Grundversorgung Oberösterreich
Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Oberösterreich
Landes GVS Erwachsene: | 3.212 | |
Landes GVS < 18 Jahre: | 68 | |
Bundes GVS: | 824 | |
Summe: | 4.104 |
Stichtag 19.01.2022
Zielgruppe Grundversorgung
info
Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt.
TODO: bessere Definition des Satzes benötigt
Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren
subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind
Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (bei AB, AB+ bleibt GVS zuständig (erst seit diesem Jahr, kaum Erfahrungswerte, eher Privatwohnende), RWR/ RWR+ Entlassung nach 10 Tagen, mit RWR+ nach 5 Jahren auch BMS möglich; RWR und Deutschniveau A2 wenn vorher in GVS gewesen keine Entlassung)
Unterbringung
Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien | |||
---|---|---|---|
Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung | |
Organisierte Einrichtungen von NGOs | Variiert von 1:38- 1:55 (je nach Organisation) | € 21,- | € 6,- € 132,- Pauschale für Kinder |
Mobil: Betreutes Wohnen (NGOs mieten Wohnraum an) | |||
Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen) | Mobile Sozialberatung 1:140 | ||
| |||
Privatunterbringung | |||
Betreuungsschlüssel | Leistungen Privat | ||
Privat Wohnende | 1:140 – Sozialberatung durch Caritas OÖ & Volkshilfe OÖ
| Private Leistungen werden von Caritas und Volkshilfe ausbezahlt | Versorgung
Mietgeld
|
Pro zugewiesener Klient:in pro Tag (Privat & organisiert) wird zw. € 1,30-€ 1,32 (je nach Organisation ob steuerpflichtig oder nicht) an Caritas/Volkshilfe ausbezahlt MietzahlungenMiethöhe jedoch gedeckelt:
| |||
Unterbringung EBB Bereich | |||
Tagsatz | Träger | ||
Seit 2007 nicht mehr erhöht! | Caritas OÖ & Volkshilfe OÖ | ||
EBB Unterbringung in Regelquartiere integriert vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung:
Zuerkennung EBB Status: 1 Jahr befristet, auch kürzere Zeiträume, je nach Zeitraum der Zuerkennung werden aktuelle Befunde geschickt. Nach spätestens 2-3 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend |
Trägerorganisationen
Im Bereich organisierte Quartiere sind folgende Träger tätig:
- Volkshilfe OÖ
- Caritas OÖ
- Rotes Kreuz OÖ
- ASBÖ OÖ
- Verein Noah
- Diakonie
- sowie gewerbliche Quartiergeber:innen (Pensionen)
Ca. 150 Quartiere (Schätzung) und 3280 Klient:innen inkl. Kinderflüchtlinge (ohne Erstaufnahmestellen)
Mobile Sozialbetreuung
Zuständig für Sozialberatung (IBB) für alle in Pensionen & Quartieren Wohnhafte
Betreuungsschlüssel: 1:140
Träger:
Caritas Oberösterreich
Volkshilfe Oberösterreich
Information:
- Vorgabe: Quartiere unter 15 Personen mind. alle 14 Tage
- Quartiere werden aber meist wöchentlich angefahren
- in manchen Regionen sind Betreuer:innen einer Einrichtung auch für jene in Pensionen Untergebrachte zuständig, und fahren diese Pensionen an (macht wegen Regionaler Verteilung Sinn)
- Psychosoziale Beratung, Organisation von Deutschkursen, Hilfe bei Antragstellungen etc
- Vergütung pro Klient:in für mobile Betreuung siehe bei "Privat Wohnende"
Individuelle Leistungen
Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich
- Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
- Schulgeld: €200,- pro Schuljahr
- Hygienegeld für Kinder bis zum 3. Lebensjahr € 20,-/Monat
GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.
Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.
