Fremdenpass - die rechtliche Lage, Voraussetzungen, Beantragung, ...

Ein Fremdenpass kann grundsätzlich nur subsidiär Schutzberechtigten, die keinen eigenen Reisepass erlangen können, sowie Staatenlosen oder Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit und mit rechtmäßigem Aufenthalt ausgestellt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können zudem auch andere Fremde einen Fremdenpass beantragen, sofern die Ausstellung im Interesse der Republik Österreich liegt. Es muss jedenfalls ein Nachweis erbracht werden, dass die Voraussetzungen gemäß § 88 FPG erfüllt sind." (https://www.bfa.gv.at/401/start.aspx#Fremdenpass)

Das Interesse der Republik fiel ganz selten mit dem Interesse der beantragenden Person zusammen, insofern war die Ausstellung eines Fremdenpasses für Fremde ohne subsidiären Schutz sehr selten.

Grundvoraussetzungen für die Ausstellung eines Fremdenpasses sind jedenfalls:

  • legaler Aufenthalt in Österreich und
  • der Nachweis, dass kein Reisedokument des Herkunftsstaates besorgt werden kann.

Wer kann einen Fremdenpass bekommen?

  • Subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit Daueraufenthalt EU, die zuvor subsidiären Schutz hatten, haben jedenfalls das Recht auf Ausstellung eines Fremdenpasses.
  • Bei anderen Gruppen, insbesondere
    a) einerseits Personen mit Daueraufenthalt EU,
    b) andererseits Personen mit Aufenthaltsberechtigung/ AB plus bzw. Rot-Weiß-Rot-Card/ RWR Card plus,
    kann nur dann ein Fremdenpass beantragt werden, wenn die Ausstellung im Interesse der Republik Österreich liegt. 

Für diese Gruppe hat sich 2023 durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs eine neue Situation ergeben: 

In diesem Erkenntnis wurde das Interesse der Republik Österreich genauer definiert. Kurz zusammengefasst:  Es liegt im Interesse der Republik Österreich, die menschenrechtlichen Verpflichtungen, die sich u.a. aus der EMRK (Europäischen Menschenrechtskonvention) ergeben, einzuhalten.  Dies ist bei der Interessensabwägung, ob die Ausstellung eines Fremdenpasses im Interesse der Republik liegt, zu beachten. 
Nun ist im 4. ZP (Zusatzprotokoll) zur EMRK (Europäischen Menschenrechtskonvention) die Verpflichtung zur Gewährleistung der Ausreisefreiheit festgehalten. Daraus folgt:
Es liegt im Interesse der Republik Österreich, die Ausstellung eines Fremdenpasses zu gewähren, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Antragsteller/die Antragstellerin kein Reisedokument seines/ihres Herkunftsstaates bekommen kann. Das gilt aber nur, wenn die Person in Österreich Daueraufenthalt EU hat. 
Für juristisch Versierte und Interessierte mehr dazu hier:
https://www.blogasyl.at/2023/07/vfgh-ausstellung-eines-fremdenpasses-und-ausreisefreiheit/

Nach einer kurzen Phase, wo auch Personen mit Aufenthaltsberechtigung oder Rot-Weiß-Rot-Card einen Fremdenpass bekommen haben, ist nun die Ausstellung auf Personen mit Daueraufenthalt EU (egal ob sie vor Erteilung des DA subsidiären Schutz hatten oder nicht) beschränkt worden.
Eine weitere Beschwerde, in der es um die Erteilung von Fremdenpässen für Personen mit AB oder RWR Card geht, ist noch beim Verfassungsgerichtshof anhängig.
Für Personen mit Vertriebenenstatus und abgelaufenem ukrainischen Pass gibt es Erfahrungswerte, dass es nicht unmöglich ist, einen Fremdenpass zu bekommen, es gilt die Einzelfallprüfung.

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Hier finden Sie das entsprechende Informationsblatt zum Fremdenpass - mit allen Infos zu Voraussetzungen, vorzulegenden Bestätigungen, Kosten etc.

