Seiteneigenschaften | ||||||
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Grundversorgung Steiermark
Aktuell - Personen in der Grundversorgung in der Steiermark
Landes GVS Erwachsene: |
8. |
971 | |
Landes GVS < 18 Jahre: |
183 | |
Bundes GVS: |
730 | |
Summe: |
9. |
884 |
Stichtag 1927.0104.2022
Zielgruppe Grundversorgung
Info | ||
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Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. |
Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit. |
- Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren
- subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
- Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
- Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind
Unterbringung
Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien | |||
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Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung | |
Organisierte Einrichtungen von NGOs | 1:40 | € 21,- für Caritas Einrichtungen € 12,- für private Quartiergeber:innen | € 6,- |
Mobil: Betreutes Wohnen (NGOs mieten Wohnraum an) | 1:40 | ||
Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen) Mobile Sozialberatung | 1:140 | ||
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Privatunterbringung | |||
Betreuungsschlüssel | Leistungen Privat | ||
Privat Wohnende | 1:140 - Sozialberatung durch Caritas Stmk
| Private Leistungen werden von Caritas Stmk ausbezahlt, direkt vor Ort oder in Bürostandorten | Versorgung
Mietgeld
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Ansuchen auf privates Wohnen möglich:
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Unterbringung EBB Bereich | |||
Tagsatz | Träger | ||
| 3 Einrichtungen in der Stmk Caritas & PQ Wisniewski | ||
Verlängerung des EBB Status: wird quasi unbefristet zuerkannt, bei Besserung/Rehabilitation müssen Neuerungen geschickt werden Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung über mobile Betreuung Caritas
Nach spätestens 2 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend |
Trägerorganisationen
Im Bereich organisierte Quartiere/MoWo sind folgende Träger tätig:
- Caritas Stmk
- sowie diverse private Quartiergeber:innen (Pensionen)
- )
Mobile Sozialbetreuung
Zuständig für Sozialberatung (IBB) für ALLE in organisierten Einrichtungen/Quartieren Wohnhafte + für Privat Wohnende in Stmk ist Caritas Stmk
Betreuungsschlüssel: 1:140
Träger:
Caritas Steiermark
Standorte:Graz
Obersteiermark in Kapfenberg
Oststeiermark in Hartberg
Information:
- Pensionen werden alle 1-2 Wochen angefahren,
- Privatwohnende kommen in die Standorte zur Beratung (siehe weiter oben)
- Psychosoziale Beratung, Organisation von Deutschkursen, Hilfe bei Antragstellungen etc.
Individuelle Leistungen
Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich
- Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
- Schulgeld: €200,- pro Schuljahr
GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.
Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.
Es gibt in der Regel kaum Bescheide bei Entlassungen/Zuweisungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an Quartiergeber:innen oder/und Caritas Stmk oder/und an die betreffende Person
- Entlassungen aus der GVS
- Bei Wechsel in anderes Bundesland,v.a. bei familiären & medizinischen Gründen/LGBTIQ, wenn das Ziel-Bundesland zustimmt
- Unerlaubte Abwesenheit mehr als 48h
- Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
- Bei Heirat
- Rkneg Familien nur organisiert
- Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
- Mögliche Freibeträge
- Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt bis € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
- Keine Freibeträge bei DLU Bezug, wird 1:1 angerechnet
Zuständige Abteilung in Landesregierung
Land Steiermark, Referat für Flüchtlingsangelegenheiten
Kerstin Harm, Referatsleiterin
Burggasse 11, 8010 Graz
Tel: +43 (316) 877-2341
Fax: +43 (316) 877-4396
E-Mail: grundversorgung@stmk.gv.at
Kommunikation und Zusammenarbeit mit zuständiger Abteilung FSW & NGOs
Vernetzung mit Land und anderen Organisationen hervorragend
Qualitätskontrollen werden seitens Land regelmäßig durchgeführt, sowie im KiFlü Bereich durch KJH
SOKO GVS unregelmäßig
- Wöchentliche Kontrollen durch Caritas mobile Betreuung mit Meldung der Mängel ans Land
Angebote
Angebote außerhalb der GVS |
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Angebote der GVS |
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Angebote für Asylberechtigte |
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Angebote für subsidiär Schutzberechtigte |
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Problemlagen
schlechte Finanzierung
Vor allem mit der BBU Probleme (AW ohne weiße Karten, schwer kranke AW ohne Medikation, bzw. zuwenig bis keine Infos zu Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf, Bustransporte ohne Vorankündigung; fehlende Bekleidung der AW)
Ein weiteres Problem ist Sprachmittlung in Krankenhäusern und auch bei Ärzt:innen, Ambulanz lehnt Behandlung ohne selbstmitgebrachten Dolmetsch ab. Früher gab es über den Verein Omega einen Dolmetschpool, wird jedoch vom Land nicht mehr bezahlt => Riesenproblem, Leute sind krank, Ärzt:innen behandeln nicht ohne Dolmetsch, schon PCR Test ist eine Hürde
Fehlende Deutschkurse für Menschen in GVS, zu wenig Angebote, auch jene über ÖIF für Syrer:innen (lange Wartezeiten)
Covid 19: Problem ist die (Nicht)Anerkennung von nicht zugelassen Impfstoffen in Österreich und von ausländischen Impfzertifikaten und die Eintragung bzw. Nacherfassung dieser in das österreichische System.
Corona-Impfung: Forderung/Wunsch der Caritas, dass Impfungen in Erstaufnahmestellen durchgeführt werden sollen