leistungen werden vom TSD bar ausbezahlt, (erhalten kein Konto)
| Versorgung - Einzelperson € 215,-
- Minderjährige € 100,-
Mietgeld - Einzelperson € 150,-
- Familie € 300,-
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Ansuchen auf privates Wohnen möglich: - Antrag über TSD => wird geprüft ob machbar und realistisch:
- MV wird gecheckt (sind Betriebskosten in Ordnung, sonstige Klauseln im Mietvertrag, die zu Ungunsten der Klient:innen sein könnten etc.)
- Prüfung ob Deutschkenntnisse soweit vorhanden sind, um selbstständig leben zu können
- wird in weiterer Folge mit Land abgeklärt ob Privatverzug möglich
- wenige verziehen privat, eher jene, die schon lange im Asylverfahren sind, hohe Mieten!
- Auszahlung bar 1x/Monat über nächstgelegene Einrichtung oder in Innsbruck zb. Büro.
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Unterbringung EBB Bereich |
| Tagsatz | Träger |
| € 44,- | TSD |
- lt. Koorat Beschluss mit 120 EBB Plätze gedeckelt, wobei 20 Plätze für Pflegeplätze reserviert sind, aktuell werden ca. 50-60 EBB Plätze abgerechnet
- kein eigener Betreuungsschlüssel im EBB Bereich
- jedoch über CCM (Case & Care Management Team) wird Leistung für EBB dazugekauft => aktuell 6 VZÄ 3 Psycholog:innen, Behindertenfachbetreuer:in, Familienbetreuerin, Jurist:in => Finanziert über EBB und Zusatzförderung vom Land
- keine eigene Einrichtung, in die Regelbetreuung integriert, befinden sich aber in Nähe Psychiatrie und KH, weil auch Mobilitätseingeschränkte Personen; alle Angelegenheiten die GVS betreffend über Regelbetreuungspersonal, alles im Rahmen des EBB über CCM, die mobil betreuen; Clearing über Betreuungspersonal und CCM; die meisten EBB Personen sind alleinstehend & männlich, auch Frauen; Kinder im Familienverband mit Krebs oder Rückenmarkstransplantationen; Einzelzimmer für EBB möglich
- individuell je nach Prüfer:in gibts Diskussionen zur EBB Zuerkennung oder nicht; immer wieder bei Kindern Begründung 'es sind die Eltern da';
- gibt Kooperation mit Apotheken hinsichltich blistern der Medis
Es gelten folgende Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008): 1. schwere psychiatrischen Erkrankungen; 2. mindestens mittelschweren körperlichen Gebrechen (z.B. Lähmungen); 3. Sinnesbeeinträchtigungen (z. B. Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit); 4. geistigen Behinderungen (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten); 5. chronische Krankheiten (z. B-. Krebs, TBC, Dialyse); 6. unheilbaren epidemiologischen Erkrankungen (z. B. HIV, Hepatitis C); 7. kurzfristig gefährlichen Erkrankungen (z.B. multiresistente TBC, Epidemien), sofern bei der Unterbringung keine Gefahr für die Hausbewohner:innen und das Betreuungspersonal besteht 8. pathologische Abhängigkeiten von psychoaktiven Substanzen (ausgenommen Alkohol und Nikotin) - Substitutionsprogramm. Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung über TSD => kann Leistung im GVS BIS aktivieren, wird quasi unbefristet zuerkannt, Zusage kommt dann vom Land, bei Kontrollen dann Aberkennung EBB Status möglich (stichprobenartig) - fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
- Pflege- oder Situationsbericht bei unzureichendem Befund
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