Beantragung

Zuständigkeit:
Für die Ausstellung von Fremdenpässen ist das BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) zuständig. Der Fremdenpass kann bei jeder Regionaldirektion des BFA beantragt werden, unabhängig vom Wohnsitz des/r Antragstellers/in. Hier kann ein Termin online gebucht werden. 
Achtung: Die Antragstellung muss persönlich erfolgen - der Pass wird dann aber auch postalisch zugestellt.

Geltungsdauer

Der Fremdenpass wird maximal für die Dauer der Aufenthaltsberechtigung ausgestellt.

Wartezeiten

Stand Mitte Oktober 2023 - gibt es lange Wartezeiten in Wien und Umgebung, Burgenland und NÖ, frühestens 2024, in Wien erst im Mail 2024.
In den anderen Regionaldirektionen ist die Wartezeit überschaubarer, bei der Regionaldirektion Leoben bspw. bekommt man innerhalb von 2 Wochen einen Termin.

Es gibt zumeist positive Erfahrungsberichte, wie dieser hier: 

Die Antragsstellung war leicht, die Bearbeiterin nett, kaum Wartezeit und der Pass soll schon in 1 Woche per Post kommen.

64 Kommentare

  1. Anonym sagt:

    Guten Tag, eine Frage bitte, wird für Personen mit Rot weiß rot karte plus auch Fremdenpass ausgestellt oder nicht. bitte um Info danke 

  2. Anonym sagt:

    Zum aktuellen Zeitpunkt nur dann, wenn die Person vor der RWR Card+ subsidiären Schutz hatte. Sonst leider nicht, Voraussetzung ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. 

  3. Anonym sagt:

    Der afghanische Botschaft ist bereit eine Bestätigung auszustellen, dass sie keinen Reisepass ausstellen können. wird die  Bestätigung auch nichts helfen ? . vielen dank noch mal für die Info. 


  4. leider nein, die Bestätigung der afgh. Botschaft, dass sie keinen Reisepass ausstellen können, ist überhaupt die Voraussetzung dafür, dass ein Fremdenpass ausgestellt werden könnte. Dann ist es aber noch davon abhängig, welchen Aufenthaltstitel man in Österreich hat. Nur bei subs. Schutz oder einem unbefristeten Aufenthaltstitel hat man ein Recht auf Ausstellung eines Fremdenpasses. Bei RWR Card leider nicht. 

  5. Anonym sagt:

    Ich wündere mich ob ich nochmal Fremndenpass beantragen kann. Ich hatte subsidiärer schutz in 2020 habe ich daueraufenthalt beantragt. Wurde dann mein ausgestellte fremndenpass entgezogen.letzte jahr habe ich versucht fremndenpass wieder zu beantragen ,aber die antrag wurde abgewiesen weil ich ein geklärter Afghaner bin. Mir fehlen auch Im Interesse Republik österreich.

    1. hallo, nach der geltenden Rechtslage seit 2023 müssten Sie jedenfalls einen Fremdenpass ausgestellt bekommen.
      Sie haben Daueraufenthalt, 
      und wenn Sie von der afghanischen Botschaft bestätigt bekommen, dass Ihnen kein afghanischer Pass ausgestellt werden kann, 
      dann haben Sie ein Recht auf einen Fremdenpass. 
      Stellen Sie einen neuen Antrag, am besten bei einer BFA Regionaldirektion, wo die Wartezeit kurz ist. Allerdings müssen Sie zur Antragstellung zur BFA Stelle  persönlich hinfahren. 
      Bitte um Rückmeldung, wenn Sie den Antrag gestellt haben. 

  6. Anonym sagt:

    Danke für die hinweis. Ich wohne in Wien. Muss die Termine nicht in Wien sein? Kann ich egal welche BFA regionaldirektion wählen? In wien Terminen sind ab August frei.

  7. Sie können einen Termin bei jeder beliebigen Regionaldirektion wählen, Sie müssen aber dort zur Antragstellung persönlich hinfahren.

    1. ich habe eben, 21.2., gesehen, dass die nächsten freien Termine für die Beantragung eines Fremdenpasses in Leoben 14.3., in Villach 10.3. sind, in Wr. Neustadt und Eisenstadt Anfang Mai. 

