Seiteneigenschaften | ||||||
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Grundversorgung Burgenland
Aktuell - Personen in der Grundversorgung im Burgenland
Landes GVS Erwachsene/Familien: | 2.190 | |
Landes GVS < 18 Jahre: | 50 | |
Bundes GVS: | 50 | |
Summe: | 2.290 |
Stichtag Feb 2024
Zielgruppe Grundversorgung
Info | ||
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Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit. |
Fremde, die einen Asylantrag gestellt haben (Asylwerberinnen und Asylwerber), über den noch nicht rechtskräftig und unanfechtbar abgesprochen ist;
Fremde mit Aufenthaltsrecht gemäß §§ 8 Asylgesetz 2005 oder 57 Abs. 1 Z 1 und Z 2 Asylgesetz 2005 oder aufgrund einer Verordnung nach § 62 Asylgesetz 2005 (Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus)
Fremde ohne Aufenthaltsrecht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind;
Fremde, die aufgrund der § 4 Abs. 1 bis 4, § 4a Abs. 1 sowie § 5 Abs. 1 und 2 Asylgesetz 2005 nach einer - wenn auch nicht rechtskräftigen - Entscheidung der Asylbehörde entweder in Schubhaft sind oder auf die die Bestimmungen des § 77 Fremdenpolizeigesetz 2005 anzuwenden sind oder deren vorübergehende Grundversorgung bis zur Effektuierung der Außerlandesbringung nach der Entscheidung der Asylbehörde von den Ländern sichergestellt ist;
Fremde, denen Asyl in Österreich gewährt wird (Asylberechtigte), während der ersten vier Monate nach Asylgewährung und
Fremde, die Opfer von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel sind oder waren, auch dann, wenn sie illegal nach Österreich eingereist sind.
Unterbringung
Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien | |||
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Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung | |
Organisierte Einrichtungen von NGOs | 1:37-1:55 pro Person/1h | € 25,- (rückwirkend mit 1.1.23) | zw. € 6,- und € 7,- ERW (LARES Bgld & Caritas) zw. € 3,50 - € 7,- Kinder - (je nach Zusatzleistungen durch QG) |
Mobil: Betreutes Wohnen (NGOs mieten Wohnraum an) | Diakonie FlüDi LARES Bgld orientiert sich an 1:40 | ||
Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen) | |||
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Privatunterbringung | |||
Betreuungsschlüssel |
| Leistungen Privat (ab 1.1.24) | |
Privat Wohnende | 1:140 - Sozialberatung durch Diakonie MOBEB
| Private Leistungen werden vom Land direkt ausbezahlt, jeweils am 1ten des Monats | Versorgung
Mietgeld
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Ansuchen auf privates Wohnen ist möglich:
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Unterbringung Bereich erhöhter Betreuungsbedarf | |||
| Tagsatz | Träger | |
€ 20,50 Aufschlag möglich, zw. +€10,- bis € 20,-, max. € 40,- | Caritas Bgld – Haus Franziskus Ca. 5 Plätze | ||
Es gelten folgende Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008):
Verlängerung des EBB Status: wird quasi unbefristet zuerkannt, bei Besserung/Rehabilitation müssen Neuerungen geschickt werden
Nach spätestens 2-4 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend |
Individuelle Leistungen
Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich
- Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr: wird 2x pro Jahr mit 75€ ausbezahlt
- Schulgeld für schulpflichte Kinder/Jugendliche: € 200,- pro Schuljahr: wird 2x pro Jahr mit 100€ ausbezahlt
Trägerorganisationen
- Caritas Burgenland
- Caritas Wien
- Diakonie Flüchtlingsdienst MOBEB
- Diakonie Flüchtlingsdienst Lares Burgenland
- Diakonie Burgenland
- WOMA
- newstart/restart
- SOS Kinderdorf für Kinderflüchtlinge
- sowie diverse private Quartiergeber:innen (ehemalige Pensionen)
Mobile Sozialberatung
Zuständig für Sozialberatung (IBB) für ALLE in organisierten Einrichtungen/Quartieren Wohnhafte + für Privat Wohnende im Burgenland ist Diakonie Flüchtlingsdienst
Betreuungsschlüssel: 1:140
Träger: Diakonie Flüchtlingsdienst MOBEB; Standorte Oberwart und Eisenstadt
Pensionen werden mindestens alle 1-2 Wochen angefahren
Privatwohnende kommen in die Standorte zur Beratung
Psychosoziale Beratung
Organisation von Deutschkursen
Hilfe bei Antragstellungen etc.
GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.
Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit. GVS Stelle Land Burgenland prüft Hilfsbedürftigkeit der Klient:innen.
Es gibt in der Regel kaum Bescheide bei Entlassungen/Zuweisungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an Quartiergeber:innen oder/und Diakonie oder/und an die betreffende Person; angeordnete Verlegungen und Leistungseinschränkungen kommen per Bescheid
- Entlassungen
- Bei Wechsel in anderes Bundesland
- v.a. bei familiären & medizinischen Gründen/LGBTIQ, wenn das Ziel-Bundesland zustimmt
- Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
- Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
- Leistungseinschränkung bei zusätzlichen Einkünften wie AMS-Geldleistungen, Arbeit, Mindestsicherung, Familienbeihilfe , Kernfamilie mit zusätzlichen Einkommen, Besitz von eines KFZ oder ähnliche "wertvolle" Besitztümer.
- Leistungseinschränkung bei Vertriebenen: zusätzliche Einkünfte wie AMS Geldleistungen, Arbeit, Mindestsicherung, Kernfamilie mit zusätzlichen Einkommen, Auslandsreisen, Rückkehr in die Ukraine ohne Meldung, finanzielle Unterstützung durch andere Personen, Freunde.
- Rechtskräftig negativ abgeschlossenes Asylverfahren; kein privat Verzug möglich
- Mögliche Freibeträge
- Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt bis € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
- Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus mit Einkommen: Freibetrag von € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied, danach Anrechnung von 65% des Einkommens auf Leistung der GVS,
- Keine Freibeträge bei AMS DLU (Decklung Lebensunterhalt) und Kinderbetreuungsgeld-Bezug, ukr. Pensionen und Stipendien => wird 1:1 angerechnet
- Bei Pensionen gibt es keine Freibeträge
Zuständige Abteilung in Landesregierung
- Abteilung 6, Soziales und Gesundheit
- Referatsleiter Wolfgang Hauptmann
A-7000 Eisenstadt, Landhaus, Europaplatz 1
t. +43 5 7600-2680
f. +43 5 7600-2533
post.a6@bgld.gv.at - https://www.burgenland.at/verwaltung/landesverwaltung-im-ueberblick/gruppe-3/abteilung-6-soziales-und-gesundheit/hauptreferat-soziales/referat-grundversorgung-und-fluechtlingswesen-1-1/
- Referatsleiter Wolfgang Hauptmann
Angebote
Angebote außerhalb der GVS |
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Angebote der GVS |
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Angebote für Asylberechtigte |
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Angebote für subsidiär Schutzberechtigte |
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