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Seiteneigenschaften
idgvs01


GVS-BundeslandNiederösterreich
letztes Update16.04.2022
Änderungen




LandeswappenGrundversorgung Niederösterreich

Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Niederösterreich

Landes GVS Erwachsene: 

9.674

Landes GVS < 18 Jahre:

128

Bundes GVS:

1.169

Summe:

10.971

Stichtag 29.04.2022


Zielgruppe Grundversorgung

Info
titleinfo

Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

  • Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren

  • subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)

  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung

  • Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind (nur wenn BFA das bestätigt, aktuell nur für afghanische Staatsangehörige; ansonsten innerhalb von 10 Tagen Entlassung)

  • Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Duldung ja, § 55 nein (bei AB/AB+ Entlassung nach 12 Tagen), §57 Opfer von Menschenhandel nein)



Unterbringung

Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien

BetreuungsschlüsselTagsatz RegelbetreuungVerpflegungsgeld bei Selbstversorgung
Organisierte Einrichtungen von NGOs

1:55

€ 19,- wobei auf € 21,- upgegraded werden kann, sofern Zusatzleistungen* angeboten werden 

€ 6,-

Mobil: Betreutes Wohnen (NGOs mieten Wohnraum an)

1:55

Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen)Mobile Sozialberatung, 1:140
  • In Quartieren die von NGOs betrieben werden, wird Selbstversorgung ermöglicht; Private Quartiergeber:innen (Pensionen) zumeist Vollversorgung

  • Keine e-card, nur e-card Ersatzbeleg über mobile Betreuung

  • Taschengeldauszahlung nur da, wo es Vollversorgung gibt, Freizeitgeld nur bei gemeinsch. Aktivitäten, Materialaufwand für Freiwillige im Rahmen von Deutschkursen, läuft über mobile Sozialberatung Diakonie/Caritas
     
  • Zimmerbelegung zw. 2-4 pro Zimmer (Standards 8m²+4+4 (jetzt Notverordnung) zuvor 9m²+6+5)
  • Tw. Stockbetten, Bad/WC tw. Gemeinschaftlich geteilt sowie Küchen, keine Einzelzimmer
  • Pensionen/Quartiere sind unterschiedlich groß/klein => Plätze von 5-80
  • Beschwerden entweder direkt an Quartiergeber:in oder über mobile Sozialberatung sowie können diese auch über Parteienverkehr direkt bei zuständiger Abteilung des Landes vorgebracht werden
  • Nachbetreuung: tralalobe hat Angebote für 18+ (Lehre & Ausbildung) egal welcher Aufenthaltstitel & kleine WG für LGBTIQ

  • Verhältnis Bewohner:innen in GVS:  ca. ½ privat, ½ organisiert => mit Stand Feb 22 (aufgrund Ukraine-Krise hat sich dieses Verhältnis verschoben, aktuelle Zahlen werden nachgereicht)
  • Wechsel von organisiert auf privat grundsätzlich möglich (Vorgabe zur Deckelung Miete siehe unten), sowie umgekehrt – Härtefälle (akute Obdachlosigkeit) erhalten sofort ein Quartier, Gründe zum Wechsel müssen angegeben werden, persönliche Vorsprache vor Privatverzug beim Land notwendig, Caritas & Diakonie können auch beim Land anfragen (aufgrund Covid 19 zuerst Zuweisung  für 10 Tage in Quarantänequartier, dann Regelquartier)

*Ad Zusatzleistungen:
Sofern der Quartiergeber bereit ist, einzelne dieser Zusatzleistungen zu erbringen, hat er gegenüber dem Auftraggeber für drei Punkte jeweils einen zusätzlichen Anspruch auf einen Tagessatz-Aufschlag in Höhe von EUR 1,-- brutto; diese Tagessatz-Aufschläge sind jedoch mit EUR 2,-- brutto begrenzt. Der Quartiergeber kann also für sechs oder mehr Punkte maximal EUR 2,-- zusätzlich zum jeweiligen Tagessatz gemäß litera a verrechnen. (vgl Mustervertrag Land NÖ)