  8. Anonym sagt:

    Hallo! Danke habe ich in Villach bekommen. Es ist ubermorgen. Wenn sie ein nachweis für Interesse im Republik Österreich verlangen. Was kann ich hier anbieten?

    1. das ist nicht nötig. Sie brauchen die Bestätigung, dass Sie keinen afghanischen Reisepass bekommen können, das Interesse der Republik muss nicht nachgewiesen werden. 

  9. Anonym sagt:

    Morgen!! Nur zur Info Den Antrag wurde erstellt. Die haben keinen bestätigung angefragt obwohl ich mitgenommen hatte.

  10. vielen Dank für die Info!

  11. Anonym sagt:

    Ich habe den Daueraufenthalt bekommen und mir wurde von der MA35 gesagt, ich muss den noch gültigen Fremdenpass jetzt beim BFA abgegeben, obwohl ich ja, so wie Sie oben erwähnen, lt. geltender Rechtslage Anrecht darauf habe...

    muss ich also trotzdem das ganze Prozedere machen - Bestätigung von Botschaft hätte ich ja schon...also Pass abgeben und gleich darauf einen neuen beantragen?

  12. Warten Sie noch, ich mache mich kundig. Möglicherweise hat die MA35 ihre Praxis nach dem Erkenntnis des Vfgh noch nicht aktualisiert. 

    1. nicht abgeben, lautet die Empfehlung.  Es gibt keine Grundlage für diese Information der MA35.

  13. Anonym sagt:

    Vielen Dank für ihre rasche Antwort! Noch eine Frage: muss ich dem BFA extra Bescheid geben, dass ich jetzt den EU Daueraufenthalt bekommen habe?

  14. Anonym sagt:

    Guten Tag!  slightly smiling face 

    Durch das neue ukrainische Mobilisierungsgesetz (Nr.10449) werden ukrainischen Männern die Dienstleistungen der ukrainischen Botschaft vorbehalten.

    Meine Frage daher: Braucht man um den Fremdenpass zu bekommen extra eine Bestätigung von der Botschaft oder zählt die Situation als "amtsbekannt"?

    1. Guten Tag!

      Leider ist es nicht möglich, mit dem Vertriebenenstatus einen Fremdenpass zu bekommen. Für die Ausstellung eines Fremdenpasses muss man einen unbefristeten Aufenthaltstitel haben, und der Vertriebenenstatus ist leider befristet. // Sorry, Irrtum, es gibt Fälle, wo Anträge positiv behandelt worden sind, es gibt hier eine Einzelfallprüfung.

      1. Anonym sagt:

        Sehr geehrter Herr Hofstätter,
        Vielen Dank für Ihre Nachricht :)

        Meine Frage bezieht sich auf Männer mit subsidiärem Schutz. Hätte ich dazu schreiben sollen..

        Vielen Dank und ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend!

        1. Anonym sagt:

          Hallo, 
          ich habe nachgefragt. Mit subsidiärem Schutz haben Sie Anspruch auf einen Fremdenpass, wenn Ihnen die Ukraine keinen Pass ausstellt. Sie sollten also einen Antrag auf Ausstellung eines Fremdenpasses stellen und darauf hinweisen, dass Sie a) nicht in die ukrainische Botschaft gehen können, weil sie sich damit auf das Gebiet des Staates begeben würden, von dem Ihnen Gefahr droht, weshalb Ihnen ja Österreich subsidiären Schutz gegeben hat und b) die ukrainische Botschaft aufgrund des neuen ukrainischen Mobilisierungsgesetzes (Nr.10449)  keine Pässe an ukrainische Männer im wehrpflichtigen Alter mehr ausstellt. 

