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Landes GVS Erwachsene: | 2.826 | |
Landes GVS < 18 Jahre: | 23 | |
Bundes GVS: | 0 | |
Summe: | 2.849 |
Stichtag 13.09.2022
Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit. |
Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren
subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind
Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen
Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien | |||
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Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung | |
Organisierte Einrichtungen, Mobil Betreutes Wohnen (NGOs mieten Whg an) | 1:55 | => Endabrechnung | € 260,-/Monat € 155,-/Monat für U18 |
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Privatunterbringung | |||
Betreuungsschlüssel | Leistungen Privat | ||
Privat Wohnende | -
| Private Leistungen werden vom Land ausbezahlt | Versorgung
Mietgeld
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Ansuchen auf privates Wohnen möglich: • nur Jene mit Schutzstatus | |||
Unterbringung EBB Bereich | |||
Tagsatz | Träger | ||
Über Endabrechnung | Caritas Vlbg | ||
Es gelten folgende Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008): |
Im Bereich organisierte Quartiere sind folgende Träger tätig:
Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich
Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.
Es gibt in der Regel kaum Bescheide bei Entlassungen/Zuweisungen, jedoch Bescheide bei Leistungseinschränkungen durch Zuverdienste. Diese werden von den Bezirkshauptmannschaften ausgestellt und den Personen direkt per Post zugesandt
Bei Wechsel in anderes Bundesland, v.a. bei medizinischen & familiären Gründen/LGBTIQ, wenn das Ziel-Bundesland zustimmt
Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
Bei Autobesitz solange bis Auto verkauft ist
Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus mit Einkommen: Freibetrag von € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied, danach Anrechnung von 65% des Einkommens auf Leistung der GVS,
-im organisierten Bereich: wenn das Einkommen die Höhe des GVS Anspruches übersteigt, kann die zuständige GVS Stelle in OÖ einen Kostenbeitrag vorschreiben, Verlust des Wohnplatzes kann somit verhindert werden
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Landhaus, Römerstraße 15, A-6901 Bregenz
Tel: +43(0)5574/511-24164
Mobil: +43(0)664 6255 460
Fax: +43(0)5574/511-924195
Abteilung Soziales und Integration (IVa)
Fachbereich Existenzsicherung
Flüchtlingskoordination
Grundversorgung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder
Leitung Sonja Troger
E-Mail: sonja.troger@vorarlberg.at
Angebote außerhalb der GVS |
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Angebote der GVS |
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Angebote für Asylberechtigte |
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Angebote für subsidiär Schutzberechtigte |
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