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(Stand Jän 24)

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zw. €3,50 bis €7,- U 18

...

SV) Selbstversorgung: Personen erhalten pro Tag oder pro Monat ein Verpflegungsgeld für den Einkauf von Lebensmittel, es gibt von der Quartiergeber:in keine Lebensmittel zur Verfügung gestellt oder warme Mahlzeiten

(TSV) Teilselbstversorgung: Personen erhalten nicht die volle Höhe des Verpflegungsgeldes ausbezahlt, sondern nur einen Teil, zb. anstatt € 7,- erhalten sie nur € 4,- und zusätzlich das Frühstück zur Verfügung gestellt.

(VV) Vollversorgung: Personen erhalten kein Geld für den Einkauf von Lebensmittel; es werden alle Mahlzeiten (Frühstück, Jause für Schulkinder, Mittagessen, Abendessen, Jause) von der Quartiergeber:in zur Verfügung gestellt.

 

...

€ 7,-

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€ 7,- ERW

€ 5,- U18

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€ 25,-

oder € 16,-

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in TSV € 155,-/Monat

in SV € 195,-/Monat

...

€ 25,-

€ oder 12,-

...

€ 180,-/Monat/ERW

€ 80,-/Monat/U 18

...

€ 25,-

...

€ 245,- /Monat/ERW

€ 145,- /Monat/U 18

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€ 25,-

...

€ 7,-

...

Richtung Echtkosten-
abrechnun

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€ 260,- / Monat/ERW

€ 155,-/Monat/U 18

...

 

(SV=Selbstversorgung, VV=Vollversorgung, TSV=Teilselbstversorgung)

*Ad NÖ

Ad Zusatzleistungen:
Sofern der Quartiergeber bereit ist, einzelne dieser Zusatzleistungen zu erbringen, hat er gegenüber dem Auftraggeber für drei Punkte jeweils einen zusätzlichen Anspruch auf einen Tagessatz-Aufschlag in Höhe von EUR 1,-- brutto; diese Tagessatz-Aufschläge sind jedoch mit EUR 2,-- brutto begrenzt. Der Quartiergeber kann also für sechs oder mehr Punkte maximal EUR 2,-- zusätzlich zum jeweiligen Tagessatz gemäß litera a verrechnen. (vgl Mustervertrag Land NÖ)

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