          Falls es dann eine Ablehnung gibt, bitte wieder hier melden. 
          alles Gute,
          freundliche Grüße

  15. Anonym sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich möchte Ihnen mitteilen, dass mein afghanischer Reisepass bald abläuft. Aufgrund der aktuellen Situation stellt die afghanische Botschaft keine neuen Reisepässe aus. Ich besitze jedoch eine Rot-Weiß-Rot-Plus-Karte. Daher würde ich gerne wissen, ob es möglich ist, einen Antrag für einen Fremdenpass zu stellen.
    Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Marzieh Mohammadi

  16. Hallo Herr Mohammadi,

    leider ist es so, dass man aktuell einen Fremdenpass nur dann bekommt, wenn man einen unbefristeten Aufenthaltstitel hat, dh bei RWR+ ist eine Antragsstellung aussichtslos. Falls Sie die Voraussetzungen für den Daueraufenthalt EU erfüllen, bzw. sobald Sie die Voraussetzungen für Daueraufenthalt erfüllen, beantragen Sie diesen. Mit Daueraufenthalt EU können Sie den Antrag auf einen Fremdenpass stellen. 

  17. Anonym sagt:

    Hallo 

    Ich habe eine frage 

    Ich habe nur eine gültige Konvention pass (Grau) und ich kann bei keiner Bank einen kredit bekommen weil sie akzeptieren nur Aufenthaltstitel

    ich arbeiten und ich habe unbefriste arbeits vertrag

    Können Sie mir sagen, was ich tun soll, um dieses Problem zu beheben?

    Vielen Dank

  18. hallo,

    ich kann Ihnen leider selbst keine kompetente Antwort geben. Nur Ratschläge: 
    + Darauf hinweisen, dass der Konventionspass bzw. die dahinterliegende Asylberechtigung unbefristet ist:

    Personen, deren Asylantrag positiv entschieden wurde (Asylberechtigte), erhalten seit der Novelle "Asyl auf Zeit" (in Kraft seit 1. Juni 2016) vorerst ein befristetes Aufenthaltsrecht auf drei Jahre. Liegen danach die Voraussetzungen für die Einleitung eines Aberkennungsverfahrens nicht vor, kommt es von Gesetzes wegen zu einem unbefristeten Aufenthaltsrecht. (siehe hier)

    + Bei einer Beratungsstelle nachfragen, ob es dort Erfahrungen gibt, bspw. Beratungszentrum für Migranten und MigrantInnen, oder bei der Arbeiterkammer anfragen. Vielleicht, hoffentlich, finden Sie dort jemand, der mit Ihrem Problem Erfahrung hat. 

    + oder bei der Zweiten Bank fragen, die ja auf Menschen, die kein Konto bekommen können, spezialisiert ist. Dort finden Sie sicher jemanden, der Ihre Frage beantworten kann. 

    ich hoffe, Sie finden hier Unterstützung.

  19. Anonym sagt:

    Hallo,
    mein Mann hat den deutschen Konventionsreisepass der nur bis November noch gültig ist. Ich bin EU Bürgerin und habe die österreichische Staatsbürgerschaft. Er hat in Österreich seine Aufenthalskarte für 5 Jahre bekommen und meine frage wäre jetzt könnte er in österreich den Konventationspass beantragen oder den Fremdenpass?
    Kann mir da jemand weiterhelfen? Irgendwie wird immer was anderes gesagt
    Vielen Dank vorab!

  20. hallo, 
    für den Konventionspass Ihres Mannes ist Deutschland zuständig, da sein Asylverfahren in Deutschland verhandelt und die Asylberechtigung von deutschen Behörden entschieden wurde. (das ist fix).
    (hier beginnt das nicht so fixe) Da er aber seinen Lebensmittelpunkt in Österreich hat, wird Deutschland wohl keinen Konventionspass mehr ausstellen. 
    Die Aufenthaltskarte in Österreich für 5 Jahre, ist das der Daueraufenthalt EU?
    Wenn, dann könnte er in Österreich einen Fremdenpass beantragen, da er ja keinen Pass seines Herkunftslandes beantragen kann. Was er mit seiner Asylberechtigung begründen könnte. 
    Allerdings würde ich mich vorher beraten lassen. Bspw. bei  helping hands, Telefon: +43-1-310 88 80 10, info@helpinghands.at


    1. Anonym sagt:

      Vielen Dank für die ausführliche Rückmeldung!
      Uns wurde gesagt er müsste erstmal die Aufenthalskarte für 5 Jahre beantragen und dann hat er Recht auf den Daueraufenthalt. Er hat die syrische Staatsbürgerschaft laut seinem deutschen Konventionspass aber hatte nie was von Syrien deshalb wusste ich da nicht weiter und habe mich gefragt ob er in Österreich den Fremdenpass beantragen kann bräuchte aber eine Bestätigung das er den syrischen Reisepass nicht bekommen kann soweit ich jetzt mich informiert habe. Welche Gründe gäbe es hierfür?
      Ich erkundige mich morgen bei helping hands und danke Ihnen nochmals sehr!

