GVS-BundeslandOberösterreich
letztes UpdateMärz 2024
Änderungen




LandeswappenGrundversorgung Oberösterreich


Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Oberösterreich

Landes GVS Erwachsene: 

7.727

Landes GVS < umF:

140

Bundes GVS:

1.046

Summe:

8.913

Stichtag Feb 2024


Zielgruppe Grundversorgung

Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

  • Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren

  • subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)

  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung

  • Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind

  • Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (bei AB, AB+ bleibt GVS zuständig (erst seit diesem Jahr, kaum Erfahrungswerte, eher Privatwohnende), RWR/ RWR+ Entlassung nach 10 Tagen, mit RWR+ nach 5 Jahren auch  BMS möglich; RWR und Deutschniveau A2 wenn vorher in GVS gewesen keine Entlassung)

  • Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus (gemäß § 62 AsylG) seit März 22

Unterbringung

Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien

BetreuungsschlüsselTagsatz RegelbetreuungVerpflegungsgeld bei Selbstversorgung
Organisierte Einrichtungen von NGOs

Variiert von 1:38- 1:55 (je nach Organisation)

€ 25,- 

€ 7,-

€ 5,- pro Kind

Mobil: Betreutes Wohnen (NGOs mieten Wohnraum an)
Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen)Mobile Sozialberatung 1:140
  • In allen Quartieren (auch Pensionen) Selbstversorgung ermöglicht! 

  • Keine Einrichtung mit 24h Betreuung

  • Keine Auszahlung von Taschengeld (nur bei Krankenhausaufenthalt)

  • keine Auszahlung von Freizeitgeld an Klient:innen, nur über Aktivitäten abrechenbar (Ausflug, Gym-Raum,..)

  • Keine e-card, nur e-card Ersatzbeleg

  • Zimmerbelegung zw. 2-4 pro Zimmer (Standards 8m²+4+4), in NGO Quartieren wird versucht, Standards zu übererfüllen & wenn möglich nur 2-Bettzimmer zu ermöglichen Unterschiedl. Infrastruktur der Einrichtungen: Bad/WC & Küche teilweise gemeinschaftlich geteilt, keine Einzelzimmer

  • Pensionen/Quartiere sind unterschiedlich groß/klein => durchschnittlich 20 Plätze (aber auch eine Pension mit 100 Plätzen)

  • Beschwerden entweder direkt an Quartiergeber:in oder über mobile Sozialberatung sowie können diese auch über Parteienverkehr direkt bei zuständiger Abteilung des Landes vorgebracht werden

  • Verhältnis Bewohner:innen in GVS:  69,1 % organisiert/30,9% privat (Feb 24)

  • Wechsel von organisiert auf privat grundsätzlich möglich, jedoch Vorgabe A2 Niveau, Zertifikat muss vorgelegt werden, ohne A2 Zertifikat, persönl. Vorsprache beim Land notwendig, Deckelung Miethöhe siehe unten

Privatunterbringung


Betreuungsschlüssel

 

Leistungen Privat
Privat Wohnende

1:140 – Sozialberatung durch Caritas OÖ & Volkshilfe OÖ 

 

Private Leistungen werden von Caritas und Volkshilfe ausbezahlt





Versorgung

  • Einzelperson € 260,-  
  • Minderjährige € 145,-

Mietgeld 

  • Einzelperson € 165,-
  • Familie € 330,-

Pro zugewiesener Klient:in pro Tag (Privat & organisiert) wird zw. € 1,33-€ 1,35 (je nach Organisation ob steuerpflichtig oder nicht) an Caritas/Volkshilfe ausbezahlt, jährliche Anpassung

Mietzahlungen

Miethöhe jedoch gedeckelt:

  • pro Person +20% Überzahlung von Höhe Verpflegungsgeld möglich
  • bei vier Einzelpersonen kann bei allen die 20% berechnet werden (müssen aber alle im MV stehen, Miete  inkl. BK, exkl. Strom)
    Begründung seitens Land: Leistbarkeit muss gegeben sein, Anfrage vor Umzug privat beim Land, Umzuge in gesperrte Gebiete nicht möglich (Quote !)
  • Privatwohnende kommen zu Standorte von Caritas & Volkshilfe zur Beratung & Auszahlung VG & MG
  • Caritas & OÖ stellen Anträge für privat Wohnende: Land schickt 2/Woche Listen mit Menschen die private GVS erhalten oder nicht, Begründung dabei (Bearbeitungsdauer ca. 3 Wochen)

Unterbringung EBB Bereich


Tagsatz

Träger


  • € 25,- plus Aufschlag durch drei EBB Kategorien:

    • A  +€ 8,-,

    • B +€ 13,-

    • C +€ 19,09/21

Aufschläge seit 2007 nicht mehr erhöht! 