Zusatzleistungen:

a. Transporte zu Behörden und Ärzten
b. Lernkurse (Computer, Nähen etc)
c. Freizeitgestaltung: organisierter Sport
d. Lernhilfe für Schulkinder
e. Gesonderter Gebetsraum
f. Bauliche Eignung und Ausstattung für Gehbehinderte
g. 1 übertragbare innerstädtische Monatskarte für Bus und/oder Bahn pro maximal 20 Bew.
h. 1 übertragbare Monatskarte für Bus und/oder Bahn zur nächsten Stadt pro maximal 20 Bew. 
i. Organisation der Fahrten zu den Vorladungen 
j. Quartiergeber stellt persönliche Hygieneartikel zur Verfügung 
k. 1 Betreuungsperson für Bewohner vorhanden

Privatunterbringung


Betreuungsschlüssel


Leistungen Privat
Privat Wohnende

1:140 - Sozialberatung durch Caritas MOBEB & Diakonie NÖWE

 

Private Leistungen werden vom jeweiligen Sozialamt des Bezirks ausbezahlt, jeweils am 1ten des Monats

Versorgung

  • Einzelperson € 215,-  
  • Minderjährige € 100,-

Mietgeld 

  • Einzelperson € 150,-
  • Familie € 300,-

Mietzahlungen

Miethöhe jedoch gedeckelt:

  • Familie bis max. 4 Pers. € 500,- /monatlich

  • Familie ab 5 Personen € 50,- / pro weitere Person monatlich

  • Einzelperson € 250,00 / monatlich

  • Begründung seitens Land: Leistbarkeit muss gegeben sein, Umzuge in gesperrte Gebiete nicht möglich (Quote)

Unterbringung EBB Bereich


Tagsatz

Träger



  • € 40,50 bis € 44,-
  • SLC (Baden): bis zu 40-60 Plätze
  • Tralalobe Haus der Frauen: 30 Plätze
  • Zur Betreuung im EBB Quartier SLC konnten keine näheren Infos eingeholt werden
  • Tralalobe Haus der Frauen: erwachsene Frauen (am selben Standort 15 Plätze für weibliche Kinderflüchtlinge) 24h/7, Sozialarbeiterinnen, Psychologinnen; Gewaltbetroffene Frauen, Frauen mit psychiatrischen Erkrankungen

Es gelten folgende Kriterien (KOORAT 2008):

  1. schwere psychiatrischen Erkrankungen;
  2. mindestens mittelschweren körperlichen Gebrechen (z.B. Lähmungen);
  3. Sinnesbeeinträchtigungen (z. B. Blindheit, Gehörlosigkeit);
  4. geistigen Behinderungen (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten);
  5. chronische Krankheiten (z. B-. Krebs, TBC, Dialyse);
  6. unheilbaren epidemiologischen Erkrankungen (z. B. HIV, Hepatitis C);
  7. kurzfristig gefährlichen Erkrankungen (z.B. multiresistente TBC, Epidemien), sofern bei der Unterbringung keine Gefahr für die Hausbewohner:innen und das Betreuungspersonal besteht
  8. pathologische Abhängigkeiten von psychoaktiven Substanzen (ausgenommenAlkohol und Nikotin) - Substitutionsprogramm.


Verlängerung des EBB Status:

Aktualisierung der Befunde in einem 10-Monats-Intervall. Folgende Unterlagen sind bei Verlängerung und bei Ansuchen um Neuaufnahme in die Sonderbetreuung vorzulegen:

  • Befund/Gutachten eines Facharztes (nicht Psychologen) der aktuellen Erkrankung (kann sich im Laufe der Zeit ändern);
  • Genaue Definition der Diagnose (gut erkennbar);
  • Beschreibung der besonderen Betreuung im Alltagsleben (ev. medizinisch abgeklärt);
  • Begründung, weshalb diese Betreuung nicht von Familienmitgliedern erfolgen kann.
  • Zudem sollte bei Neuanträgen 
    • die Befundart (Gutachten, KH-Bericht, etc.) angegeben werden; 
    • Beschreibung, wie die derzeitige Betreuung erfolgte.
  • Beilagen wie Blutbefunde, MRT-Berichte sind nicht erforderlich, bei Bedarf werden diese nachgefordert. 