  21. Anonym sagt:

    Hallo, 

    meine Freundin ist legal in Österreich mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis. Sie kommt aus Belarus und kann dort aus politischen Gründen keinen neuen Pass beantragen. Ihr Pass ist noch gültig, aber er ist voll (d.h. es gibt keine neuen Seiten für Visa mehr). Für Reisen ins nicht-EU-Ausland benötigt sie jedoch freie Stellen für Visa. Ist es unter diesen Umständen auch möglich, einen Fremdenpass ausstellen zu lassen? Oder gibt es da eine andere Regelung?

    Vielen Dank!

  22. hallo, 
    wir sind leider keine Experten für diese Fragestellung. Möglicherweise stellt die belarussische Botschaft Ergänzungsseiten zur Verfügung - falls es ihr trotz der Unmöglichkeit, nach Belarus zurückzureisen, möglich ist, die Botschaft aufzusuchen. 
    Sonst bzw. jedenfalls einfach mal beim BFA anfragen bzgl. der Möglichkeit der Ausstellung eines Fremdenpasses. 
    lg

    1. Anonym sagt:

      Herzlichen Dank für die Antwort! Leider stellen die belarussischen Botschaften seit letztem Jahr grundsätzlich keine Pässe mehr aus, und somit sicherlich auch keine Ergänzungsseiten. Ich werde mich mal beim BFA erkundigen.

  23. Anonym sagt:

    Guten Abend,

    Ich besitze einen Fremdenpass und einen Daueraufenthaltstitel der Republik Österreich. Weiß jemand hier, ob ich für die einreise nach Serbien ein Visum brauche?
    Und für die Einreise nach Kroatien? Ich habe bis jetzt alles und nichts gehört. Die Serbische Botschaft/Konsulat in Wien sagt, ich brauche ein Visum. Ich werde nicht schlau.


    Ich hoffe hier kann mir weitergeholfen werden.

    Liebe Grüße

  24. hallo,

    im Schengenraum können Sie aufgrund Ihres Aufenthaltstitels mit dem Fremdenpass ohne Visa reisen. Für alle anderen Länder gelten die Visabedingungen für Ihr Herkunftsland. Wenn Sie bspw. als syrischer Staatsbürger für Serbien ein Visum benötigen, benötigen Sie es auch mit einem Fremdenpass. 
    liebe Grüße
    Klaus Hofstätter 

  25. Hallo!

    ich habe eine wichtige Frage zu einem Bekannten mit Daueraufenthaltstitel in der EU. Vor diesem Status war er Asylberechtigter. Er kann keine Bestätigung der russischen Botschaft vorlegen, da er weiterhin in Russland verfolgt wird und sich seit 20 Jahren in Österreich nicht an die Botschaft gewandt hat. Zeugen können seine Verfolgung bestätigen.

    Er arbeitet seit 15 Jahren in einem Bauunternehmen und benötigt für grenzüberschreitende Aufträge einen Reisepass. Hat er Anspruch auf einen Fremdenpass?

    Vielen Dank für deine Hilfe!

    1. hallo, 

      soweit ich die Sachlage kenne, müsste er ein Recht auf Ausstellung eines Fremdenpasses haben, weil er ja weiterhin nicht in Kontakt mit der russischen Botschaft treten kann. Sie sollten jedenfalls eine Kopie des Konventionspasses auch wenn er schon abgelaufen ist, oder den Konventionspass selbst, eine Kopie des Asylbescheids, und eine formlose Erklärung, dass es Ihnen unmöglich ist, sich in die russische Botschaft zu begeben, schreiben. Ebenso eine Erklärung der Zeugen, von denen Sie schreiben. 
      Ich denke, damit müsste es möglich sein, einen Fremdenpass ausgestellt zu bekommen. Dafür machen Sie sich dann einen Termin bei einer Regionalstelle des BFA aus, das kann jede beliebige sein, am besten, Sie suchen eine, wo Sie nicht so lange warten müssen wie in Wien.
      Um aber auf der sicheren Seite zu sein, können Sie sich auch noch beraten lassen, bevor Sie einen Termin buchen, zB bei  www.helpinghands.at.
      beste Grüße

  26. Anonym sagt:

    Guten tag ich hätte eine frage mein mann hat in februar dises jahres seinen aufenthalstitel für fremdenwesen und asyl bekommen hat aber den serbischen pass darf er nach serbien und eu länder reisen??