Es gibt in der Regel keine Bescheide bei Zuerkennung/Entlassungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an Quartiergeber:innen oder/und Volkhsilfe/Caritas oder/und an die betreffende Person
- Entlassungen aus der GVS
- Vermehrte disziplinäre Vorfälle im organisierten Bereich=> Verzug privat angeordnet, sowie Anti-Gewalt-Training
- Für Asylberechtigte Entlassungsschreiben
- RWR & RWR+ innerhalb von 10 Tagen
- Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
- Bei Arbeitseinkommen und zuviel bezogenen GVS Leistungen, kommt Vorladung für Gespräch, Dolmetsch muss selbst gecheckt werden; nach Vorladung gibt’s Vergleich und Bescheid der unterschrieben werden muss, mit Kostenvorschreibung und Ratenzahlung (wird geschaut, dass Menschen nicht ohne Geld sind); keine Einbehaltung grundsätzlich, sondern direkte Zahlung ans Land, erst wenn nicht bezahlt wird, dann Einbehaltung durch Land, zb. Sperre Verpflegungsgeld
- Mögliche Freibeträge
- Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
- Keine Freibeträge bei DLU Bezug, wird 1:1 angerechnet
Zuständige Abteilung in Landesregierung
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales
Referat „Grundversorgung für Fremde“
4021 Linz • Bahnhofplatz 1
Büro: gvs.so.post@ooe.gv.at
Web: http://www.land-oberoesterreich.gv.at
Referatsleiter: Peter Nollet
Kommunikation und Zusammenarbeit mit zuständiger Abteilung FSW & NGOs
aktuell Landesratwechsel; noch unklar wie sich die Zusammenarbeit entwickelt
Quartier_JF: aktuell 1-2x/Monat (Abstimmung/Info) mit Land und tätige NGOs, private Betreiber (Pensionen) aufgrund aktueller Situation in BBE- Einrichtungen, keine Protokolle dazu; zuvor monatliche Vernetzungen (wegen Covid 19 dann quartalsweise);
Landessteuerungsgruppe für GVS und Integration: mit Trägern, Land, Integrationseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Polizei; auch BBU ca. 40 Teilnehmer:innen;
organisierte Praxistage seitens Land: Schulungs- und Fortbildungsangebote für Mitarbeiter:innen der NGOs (1x von Integrationsstelle, 1x von GVS stelle, In etwa 4x/Jahr, ganztägig, Referent:innen werden eingeladen; zb 'Trauma erkennen, Sicherheit vermitteln', 'De-Eskalation', 'Ehrkultur' etc.);
NGOs auf GF Ebene haben regelm. Treffen; ansonsten jedenfalls Anlassbezogen bzw. zur Quartier JF Vor- und Nachbereitung die es mit Land gibt;
gab auch Gewalt_JF mit Gewaltschutzeinrichtungen, Staatsanwaltschaft, Polizei, NGOs;
BH Ebene: BH Sitzungen mit Trägerorganisationen und sonstigen Organisationen Bezirksweit, AMS, Bildungseinrichtungen, etc.
Unregelmäßige Quartierskontrollen vom Land auf Basis Mindeststandards
Angebote
Angebote außerhalb der GVS |
|
---|---|
Angebote der GVS |
|
Angebote für Asylberechtigte |
|
Angebote für subsidiär Schutzberechtigte |
|
Problemlagen
schlechte Finanzierung!!!!!!!!
Letzte Valorisierung EBB Tagsätze 2007. Es gibt Klient:innen,die klar eine 24h Betreuung brauchen; sind zb eindeutig Pflegefälle, aber in GVS Einrichtung; Zusage wer EBB Status erhält und wer nicht, oft nicht eindeutig, hoher administrativer Aufwand, Einstufung hat keine Struktur
Kurzfristige Entscheidungen/Info vom Land zu allen möglichen Dingen (zb zu Covid 19: Überweisungen nun möglich anstatt Barauszahlungen; zu Zuweisungen sehr knappe Info: Donnerstag Info, dass Freitag Neu-Einzüge sind, kaum Zeit für gute Vorbereitung);
Pensionen: keinen Einblick in Verträge von Quartiergeber die sie mit Land abgeschlossen haben (bekommen selben Tagsatz, aber ohne Betreuung); oft unklar was im Paket enthalten ist (Klopapierausgaben, Waschmittel); bei Nachfragen werden Infos vielleicht bekannt gegeben;
in den Pensionen kein eigener Raum für die Beratung vorhanden: Themen die schambesetzt sind, können nicht adäquat vorgebracht werden; in einigen Quartieren gibt es einen Raum, aber nicht durchgängig; gibt für Betreuer:innen nicht überall WC, sollte Muss-Kriterium sein; nicht in den Mindeststandards umfasstkeine Gesamtstrategie der Länder mit dem Bund od. innerhalb der Länder betreffend übervoller Erstaufnahmestellen, Länder reagieren aufgeschreckt, gibt keine Kurz-, Mittel- langfristige Strategie; politische Debatte;
RWR/RWR+ sowie SubSchutz Berechtigte kein Anspruch BMS
sehr geringe Nachfolgeangebote für volljährig gewordene Kinderflüchtlinge (z.b Nachbetreuung), Übergang von WG zu ERW Einrichtung nicht immer leicht für Klient:innen und Betreuer:innen; Volkshilfe: Versuch von NB-Konzepten (17+) einzureichen beim Land und GVS Stelle => 17+ bis 19 Jahre im Sinne eines Überganges, wurde leider nicht finanziert und als notwendig erachtet; bei einzelnen Kinderflüchtlingen die Asylberechtigt waren, gab es Verlängerungen über die KJH
Beratungsstellen
TODO: