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Landes GVS Erwachsene: | 2.522 | |
Landes GVS < 18 Jahre: | 71 | |
Bundes GVS: | 908 | |
Summe: | 3.501 |
Stichtag 13.09.2022
Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit. |
Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien | Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung |
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Organisierte Einrichtungen von NGOs | unterschiedlich | € 25,- für Vollversorgerquartiere € 12,- für Selbstversorgerquartiere | € 6,- |
Kein MoBeWo | |||
Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen) | Mobile Sozialberatung, | ||
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Privatunterbringung | |||
Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Leistungen Privat | |
Privat Wohnende | Betreuungsschlüssel unklar
| Private Leistungen werden vom Land ausbezahlt (Anlaufstellen vom Land) | Versorgung
Mietgeld
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Ansuchen auf privates Wohnen NUR für 8, §55, §56 und §57 AsylG, §41a Abs.9 NAG, §43 Abs.3 NAG, §46a FPG möglich:
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Unterbringung EBB Bereich | |||
Tagsatz | Träger | ||
48,- (€ 25,- + Differenz € 23,- EBB Tagsatz) | Diakonie de La Tour bzw. auf Einzelantragsbasis | ||
Es gelten (wahrscheinlich) folgende Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008):
Verlängerung des EBB Status: wird quasi unbefristet zuerkannt, befristet dann wenn es Erkrankungen ausserhalb der Liste vom Beschluss Koorat sind oder dies inhaltlich ist, zb. bei Skabies => wird aber als EBB-gewertet Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung über Quartiergeber:innen, Land bewilligt oder nicht
Nach spätestens 2 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend |
Trägerorganisationen
Ca. 45 Quartiere insgesamt – in etwa 1200 Klient:innen (ohne Erstaufnahmestellen) - Stand Feb 2022
Zuständig für Sozialbetreuung (IBB) für ALLE in organisierten Einrichtungen/Quartieren Wohnhafte + für Privat Wohnende in Kärnten
Betreuungsschlüssel: unklar
Trager: Land Kärnten
Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich
Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.
Es gibt in der Regel kaum Bescheide bei Entlassungen/Zuweisungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an Regionalbetreuung oder/und an die betreffende Person; Quartiergeber:innen nicht involviert
Entlassungen aus der GVS
Bei Wechsel in anderes Bundesland, v.a. bei medizinischen oder familiären Gründen wenn das Ziel-Bundesland zustimmt
Land Kärnten Abteilung 13
Telefon 050 536 33002
Fax 050 536 33000
E-Mail abt13.post@ktn.gv.at
Hasnerstraße 8
A.-9020 Klagenfurt am Wörthersee
Angebote außerhalb der GVS |
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Angebote der GVS |
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Angebote für Asylberechtigte |
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Angebote für subsidiär Schutzberechtigte |
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