    1. hallo, welchen Aufenthaltstitel genau hat Ihr Mann erhalten?
      allerdings gilt für serbische Staatsbürger grundsätzlich, dass sie im Schengenraum und nach Serbien sowieso visumfrei reisen können.

  27. Anonym sagt:

    Mein Ehegatte, afghan Staatsbürger ohne Reisepass, und ich, österreichische Staatsbürgerin, bzw. Unionsbürgerin sind seit Februar 2019 verheiratet. 
    Seine Aufenhaltskarte als Angehöriger einer Unionsbürgerin hat er erst im Juli 2021 von der MA35 ausgestellt bekommen - also erst nach einem 2,5 Jährigen Prozess.

    Wir sind aber ja seit mehr als 5 Jahren verheiratet und er ist seit mehr als 5 Jahren Angehöriger einer Unionsbürgerin und erfüllt somit die Vorraussetzung für einen Daueraufenhalt.

    Wird er den Fremdenpass ohne Probleme erhalten? Wir haben auch zwei Bestätigungen von der afghanischen Botschaft ( 2021 und 2024)
    Wie lang dauert hier der Prozess? Oder müssen wir davor erst den Daueraufenhalt erlangen?


    Vielen Dank

    1. Ich bin kein Experte, aber wenn Ihr Mann die Voraussetzungen für den Daueraufenthalt erfüllt, ist eine der Voraussetzungen erfüllt, damit er einen Fremdenpass bekommen kann. Wenn er nachweisen kann, dass er keinen Pass seines Herkunftslandes bekommen kann, (und Sie haben ja die Bestätigung der afgh. Botschaft), hat er das Recht, einen Fremdenpass zu bekommen. 
      Ich würde aber noch zu einer Beratungsstelle gehen (bspw. www.helpinghands.at/) - es ist ja ärgerlich, wenn es in der Praxis dann doch noch strittig ist, ob man den DA effektiv haben muss oder es reicht, die Voraussetzungen dafür zu erfüllen. Mit Beratung können Sie das hoffentlich besser abklären. 
      Beste Grüße

      1. Anonym sagt:

        Vielen Dank. Lt. Helping Hands ist nicht das Ausstellungsdatum der Aufenthaltskarte wichtig, sondern unsere Heirat. Dh. auch wenn er die Daueraufenthaltskarte nicht hat,  so hat er das Recht eines Daueraufenthalts.
        Dh. ein Fremdenpass sollte ihm zugestellt werden.

        Unser Termin ist am 14.8 in Leoben - haben sie Erfahrungswerte bzgl. Bearbeitungsdauer?


        Danke


        1. keine aktuellen, aber es ging bisher recht schnell, etwa zwei Wochen bis zur Zustellung. 
          Sie könnten aber auch einfach anrufen in Leoben, wie es aussieht, in problemlosen Fällen. Wäre der schnellste Weg.

          1. Anonym sagt:

            Fyi: In problemlosen Fällen benötigen sie derzeit lt. Außenstelle Leoben eine Woche.

            1. Vielen Dank für die Info!

  28. Anonym sagt:

    Kann man den Fremdenpass verlängern, nachdem dieser abgelaufen ist?

    1. nein, eine Velängerung ist nicht möglich, man kann ihn nur neu beantragen. Aber wenn die Voraussetzungen sich nicht geändert haben, werden Sie wohl einen neuen Fremdenpass bekommen.

  29. Anonym sagt:

    Wie lang dauert die Ausstellung eines Fremdenpass, wenn man einen Aufenthaltstitel von BFA bekommen hat?

