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die NICHT in Grundversorgung sind (Stand 20.05.2025)


Die automatische Einbeziehung in die Krankenversicherung (Krankenversicherung über  die Z21 (ASVG Einbeziehungsverordnung)),
die bis 31.5.2025 gilt, wird aller Voraussicht nach auslaufen und NICHT VERLÄNGERT.


Was bedeutet das, was ändert sich?

  1. Vertriebene aus der Ukraine, die nicht in Grundversorgung waren, hatten bislang trotzdem eine Krankenversicherung, und zwar im Rahmen der Einbeziehungsverordnung § 9 ASVG (Z21). Ab 31.5.25 ist die Krankenversicherung über die Z 21 beendet.

  2. Jene Personen, die über die Z 21 krankenversichert waren, haben nun die Möglichkeit eine Selbstversicherung abzuschließen oder sich bspw. bei erwerbstätigen Angehörigen mitversichern zu lassen.
    All jene die hilfsbedürftig sind, können einen Antrag auf Grundversorgung stellen und erhalten, bei Gewährung, Krankenversicherung über die Grundversorgung. Bei einer Mit- oder Selbstversicherung wird eine Plastik e-card ausgestellt. Bei der Krankenversicherung über die Grundversorgung wird weiterhin ein e-card-Ersatzbeleg bei der ÖGK ausgestellt.

  3. Es gilt grundsätzlich eine 6-wöchige Toleranzfrist (bis 12.7.25), in diesem Zeitraum können weiter ärztliche Hilfe, Sachleistungen und Medikamente in Anspruch genommen werden.
  4. Um eine Lücke in der Krankenversicherung zu vermeiden, wird dringend empfohlen innerhalb der 6-wöchigen Toleranzfrist entweder eine Selbst-, oder Mitversicherung zu beantragen, oder sofern die Person(en) hilfsbedürftig ist/sind einen Antrag auf Grundversorgung zu stellen.

  5. Achtung: die Rezeptgebührenbefreiung/Befreiung Selbstbehalt ist für jene Personen, die über die Z21 krankenversichert waren, nur mehr innerhalb der 6-wöchigen Toleranzfrist automatisch gegeben (siehe Punkt 4, FAQ der ÖGK).
  6. Bei der Registrierung bei der Polizei wird ab 01.06.25 daher kein Krankenversicherungsbeleg mehr ausgestellt, sondern 
  7. ein Registrierungsnachweis erstellt, der die Registrierung als Vertriebene bestätigt.
    (wenn man sich dann in der Grundversorgung eines Bundeslandes anmeldet, bekommt man die Krankenversicherung über die GVS).

  8. Für alle Personen, die bereits regulär in Grundversorgung sind, gibt es keine Änderungen. Sie bleiben weiter krankenversichert.



Alle wichtigen Informationen, sind auch auf der Website der ÖGK abrufbar: Krankenversicherung für Ukraine-Vertriebene sowie auf der Website der BBU Ukraine: Ukraine neu. Info/FAQ Deutsch - BBU

Hier untenstehend die FAQs der ÖGK auf Deutsch, sowie ein Gesamtdokument, mit Deutsch/Ukrainisch/Russisch.

Sollte es doch noch zu einer Verlängerung zur Z 21 kommen, werden wir Sie/Euch umgehend informieren.

(Diese Information kommt von Dani Krois, aus der Stabstelle Ukraine-Flüchtlingskoordination der Bundesregierung)


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