Caritas OÖ  & Volkshilfe OÖ

  • für Kategorie A:  1-3h Betreuungsstunden
  • für Kategorie B:  3h Betreuungsstunden
  • für Kategorie C:  6h oder mehr Stunden
    => switchen innerhalb der Kategorien ist möglich
    Keine Vorgabe zu Berufsgruppen, bei beiden Trägern arbeiten Psycholog:innen, (VH auch DGKP )

EBB Unterbringung in Regelquartiere integriert, als auch eigene EBB Quartiere vorhanden

vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung:

  • fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate) ohne Befund keine Chance (sehr selten ohne Befund, zb. bei Todesfall Kind)
  • Pflege- oder Situationsbericht bei unzureichendem Befund   


Es gelten folgende Kriterien (KOORAT 2008):
1. schwere psychiatrischen Erkrankungen;
2. mindestens mittelschweren körperlichen Gebrechen (z.B. Lähmungen);
3. Sinnesbeeinträchtigungen (z. B. Blindheit, Gehörlosigkeit);
4. geistigen Behinderungen (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten);
5. chronische Krankheiten (z. B-. Krebs, TBC, Dialyse);
6. unheilbaren epidemiologischen Erkrankungen (z. B. HIV, Hepatitis C);
7. kurzfristig gefährlichen Erkrankungen (z.B. multiresistente TBC, Epidemien),
sofern bei der Unterbringung keine Gefahr für die HausbewohnerInnen und das Betreuungspersonal besteht
8. pathologische Abhängigkeiten von psychoaktiven Substanzen (ausgenommen
Alkohol und Nikotin) - Substitutionsprogramm.

Zuerkennung EBB Status: Status wird auf einige Monate befristet (manchmal 1 Jahr befristet), je nach Zeitraum der Zuerkennung werden aktuelle Befunde geschickt, für Neu-Zuerkennung müssen jedenfalls Befunde geschickt werden. Nach spätestens 2-3 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend

Trägerorganisationen

Im Bereich organisierte Quartiere sind folgende Träger tätig:


Mobile Sozialberatung

Zuständig für Sozialberatung (IBB) für alle in Pensionen & Quartieren Wohnhafte

Betreuungsschlüssel: 1:140

Träger:

Information:

  • Vorgabe Land zur mobilen Sozialberatung: Quartiere unter 15 Personen mind. alle 14 Tage
  • Quartiere werden aber meist wöchentlich angefahren
  • in manchen Regionen sind Betreuer:innen einer Einrichtung auch für jene in Pensionen Untergebrachte zuständig, und fahren diese Pensionen an (macht wegen Regionaler Verteilung Sinn)
  • Psychosoziale Beratung, Organisation von Deutschkursen, Hilfe bei Antragstellungen etc
  • Vergütung pro Klient:in für mobile Betreuung siehe bei "Privat Wohnende"

Individuelle Leistungen

Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich

  • Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
  • Schulgeld: €200,- pro Schuljahr
  • Hygienegeld für Kinder bis zum 3. Lebensjahr € 20,-/Monat

GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.

Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

Es gibt in der Regel keine Bescheide bei Zuerkennung/Entlassungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an Quartiergeber:innen oder/und Volkhsilfe/Caritas oder/und an die betreffende Person

  • Entlassungen aus der GVS
    • Vermehrte disziplinäre Vorfälle im organisierten Bereich=> Verzug privat angeordnet, sowie Anti-Gewalt-Training
    • Für Asylberechtigte Entlassungsschreiben
    • RWR & RWR+ innerhalb von 10 Tagen
  • Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
    • Bei Arbeitseinkommen und zuviel bezogenen GVS Leistungen, kommt Vorladung für Gespräch, Dolmetsch muss selbst gecheckt werden; nach Vorladung gibt’s Vergleich und Bescheid der unterschrieben werden muss, mit Kostenvorschreibung und Ratenzahlung (wird geschaut, dass Menschen nicht ohne Geld sind); keine Einbehaltung grundsätzlich, sondern direkte Zahlung ans Land, erst wenn nicht bezahlt wird, dann Einbehaltung durch Land, zb. Sperre Verpflegungsgeld
  • Mögliche Freibeträge
    • Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
    • Keine Freibeträge bei DLU und Kinderbetreuungsgeld-Bezug, ukr. Pensionen oder Stipendien => wird 1:1 angerechnet
    • Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus mit Einkommen: Freibetrag von € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied, danach Anrechnung von 65% des Einkommens auf Leistung der GVS,
      -im organisierten Bereich: wenn das Einkommen die Höhe des GVS Anspruches übersteigt, kann die zuständige GVS Stelle in OÖ einen Kostenbeitrag vorschreiben, Verlust des Wohnplatzes kann somit verhindert werden

Zuständige Abteilung in Landesregierung


Angebote

Angebote außerhalb der GVS
  • Caritas Lerncafés für Kinder aus, Angebote für Frauen mit Migrationsbiografie

  • Rotes Kreuz: Lesepatenprojekt für Schüler:innen

  • Erwachsenenbildungseinrichtungen (D-Kurse)

  • Gewaltschutzeinrichtungen bieten Präventionsangebote

  • Volkshilfe: einige Projekte für Frauen, im Gewaltschutz, u. –präventionsbereich, Psychotherapieangebote, Männerberatung und Notschlafstelle für Männer (u.a. bei Wegweisung); Bildungs- und Berufsberatung, Delogierungsprävention

Angebote der GVS

  • (mobile) Sozialberatung Volkshilfe & Caritas für Privatwohnende (& für Pensionen)

  • Volkshilfe:  Sonderprojekt für Syrer:innen: Info zu positiven Bescheid und wie weiter für 1/2 Jahr, Perspektivengespräche

  • Deutschkurse (Angebot nicht so groß) Alpha bis A1 und Fahrtkosten und Prüfungskosten bis B2, in Linz besser, in abgelegenen Gebieten schlechter

  • über ÖIF (für Syrer:innen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit)

  • Sprachförderpaket für Menschen in GVS für privat und organisiert wohnhafte (freie Plätze werden mit grundsätzlich Nicht-Anspruchsberechtigten aufgefüllt): Großteil kann dann ein Sprachangebot haben, ist gekoppelt an Bleibewahrscheinlichkeit (Angaben lt. BMI) auch für Afghan:innen

  • im med. Bereich Übernahme von Dolmetschkosten möglich (meist bei Erstgesprächen, dann nicht mehr; Zuerkennung 1 Jahr; eigtl. KH für Dolmetsch verantwortlich => Videodolmetsch Möglichkeit

  • Anti-Gewalt-Training von Neustart (verpflichtendes Angebot  bei disziplinären Vorfällen; bei Nicht Inanspruchnahme Konsequenz GVS- Leistungsverlust)

Angebote für Asylberechtigte
  • GVS innerhalb der ersten vier Monate nach Anerkennung,

  • Sozialhilfe, Antrag erst möglich wenn MV da

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld

  • Startwohnungen, Integrationsberatung

  • Projekt IN-Haus:; Startunterkünfte für Asyl-und SubSchutzberechtigte; Bedarf sehr groß, ca. für 60 Personen

  • Folgeprojekte von Caritas ICE Integrationscaritas Express & SI Volkshilfe Starthilfe Integration für Asylberechtigte; für SubSchutz Berechtigte dann wenn Kapazitäten frei sind

  • VH: Projekt IDA- Integration durch Arbeit: Arbeitsfit machen für Asyl- od. SubSchutzberechtigte gemeinsam mit AMS, Unternehmen

Angebote für subsidiär Schutzberechtigte
  • GVS auch privat wohnend möglich

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe & KBG für Kinder wenn Arbeitstätig und keine Leistungen aus GVS

  • Integrationsberatung

  • Zum Teil können Angebote die es für Asylberechtigte gibt, genutzt werden