Unter ‚Grundversorgung‘ (kurz GVS) wird die Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Beratung von Asylwerber:innen verstanden, und zwar während der Zeit des laufenden Asylverfahrens. Dazu muss ordnungshalber gesagt werden, dass es zusätzlich zur Gruppe der Asylwerber:innen auch andere Aufenthaltstitel gibt, die als Zielgruppe der GVS gelten, nämlich:

  • Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens
  • subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylzuerkennung
  • Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind
  • Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen
  • Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus (gemäß § 62 AsylG) seit März 22



Grundversorgung kompakt
zum Download auf diesem Infoblatt der asylkoordination

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