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Begriffsdefinition:

Pflichtschulabschluss für Drittstaatsangehörige Migrantinnen und Migranten, EU-Bürgerinnen und Bürger sowie Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, Asylwerber

Gesetzliche Grundlage:

Die Pflichtschulabschluss-Prüfung ist eine Externistenprüfung. Es gelten daher grundsätzlich die Vorschriften über Externistenprüfungen (also § 42 SchUG und die Externistenprüfungsverordnung idgF)

Ausschließlich eine Prüfungskommission an einer Neuen Mittelschule darf Pflichtschulabschlussprüfungen durchführen und ein Pflichtschulabschlusszeugnis ausstellen.

Vorteile des PSA:

Der positive Pflichtschulabschluss ermöglicht den Zugang zu berufsbildenden mittleren Schulen (Fachschule, Handelsschule), allgemeinbildenden und berufsbildenden höheren Schulen (AHS, HTL, HAK usw.). Er erhöht die Chancen auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz (Lehrvertrag). Generell erleichtert der PSA den Start in die Berufs-und Arbeitswelt.

Für wen ist der (externe) Pflichtschulabschluss möglich?

Voraussetzungen:

  • Schulpflicht erfüllt
  • Mindestens 16 Jahre
  • negativer oder kein Pflichtschulabschluss
  • Ausreichend Sprachkenntnisse in Deutsch um dem Unterricht folgen zu  können (Sprachlizenz A2/B1)
  • Mathematikkenntnisse der 5. Schulstufe
  • Englisch auf Sprachniveau A1

In welchen Fächern muss eine Prüfung abegelegt werden?

Prüfungen/Prüfungsgebiete:

  • Die Pflichtschulabschluss-Prüfung umfasst 6 Teilprüfungen:

  • Die vier verpflichtenden Prüfungsgebiete sind

    • „Deutsch – Kommunikation und Gesellschaft“ (schriftlich und mündlich)
    • „Englisch – Globalität und Transkulturalität“ (schriftlich oder mündlich)
    • „Mathematik“ (schriftlich und mündlich)
    • „Berufsorientierung“
  • dazu kommen 2 Prüfungen aus 4 Walhlprüfungsgebieten

    Natur und Technik

    Kreativität und Gestaltung

    Soziales und Gesundheit

    Eine weitere Fremdsprache (Italienisch, Französisch)

  • Die 6 Teilprüfungen können einzeln abgelegt werden, auch ohne vorangehenden Kurs.
  • Nicht bestandene und nicht beurteilte Teilprüfungen dürfen jeweils nach Ablauf von zumindest einem Monat höchstens dreimal wiederholt werden (§ 5 Abs. 3, § 9 Abs. 5), wobei positiv beurteilte schriftliche Teilprüfungen nicht zu wiederholen sind.

Kosten: keine (einmalige Prüfungsgebühr 14,30 €)

Unter bestimmten Voraussetzungen kann AMS-Geld (DLU) bezogen werden. Die Bestimmungen dafür hier (als Link) https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus--und-weiterbildung-/aus--und-weiterbildungshilfen#steiermark

Dauer: je nach Anbieter, 10 Monate -ca 1 Jahr

Anbieter: Kurse an Einrichtungen für Erwachsenenbildung (z.B. VHS, bifi, bfi, Wifi)



Wo kann man einen Kurs zum Pflichtschulabschluss machen:

Niederösterreich:

Informationen der Bildungsdirektion NÖ: https://www.bildung-noe.gv.at/Schule-und-Unterricht/Pflichtschulabschlusspr-fung.html


Wien:

Burgenland:


Oberösterreich:

Steiermark:

Kärnten:

Villach

Spittal/Drau

Wolfsberg

Völkermarkt

vhs https://www.vhsktn.at/projekte/detail/C17/get-your-information 

Kontakt: Die Kärntner Volkshochschulen
Bahnhofstraße 44, 9020 Klagenfurt, 050 477 7024
Beratung (Klagenfurt, Villach, Spittal/Drau): 0676/845 870 302
Beratung (Wolfsberg, Völkermarkt): 0676/845 870 402



Salzburg:

Prüfungsschulen: NMS Nonntal http://www.nms-nonntal.at/schulprofil/pflichtschulabschluss/

Ansuchen um zulassung: http://www.nms-nonntal.at/wp-content/uploads/2018/04/ePSA-Ansuchen-Zulassung.doc

Tirol:

Vorarlberg:

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