Nach spätestens 2 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend

Trägerorganisationen

Im Bereich organisierte Quartiere/MoWo sind folgende Träger tätig:


Mobile Sozialberatung

Zuständig für Sozialberatung (IBB) für ALLE in organisierten Einrichtungen/Quartieren Wohnhafte + für Privat Wohnende in NÖ ist Caritas MOBEB und Diakonie NÖWE

Betreuungsschlüssel: 1:140

Träger

  • Quartiere werden alle 1-2 Wochen angefahren, Privatwohnende kommen in die Standorte zur Beratung
  • Psychosoziale Beratung, Organisation von Deutschkursen, Hilfe bei Antragstellungen etc.
  • Caritas und Diakonie kontrollieren im Auftrag des Landes, alle Quartiere auf Basis Mindeststandards in der GVS 1x/Quartal
  • 1x/Quartal JF mit zuständiger Abteilung im Land (Mängelbesprechung Quartiere, aktuelle Situation, Einzelfallbesprechungen, etc.)

Individuelle Leistungen

Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich

  • Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
  • Schulgeld: €200,- pro Schuljahr

GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.

Basis für Leistungen/Nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

Es gibt in der Regel keine Bescheide bei Entlassungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land (IVW2) an Quartiergeber:innen oder/und Diakonie/Caritas oder/und an die betreffende Person

  • Entlassungen aus der GVS
    • Bei Autoanmeldung
    • Rkneg. Bescheid in 2. Instanz innerhalb von 10 Tagen, (Problem: Quartier unstet)
    • AB+ innerhalb von 12 Tagen
    • Androhungen bei SubSchutz und Verweis auf privat Verzug
  • Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
    • Androhung bei Führerschein
    • Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
  • Mögliche Freibeträge
    • Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
    • Keine Freibeträge bei DLU Bezug, wird 1:1 angerechnet

Zuständige Abteilung in Landesregierung

  • Amt der NÖ Landesregierung
    Abteilung IVW2 Landhausplatz 1,
    Haus 7a - 3109 St. Pölten
    E-Mail: post.ivw2fluechtlingshilfe@noel.gv.at
    Tel: 02742/9005-12994
    Fax: 02742/9005-15640
    Leitung Mag. Anerinhof 

    Parteienverkehrszeiten:  Montag, Mittwoch, Donnerstag jeweils von 8:30 – 10:00 Uhr


Angebote

Angebote außerhalb der GVS
  • Caritas Lerncafés für Kinder aus Flüchtlingsfamilien (St. Pölten,Wr. Neustadt, Wolkersdorf, Korneuburg)

  • Caritas Projekte 'Stark' (für junge Frauen/Mädchen (auch für Geflüchtete),Peerausbildungsprojekt im Sinne der Gewaltprävention) und 'Zusammenreden', workshops, Sensibilisierung); 

  • Caritas St. Pölten: Sozial- und Rechtsberatung

  • Tralalobe: Sozial- und Bildungsberatungsstelle in Mödling

  • Diakonie Bach Mödling – Bildungsberatung, PSA Kursprogramme

  • connect Mödling (privates Flüchtlingshilfswerk)

  • super Pfarre in Schwechat, die u.a. bei Sachspenden und finanziell bei Wohnungsanmietung unterstützt

  • Perchtoldsdorf hilft‘ organisiert Sprachkurse

  • Diakonie Rechtsberatung

  • Carla’s, Sozialmärkte

  • Familienhilfeplus für Alleinerziehende, jedoch abhängig von Bereitschaft KJH des jeweiligen Bezirks

Angebote der GVS

  • Mobile Sozialberatung Diakonie & Caritas, sowie Sozialberatung an den jeweiligen Standorten

  • Diakonie JEFIRA Psychotherapie im Rahmen der GVS

  • ÖIF Deutschkurse nur für Syrer:innen im Verfahren in 1. Instanz

  • Nur geringes Deutschkursangebot, gibt Möglichkeit, über Ehrenamtliche die vor Ort Deutschkurse anbieten, Material o.ä. kann über Freizeitgeld abgerechnet werden

Angebote für Asylberechtigte
  • GVS innerhalb der ersten vier Monate nach Anerkennung

  • Sozialhilfe

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld

  • Startwohnungen, Integrationsberatung; FAIR Volkshilfe und Diakonie INTO St. Pölten (Startwohnungen), Diakonie IBZ  St. Pölten & Amstetten

  • Überbetriebliche Lehre über AMS

  • PSA Kurse über WIFI

Angebote für subsidiär Schutzberechtigte
  • GVS, für privat Wohnende auch möglich

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe für Kinder wenn arbeitstätig

  • Integrationsberatung grundsätzlich möglich

  • keine Übernahmen von Kaution od. erste Miete (nur Asylberechtigte)

  • Problem: SH Grundsatzgesetz; siehe auch weiter unten!