Seiteneigenschaften | ||||||
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Grundversorgung Oberösterreich
Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Oberösterreich
Landes GVS Erwachsene/Familien: | 7.400 | |
Landes GVS < umF: | 150 | |
Bundes GVS: | 311 | |
Summe: | 7.861 |
Stichtag Feb 2024
Zielgruppe Grundversorgung
Info | ||
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Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit. |
Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren
subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind
Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (bei AB, AB+ bleibt GVS zuständig (erst seit diesem Jahr, kaum Erfahrungswerte, eher Privatwohnende), RWR/ RWR+ Entlassung nach 10 Tagen, mit RWR+ nach 5 Jahren auch BMS möglich; RWR und Deutschniveau A2 wenn vorher in GVS gewesen keine Entlassung)
- Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus (gemäß § 62 AsylG) seit März 22
Unterbringung
Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien | |||
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Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung | |
Organisierte Einrichtungen von NGOs | Variiert von 1:38- 1:55 (je nach Organisation) | € 25,- | € 7,- € 5,- pro Kind |
Mobil: Betreutes Wohnen (NGOs mieten Wohnraum an) | |||
Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen) | Mobile Sozialberatung 1:140 | ||
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Privatunterbringung | |||
Betreuungsschlüssel |
| Leistungen Privat | |
Privat Wohnende | 1:140 – Sozialberatung durch Caritas OÖ & Volkshilfe OÖ
| Private Leistungen werden von Caritas und Volkshilfe ausbezahlt | Versorgung
Mietgeld
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Pro zugewiesener Klient:in pro Tag (Privat & organisiert) wird zw. € 1,33-€ 1,35 (je nach Organisation ob steuerpflichtig oder nicht) an Caritas/Volkshilfe ausbezahlt, jährliche Anpassung MietzahlungenMiethöhe jedoch gedeckelt:
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Unterbringung EBB Bereich | |||
Tagsatz | Träger | ||
Aufschläge seit 2007 nicht mehr erhöht! | Caritas OÖ & Volkshilfe OÖ | ||
EBB Unterbringung in Regelquartiere integriert, als auch eigene EBB Quartiere vorhanden vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung:
Zuerkennung EBB Status: Status wird auf einige Monate befristet (manchmal 1 Jahr befristet), je nach Zeitraum der Zuerkennung werden aktuelle Befunde geschickt, für Neu-Zuerkennung müssen jedenfalls Befunde geschickt werden. Nach spätestens 2-3 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend |
Trägerorganisationen
Im Bereich organisierte Quartiere sind folgende Träger tätig:
sowie gewerbliche Quartiergeber:innen (Pensionen)
Mobile Sozialberatung
Zuständig für Sozialberatung (IBB) für alle in Pensionen & Quartieren Wohnhafte
Betreuungsschlüssel: 1:140
Träger:
Information:
- Vorgabe Land zur mobilen Sozialberatung: Quartiere unter 15 Personen mind. alle 14 Tage
- Quartiere werden aber meist wöchentlich angefahren
- in manchen Regionen sind Betreuer:innen einer Einrichtung auch für jene in Pensionen Untergebrachte zuständig, und fahren diese Pensionen an (macht wegen Regionaler Verteilung Sinn)
- Psychosoziale Beratung, Organisation von Deutschkursen, Hilfe bei Antragstellungen etc
- Vergütung pro Klient:in für mobile Betreuung siehe bei "Privat Wohnende"
Individuelle Leistungen
Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich
- Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
- Schulgeld: €200,- pro Schuljahr
- Hygienegeld für Kinder bis zum 3. Lebensjahr € 20,-/Monat
GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.
Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.
Es gibt in der Regel keine Bescheide bei Zuerkennung/Entlassungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an Quartiergeber:innen oder/und Volkhsilfe/Caritas oder/und an die betreffende Person
- Entlassungen aus der GVS
- Vermehrte disziplinäre Vorfälle im organisierten Bereich=> Verzug privat angeordnet, sowie Anti-Gewalt-Training
- Für Asylberechtigte Entlassungsschreiben
- RWR & RWR+ innerhalb von 10 Tagen
- Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
- Bei Arbeitseinkommen und zuviel bezogenen GVS Leistungen, kommt Vorladung für Gespräch, Dolmetsch muss selbst gecheckt werden; nach Vorladung gibt’s Vergleich und Bescheid der unterschrieben werden muss, mit Kostenvorschreibung und Ratenzahlung (wird geschaut, dass Menschen nicht ohne Geld sind); keine Einbehaltung grundsätzlich, sondern direkte Zahlung ans Land, erst wenn nicht bezahlt wird, dann Einbehaltung durch Land, zb. Sperre Verpflegungsgeld
- Mögliche Freibeträge
- Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
- Keine Freibeträge bei DLU und Kinderbetreuungsgeld-Bezug, ukr. Pensionen oder Stipendien => wird 1:1 angerechnet
- Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus mit Einkommen: Freibetrag von € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied, danach Anrechnung von 65% des Einkommens auf Leistung der GVS,
-im organisierten Bereich: wenn das Einkommen die Höhe des GVS Anspruches übersteigt, kann die zuständige GVS Stelle in OÖ einen Kostenbeitrag vorschreiben, Verlust des Wohnplatzes kann somit verhindert werden
Zuständige Abteilung in Landesregierung
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales
Referat „Grundversorgung für Fremde“
4021 Linz • Bahnhofplatz 1
Büro: gvs.so.post@ooe.gv.at
Web: http://www.land-oberoesterreich.gv.at
Referatsleiter: Peter Nollet- https://www.land-oberoesterreich.gv.at/26937.htm
Angebote
Angebote außerhalb der GVS |
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Angebote der GVS |
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Angebote für Asylberechtigte |
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Angebote für subsidiär Schutzberechtigte |
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