    1. Wenn Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Fremdenpasses erfüllen, dann hängt es davon ab, wie bald Sie einen Termin bekommen (das ist von Regionaldirektion zu Regionaldirektion unterschiedlich, in Wien dauert es recht lange, in Leoben beträgt die Wartezeit auf einen Termin aktuell bswp. 2 Wochen. Sie können den Antrag unabhängig von Ihrem Wohnsitz an jeder beliebigen Regionaldirektion des BFA einbringen. 
      Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie hier oben nachlesen.

  30. Anonym sagt:

    Guten Tag, bei einer Ausstellung des Fremdenpass für Familienangehörige (Daueraufenthalt) ohne Asyl/subs. Schutz ist die Einreise in das jeweilige Heimatland untersagt. Kann man, die Betonung liegt auf Können, ins Heimatland dennoch einreisen?
    Stellt dies ein Problem am Flughafen dar? Haben Sie hierzu Erfahrungswerte?

    Vielen Dank!

  31. Anonym sagt:

    Guten Morgen,

    ich hoffe, es geht Ihnen gut. Ich habe eine Frage, die ich gerne klären würde. Ich bin armenischer Staatsbürger und lebe seit 20 Jahren in Österreich. Vor kurzem habe ich den Daueraufenthalt EU erhalten, zuvor besaß ich die Rot-Weiß-Rot Karte Plus. Ich bin kein Asylant bzw. mein Asylantrag wurde damals abgelehnt.

    Leider kann ich von meinem Heimatland Armenien keinen Pass erhalten, da ich dort zwei Jahre Militärdienst leisten müsste. Ich bin in Österreich aufgewachsen und habe hier alle Schulen besucht.

    Würde ich einen Fremdenpass erhalten, wenn ich diesen beantrage? Zur Info: Ich arbeite und habe keine finanziellen Probleme.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!

  32. Hallo,
    von der Voraussetzung her, ja, mit Daueraufenthalt können Sie einen Fremdenpass beantragen, allerdings benötigen Sie eine Bestätigung, dass Sie von Armenien keinen Pass erhalten. bzw. Sie keine Möglichkeit haben, einen zu beantragen. Ob die Begründung, dass Sie bei einer Heimkehr zwei Jahre Militärdienst leisten müssten, als relevant anerkannt wird, kann ich allerdings nicht sagen. 
    Erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft?

    beste Grüße
    Klaus Hofstätter

    1. Anonym sagt:

      Hallo,

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Ja, ich erfülle alle Voraussetzungen, kann jedoch die österreichische Staatsbürgerschaft nicht beantragen, da ich für den Antrag einen gültigen Reisepass benötige.

      Mit freundlichen Grüßen

  33. hallo, 
    das ist natürlich ein Problem. Haben Sie eine Geburtsurkunde oder einen alten Pass? aber im Grunde kann ich Ihnen nichts wirklich Exaktes sagen, dazu müssten Sie wohl eine spezialisierte Beratungsstelle aufsuchen,   helping hands, Telefon: +43-1-310 88 80 10, info@helpinghands.at.

    beste Grüße
    Klaus Hofstätter

    1. Anonym sagt:

      hallo,

      ich habe eine Geburtsurkunde und einen alten Fremdenpass, den ich als Minderjähriger bekommen habe und der bis 2021 gültig war.

      Alles klar, danke für die Info, ich melde mich mal bei der Beratungsstelle.

      Eine Frage hätte ich noch, wie lange dauert ein Antrag auf einen Fremdenpass? Ich habe Anfang Januar dieses Jahres einen Fremdenpass mit der Rot-Weiß-Rot Karte Plus beantragt und seitdem nichts mehr gehört. Habe schon 3 mal dort angerufen und die meinten, die kümmern sich darum. Ist das normal?

      Freundliche Grüße

  34. mit RWR+ geht es eigentlich nicht, aber mit Daueraufenthalt schon. Ich würde einen neuen Antrag mit DA stellen, und den alten zurückziehen. 
    Die Wartezeit ist sehr unterschiedlich, aber man kann egal bei welcher Regionaldirektion des BFA online einen Antrag stellen, und es zahlt sich aus, bspw. nach Leoben zu fahren, aktueller Termin: 2.10., Burgenland oder Wr. Neustadt muss man bis Mitte November warten. Wenn man einen Termin hat, geht die Bearbeitung sehr schnell, wenn es keine Hindernisse gibt, zwei Wochen bis Zustellung. 

