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Landes GVS Erwachsene: | 4.806 | |
Landes GVS < 18 Jahre: | 41 | |
Bundes GVS: | 116 | |
Summe: | 4.963 |
Stichtag 13.09.2022
Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit. |
Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren
subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG) in Beschwerde
Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind
Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen
Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien | |||
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Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung | |
Organisierte Einrichtungen NUR von Tiroler Soziale Dienste betreut | 1:70 | € 25,- | € 245- pro Person und Monat für Erw. € 145,- pro Person und Monat für U18 |
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Privatunterbringung | |||
Betreuungsschlüssel | Leistungen Privat | ||
Privat Wohnende | es gibt die Möglichkeit im Rahmen des Parteienverkehrs (1x pro Woche) vorzusprechen.
| Private Leistungen werden vom TSD bar ausbezahlt, (erhalten kein Konto) | Versorgung
Mietgeld
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Ansuchen auf privates Wohnen möglich:
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Unterbringung EBB Bereich | |||
Tagsatz | Träger | ||
€ 48,- | TSD | ||
Es gelten folgende Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008): Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung über TSD => kann Leistung im GVS BIS aktivieren, wird quasi unbefristet zuerkannt, Zusage kommt dann vom Land, bei Kontrollen dann Aberkennung EBB Status möglich (stichprobenartig)
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Im Bereich organisierte Quartiere sind folgende Träger tätig:
Zuständig für Sozialberatung (IBB) für alle in Pensionen & Quartieren Wohnhafte ist die TSD
Betreuungsschlüssel: 1:70
Träger: TSD
Information:
Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich
Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.
Es gibt in der Regel kaum Bescheide bei Entlassungen/Zuweisungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an TSD oder/und an die betreffende Person; Frischzugezogene per Bundeslandwechsel oder Wiederaufnahme GVS Tirol erhalten Bescheid
Bei Wechsel in anderes Bundesland,v.a. bei medizinischen & familiären Gründen
LGBTIQ, wenn das Ziel-Bundesland zustimmt
Entlassungsschreiben bei Asylzuerkennung
Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
Heirat
Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus mit Einkommen: Freibetrag von € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied, danach Anrechnung von 65% des Einkommens auf Leistung der GVS,
-im organisierten Bereich: wenn das Einkommen die Höhe des GVS Anspruches übersteigt, kann die zuständige GVS Stelle in OÖ einen Kostenbeitrag vorschreiben, Verlust des Wohnplatzes kann somit verhindert werden
Land Tirol
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Telefon +43 512 508 7671
Fax +43 512 508 742605
E-Mail: soziales@tirol.gv.at
zuständig für GVS Markus Prauchart
Angebote außerhalb der GVS |
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Angebote der GVS |
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Angebote für Asylberechtigte |
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Angebote für subsidiär Schutzberechtigte |
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