Seiteneigenschaften | ||||||
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Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Niederösterreich
Landes GVS Erwachsene: | 9.674 | |
Landes GVS < 18 Jahre: | 128 | |
Bundes GVS: | 1.169 | |
Summe: | 10.971 |
Stichtag 29.04.2022
Zielgruppe Grundversorgung
Info | ||
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Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit. |
Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren
subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind (nur wenn BFA das bestätigt, aktuell nur für afghanische Staatsangehörige; ansonsten innerhalb von 10 Tagen Entlassung)
Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Duldung ja, § 55 nein (bei AB/AB+ Entlassung nach 12 Tagen), §57 Opfer von Menschenhandel nein)
Unterbringung
Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien | |||
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Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung | |
Organisierte Einrichtungen von NGOs | 1:55 | € 19,- wobei auf € 21,- upgegraded werden kann, sofern Zusatzleistungen* angeboten werden | € 6,- |
Mobil: Betreutes Wohnen (NGOs mieten Wohnraum an) | 1:55 | ||
Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen) | Mobile Sozialberatung, 1:140 | ||
*Ad Zusatzleistungen: Zusatzleistungen: a. Transporte zu Behörden und Ärzten | |||
Privatunterbringung | |||
Betreuungsschlüssel | Leistungen Privat | ||
Privat Wohnende | 1:140 - Sozialberatung durch Caritas MOBEB & Diakonie NÖWE
| Private Leistungen werden vom jeweiligen Sozialamt des Bezirks ausbezahlt, jeweils am 1ten des Monats | Versorgung
Mietgeld
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MietzahlungenMiethöhe jedoch gedeckelt:
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Unterbringung EBB Bereich | |||
Tagsatz | Träger | ||
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Es gelten folgende Kriterien (KOORAT 2008):
Aktualisierung der Befunde in einem 10-Monats-Intervall. Folgende Unterlagen sind bei Verlängerung und bei Ansuchen um Neuaufnahme in die Sonderbetreuung vorzulegen:
Nach spätestens 2 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend |
Trägerorganisationen
Im Bereich organisierte Quartiere/MoWo sind folgende Träger tätig:
- ASBÖ NÖ (ERW + KiFlü)
- Tralalobe (Frauen + Kiflü, MOBe für 18+)
- Caritas St. Pölten
- Verein Wohnen
- sowie diverse private Quartiergeber:innen wie SLC und einige Pensionen
Mobile Sozialberatung
Zuständig für Sozialberatung (IBB) für ALLE in organisierten Einrichtungen/Quartieren Wohnhafte + für Privat Wohnende in NÖ ist Caritas MOBEB und Diakonie NÖWE
Betreuungsschlüssel: 1:140
Träger
Caritas Wien MOBEB (NÖ Ost) zuständig für
Industrie- und Weinviertel
Standorte Wr. Neustadt/Korneuburg
Diakonie Flüchtlingsdienst NÖWE (NÖ West) zuständig für
Most- und Waldviertel
Standort St. Pölten
- Quartiere werden alle 1-2 Wochen angefahren, Privatwohnende kommen in die Standorte zur Beratung
- Psychosoziale Beratung, Organisation von Deutschkursen, Hilfe bei Antragstellungen etc.
- Caritas und Diakonie kontrollieren im Auftrag des Landes, alle Quartiere auf Basis Mindeststandards in der GVS 1x/Quartal
- 1x/Quartal JF mit zuständiger Abteilung im Land (Mängelbesprechung Quartiere, aktuelle Situation, Einzelfallbesprechungen, etc.)
Individuelle Leistungen
Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich
- Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
- Schulgeld: €200,- pro Schuljahr
GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.
Basis für Leistungen/Nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.
Es gibt in der Regel keine Bescheide bei Entlassungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land (IVW2) an Quartiergeber:innen oder/und Diakonie/Caritas oder/und an die betreffende Person
- Entlassungen aus der GVS
- Bei Autoanmeldung
- Rkneg. Bescheid in 2. Instanz innerhalb von 10 Tagen, (Problem: Quartier unstet)
- AB+ innerhalb von 12 Tagen
- Androhungen bei SubSchutz und Verweis auf privat Verzug
- Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
- Androhung bei Führerschein
- Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
- Mögliche Freibeträge
- Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
- Keine Freibeträge bei DLU Bezug, wird 1:1 angerechnet
Zuständige Abteilung in Landesregierung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung IVW2 Landhausplatz 1,
Haus 7a - 3109 St. Pölten
E-Mail: post.ivw2fluechtlingshilfe@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12994
Fax: 02742/9005-15640
Leitung Mag. Anerinhof
Parteienverkehrszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag jeweils von 8:30 – 10:00 Uhr
Angebote
Angebote außerhalb der GVS |
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Angebote der GVS |
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Angebote für Asylberechtigte |
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Angebote für subsidiär Schutzberechtigte |
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