    1. Anonym sagt:

      Vielen Dank für die Infos! :)

  35. Anonym sagt:

    Servus Guten Tag
    Darf ich mit einer rwr plus 3 Jahre Frist nach Heimatland einreisen?
    Ich habe sie nach ab+ bekommen.
    Danke

    1. hallo, wenn Sie einen gültigen Pass haben, ja. 
      was bedeutet 3 Jahre Frist? was meinen Sie damit?

      lg

  36. Anonym sagt:

    Sehr geehrter Herr Hofstätter,


    Wie ist die Lage mit Fremdenpassen nach § 88 Abs 1 Z 4 FPG.

    Was ist Ihre Information oder Erfahrung? Kann man etwas machen, ohne Verwaltungsgericht?


    Mit freundlichen Grüßen

    Levon


  37. hallo, 
    wenn man subsidiär schutzberechtigt ist oder Daueraufenthalt EU hat, einerseits, und gleichzeitig nachweisen kann, dass es einem nicht möglich ist, ein Reisedokument seines Herkunftsstaates zu bekommen, dann hat man ein Recht, einen Fremdenpass zu bekommen. Dazu benötigt man kein Verwaltungsgericht, man stellt den Antrag beim BFA.

    Falls der Antrag abgelehnt wird, kann man immer noch eine Beschwerde einlegen.

    freundliche Grüße
    Klaus Hofstätter 

  38. Anonym sagt:

    Hallo, ich habe eine Frage, mein Lebensgefährte hat leider eine Ablehnung bei der Beantragung eines Fremdenpasses erhalten. 

    Die Dame sagte uns, dass sich von der letzten bis zur heutigen Beantragung (Wir haben schon mal einen Fremdenpass beantragt) keine Änderung ergeben hat. Sie meinte wir benötigen eine Bestätigung der syrischen Botschaft, dass ein Reisepass aus Syrien nicht ausgestellt wird. Dies ist allerdings nicht ganz so einfach. 

    Können Sie mir bitte sagen, was denn diese besagten Änderungen sein sollen? Leider kann ich darüber überhaupt nichts finden.


    Vielen lieben Dank. 


    Herzliche Grüße

    1. hallo, nein, es hat keine Änderung gegeben. Aber es war immer schon notwendig, eine Bestätigung der syrischen Botschaft zu bringen. Falls Ihnen dies nicht möglich ist, könnten Sie gegebenenfalls einen Antrag auf Heilung dieses Verfahrensmangels stellen. Ob aber anerkannt wird, dass man keine Bestätigung bringen kann, kann ich nicht sagen. 

      lg 

  39. Anonym sagt:

    Lieben Dank für die Rückmeldung.

    Die gesagt Änderung bezieht sich auf meinen Lebensgefährten, die Dame fragte uns, ob es seit dem letzten Beantragen bis heute eine Änderung in seinem Leben gegeben hat, daraufhin habe ich ihr gesagt, dass er mittlerweile eine feste Arbeit hat und einen eigenen Wohnsitz. Sie meinte aber diese Änderungen tun nichts zur Sache bezugnehmend auf den Fremdenpass. Auf die Frage welche Änderungen denn gemeint sind, meinte sie, wir sollen im Internet schauen. Hierzu meine Frage, welche Änderungen wären das?? 


    Den Antrag auf Heilung eines Mangels werden wir ggf. tatsächlich probieren.


    Liebe Grüße




  40. hallo, 

    das einzige, was sich geändert hat, ist, dass man auch mit Daueraufenthalt EU, ohne vorher subs. Schutz gehabt zu haben, ein Recht auf die Ausstellung eines Fremdenpasses haben kann. Das betrifft Sie aber nicht. und dass man belegen muss, dass man kein Reisedokument des Herkunftsstaates bekommen kann, das gilt nach wie vor, auch in diesem Fall. 

    lg

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