Grundversorgung Burgenland
Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Kärnten
Landes GVS Erwachsene: | 1.284 | |
Landes GVS < 18 Jahre: | 62 | |
Bundes GVS: | 598 | |
Summe: | 1.882 |
Stichtag 19.01.2022
Zielgruppe Grundversorgung
info
Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt.
TODO: bessere Definition des Satzes benötigt
- Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens
- subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
- Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
- Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind werden im Regelfall in der GVS belassen bis ein Mandatsbescheid mit Wohnsitzauflage ergeht, welchem ggf. nicht nachgekommen wird oder die Person irregulär verzieht
- Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen verbleiben im Einzelfall und zur Vermeidung besonderer Härten (Novellierung K-GrvG mit 12.05.2021) in der GVS
Unterbringung
Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien | Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung |
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Organisierte Einrichtungen von NGOs | unterschiedlich | € 21,- für Vollversorgung € 10,- für Selbstversorgung | € 6,- |
Kein MoBeWo | |||
Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen) | Mobile Sozialberatung, | ||
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Privatunterbringung | |||
Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Leistungen Privat | |
Privat Wohnende | Betreuungsschlüssel unklar
| Private Leistungen werden vom Land ausbezahlt (Anlaufstellen vom Land) | Versorgung
Mietgeld
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Ansuchen auf privates Wohnen NUR für § 8 möglich:
| |||
Unterbringung EBB Bereich | |||
Tagsatz | Träger | ||
44.- | Diakonie de La Tour bzw. auf Einzelantragsbasis | ||
Es gelten (wahrscheinlich) folgende Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008):
Verlängerung des EBB Status: wird quasi unbefristet zuerkannt, befristet dann wenn es Erkrankungen ausserhalb der Liste vom Beschluss Koorat sind oder dies inhaltlich ist, zb. bei Skabies Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung über Quartiergeber:innen, Land bewilligt oder nicht
Nach spätestens 2 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend; keine schriftlichen Antworten zu Anfragen per mail, alles telefonisch ! |
Trägerorganisationen
Trägerorganisationen
- überwiegend private Quartiergeber:innen
- dann mit je ca. 5% Marktanteil
- Diakone de La Tour
- Caritas Kärnten
- ORS
Ca. 45 Quartiere insgesamt – in etwa 1200 Klient:innen (ohne Erstaufnahmestellen)
Mobile Sozialbetreuung
Zuständig für Sozialbetreuung (IBB) für ALLE in organisierten Einrichtungen/Quartieren Wohnhafte + für Privat Wohnende in Kärnten
Betreuungsschlüssel: unklar
Trager: Land Kärnten
- Pensionen sollen wöchentlich angefahren werden
- Privatwohnende kommen in die Standorte vom Land/zentrale Anlaufstellen zur Auszahlung
- Aufgabengebiet mobile Regionalbetreuung teilweise unklar; Sozialberatung nur nach Möglichkeit
Individuelle Leistungen
Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich
- Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
- Schulgeld: €200,- pro Schuljahr
GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.
Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.
Es gibt in der Regel kaum Bescheide bei Entlassungen/Zuweisungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an Regionalbetreuung oder/und an die betreffende Person; Quartiergeber:innen nicht involviert
Entlassungen aus der GVS
Bei Wechsel in anderes Bundesland, v.a. bei medizinischen oder familiären Gründen wenn das Ziel-Bundesland zustimmt
- Bei Ablehnung Privatverzug, Wiederaufnahme GVS erst ab 1sten des Folgemonats
- Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
- Einschränkungen bei Krankenhausaufenthalten, Aliquotierung Verpflegungsgeld
- Rkneg Familien & Alleinstehende und im laufenden Asylverfahren nur organisiert
- Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
- Mögliche Freibeträge
- Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt bis € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
- Keine Freibeträge bei DLU Bezug, wird 1:1 angerechnet
Zuständige Abteilung in Landesregierung
Land Kärnten Abteilung 13
Leitung Fr. Dr. Roschitz
Telefon 050 536 33002
Fax 050 536 33000
E-Mail abt13.post@ktn.gv.at
Hasnerstraße 8
A.-9020 Klagenfurt am Wörthersee
Kommunikation und Zusammenarbeit mit zuständiger Abteilung FSW & NGOs
Kontrollen im Bereich Brandschutz und Infrastruktur (Land schickt von anderer Abteilung jetzt Sicherheitsingenieur oder BSB mit)
qualitativ in Bezug auf Betreuung/Hilfeplanung, außerhalb umF Bereich kaum vorhanden
Personenstandsfeststellungen durch Polizei, selten, unangekündigt (SOKO GVS)
Es gab GAF Sitzungen, Diakonie war aber nicht Teil davon, RK war es während 2015/16. Keine Austauschtreffen oder regelmäßigen Sitzungen mit Land Kärnten. Bis Ende 2020 ca. 1x im Quartal mit Regionaldirektion BFA.
Mit NGOs im Austausch
- mit Landesabteilung als Förderstelle für Projektförderungen guter Kontakt
Angebote
Angebote außerhalb der GVS |
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Angebote der GVS |
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Angebote für Asylberechtigte |
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Angebote für subsidiär Schutzberechtigte |
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Problemlagen
schlechte Finanzierung, GVS System gehört dringend reformiert. Es geht nicht nur um Valorisierung von nie richtig kalkulierten Basissätzen, sondern vom ganzen System. Erhöhung Tagsätze für Kinderflüchtlinge war mal ein Wahlversprechen, Angleichung an € 95,- dann auch erfolgt; Vorschläge für Mehrleistung/neue Konzepte werden letztlich vom Land nicht aufgegriffen
Was fehlt sind Quartiere, wo Quartiergeber durchgängig die € 21,- erhält und Verpflegungsgeld ausbezahlen kann
Private Quartiergeber:innen zum Teil schwer verschuldet, Vertragserfüllung nur noch in Eigenleistung
24/7 Erreichbarkeit einer Person bei Vollversorgung ist nicht realistisch, Diakonie zb. hat Einrichtung in der Nähe anderer Einrichtungen, die Präsenz ist somit erfüllt. Fraglich, was mit der 24h Betreuung erfüllt sein soll - nur jederzeit bereit für die Aufnahme?
SubSchutzberechtigte kommen de facto nur mit Arbeit aus dem Quartier raus
Bei Asyl od. Subschutz: Entlassung erschwert bei psychisch Erkrankten, weil oft nicht arbeitsfähig. Betreutes Wohnen für Menschen mit psych. Erkrankungen z.B. - leider oft nicht interkulturell zugeschnitten. Problematisch, wenn sich dort niemand um das Aufenthaltsrechtliche kümmert.
Mobilität ermöglichen, d.h. Regionalticket für Alle oder zentraler unterbringen.
Deutschkurse in den Bezirken - auch hier entweder in den ländlichen Raum bringen oder Leute eher im Zentralraum unterbringen
Beratungsstellen
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