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Begriffsdefinition:

Pflichtschulabschluss für Drittstaatsangehörige Migrantinnen und Migranten, EU-Bürgerinnen und Bürger sowie Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, Asylwerber

Gesetzliche Grundlage:

Die Pflichtschulabschluss-Prüfung ist eine Externistenprüfung. Es gelten daher grundsätzlich die Vorschriften über Externistenprüfungen (also § 42 SchUG und die Externistenprüfungsverordnung idgF)

Ausschließlich eine Prüfungskommission an einer Neuen Mittelschule darf Pflichtschulabschlussprüfungen durchführen und ein Pflichtschulabschlusszeugnis ausstellen.

Vorteile des PSA:

Der positive Pflichtschulabschluss ermöglicht den Zugang zu berufsbildenden mittleren Schulen (Fachschule, Handelsschule), allgemeinbildenden und berufsbildenden höheren Schulen (AHS, HTL, HAK usw.). Er erhöht die Chancen auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz (Lehrvertrag).

Voraussetzungen:

  • Schulpflicht erfüllt
  • Mindestens 16 Jahre
  • negativer oder kein Pflichtschulabschluss
  • Ausreichend Sprachkenntnisse in Deutsch um dem Unterricht folgen zu  können (Sprachlizenz B1)
  • Mathematikkenntnisse der 5. Schulstufe
  • Englisch auf Sprachniveau A1

Prüfungen:

  • Die Pflichtschulabschluss-Prüfung umfasst 6 Teilprüfungen:

  • Die vier verpflichtenden Prüfungsgebiete sind

    • „Deutsch – Kommunikation und Gesellschaft“ (schriftlich und mündlich)
    • „Englisch – Globalität und Transkulturalität“ (schriftlich oder mündlich)
    • „Mathematik“ (schriftlich und mündlich)
    • „Berufsorientierung“
  • dazu kommen 2 Prüfungen aus 4 Walhlprüfungsgebieten : 

    Natur und Technik

    Kreativität und Gestaltung

    Soziales und Gesundheit

    Eine weitere Fremdsprache (Italienisch, Französisch)

  • Die 6 Teilprüfungen können einzeln abgelegt werden, auch ohne vorangehenden Kurs.
  • Nicht bestandene und nicht beurteilte Teilprüfungen dürfen jeweils nach Ablauf von zumindest einem Monat höchstens dreimal wiederholt werden (§ 5 Abs. 3, § 9 Abs. 5), wobei positiv beurteilte schriftliche Teilprüfungen nicht zu wiederholen sind.

Kosten: keine

Dauer:

Finanzierung:

Anbieter:

Kurse an Einrichtungen für Erwachsenenbildung (z.B. VHS, wifi,bfi)




PSA am Beispiel Bachbildungszentrum Mödling:

https://fluechtlingsdienst.diakonie.at/einrichtung/bach-bildungszentrum



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