Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 6 Nächste Version anzeigen »

GVS-BundeslandWien
letztes Update29.03.2022
Änderungen


Logo

Personen in der Grundversorgung in Wien


Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Wien



Landes GVS Erwachsene 10.614

Landes GVS < 18 Jahre: 217

Bundes GVS: 98

Summe: 10.929

Zielgruppe Grundversorgung



Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt.  TODO: bessere Definition des Satzes benötigt

  • Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens
  • subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
  • Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind
  • Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen

Unterbringung



Organisierte Unterbringung




 

Unterbringungsformen für alleinstehende ERW & FAMBetreuungsschlüsselTagsatz RegelbetreuungVerpflegungsgeld bei Selbstversorgung

Organisierte Unterbringung

Organisierte Einrichtungen von NGOs

1:55 (bei manchen aber besser zb. 1:40)

€ 21,- 

€ 5,50 bis € 6,-

Mobil: Betreutes Wohnen (NGOs mieten Wohnraum an)
MoBeWo: NGOs haben Büros für Auszahlung, wo Bewohner:innen hinkommen1:40 (auch 1:30)
  • In allen Quartieren Selbstversorgung ermöglicht
  • Fast alle Einrichtungen mit 24h Betreuung; ausgenommen MoBewo
  • Zimmerbelegung zw. 2-5 pro Zimmer (Standards 8m²+4+4), in NGO Quartieren wird versucht, Standards zu übererfüllen & zumindest nur 2-Bettzimmer zu ermöglichen
  • Unterschiedliche Infrastruktur der Einrichtungen: Bad/WC tw. gemeinschaftlich geteilt sowie Küchen, aber auch eigene Wohneinheiten; Einzelzimmer v.a. im EBB Bereich
  • Quartiere sind unterschiedlich groß/klein => variiert von 50 – 240 Plätze (durchschnittlich 120/150 Plätze); im Rahmen des MoBeWo wohnen Schutzsuchende in Wohnungen und werden mobil betreut
  • Auszahlung von Taschengeld pro Person € 40,- & Auszahlung von Freizeitgeld € 10,- an Klient:innen (nach  Vorlage Kinokarte, Jahreskarte, od. gemeinschaftliche Aktivitäten usw.)
  • Alle erhalten eine e-card
  • Beschwerden entweder direkt in Einrichtungen (gibt eigenes Beschwerdemanagement) oder über Beschwerdestelle Fond Soziales Wien insbesondere bei Leistungseinschränkungen, Diakonie baut gerade interne Ombudsstelle auf
  • Verhältnis Bewohner:innen in GVS:  ca. 2/3  privat, 1/3 organisiert

Privatunterbringung


Betreuungsschlüssel


Leistungen Privat
Privat Wohnende

1:140 - Sozialberatung durch Caritas Asylzentrum Servicestelle

 

Private Leistungen werden von Caritas Asylzentrum – Servicestelle ausbezahlt

Versorgung

  • Einzelperson € 215,-  
  • Minderjährige € 100,-

Mietgeld 

  • Einzelperson € 150,-
  • Familie € 300,-

Individuelle Leistungen

Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich

  • Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
  • Schulgeld: €200,- pro Schuljahr

Mietzahlungen

  • Keine Deckelung bei Miethöhe, aber hoher bürokratischer Aufwand!!

    • Vorzuweisen sind:

      • Mietvertrag

      • Untermietvertrag wo Hauptmieter

      • Kopien aller Mitziehenden

      • Meldezettel

      • Einkommensnachweise

      • etc.

  • lange Wartezeiten auf erste Auszahlung

  • insbesondere viel Aufwand bei Asylberechtigten (nur kurz in GVS)

Beratungsstellen

In Wien gibt es 7 NGOs, die im Rahmen der Grundversorgung für alle in Wien, insbesondere in organisierten Quartieren wohnhafte, psychosoziale Beratung mit unterschiedlichen Schwerpunkten anbieten

TODO: Dani check ob wir auch URLs haben und Formulierung "psychosoziale Beratung"

  • Queerbase: Sozial-, Wohn-, und Rechtsberatung für LGBTIQ
  • Verein Ute Bock: Sozial- und Wohnberatung (D-Kursangebote, Meldezettel für Wohnungslose)
  • Verein Projekt Integrationshaus: Sozial-, Rechts-, Bildungs-, Wohn-, und Jugendberatung
  • Volkshilfe Wien AKOMPANO: Sozial-, Wohn-, und Männerberatung; UND: Bildungsberatung und Vermittlung von Deutschkursen (eigenes Budget für Deutschkurse in GVS, abgewickelt über VH)
  • Caritas Wien: Sozial-, Wohn-, und Rechtsberatung
  • Diakonie Flüchtlingsdienst: Sozial- und Jugendberatungsstelle, Frauenberatung, Sozialmedizinische Beratung, Wohnberatung
  • Interface Wien: Wohn-, und Sozialberatung für Asyl- und Subsidiär Schutzberechtigte

Unterbringung für Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf

Unterbringung EBB Bereich

TagsatzTrägeorganisationen

Kapazitäten

In etwa 200 EBB Plätze

+ ca. 20/22 Stabilisierungsplatz

€ 44,-

€100,- Stabilisierungsplatz (Differenz zw. € 44,-€100,- zahlt Stadt Wien)


  • Diakonie
  • Integrationshaus
  • Samariterbund Wien
  • Caritas Wien
  • Volkshilfe Wien 


  • EBB Unterbringung in Regelquartiere integriert:
    • je nach Beschaffenheit der Einrichtung Spezialisierung auf Mobilitätseingeschränkte oder/und Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen
    • Betreuungsschlüssel: 1,25:10
    • Berufsgruppen: (klinische) Psycholog:innen, DGKP mit psychiatrischer Vertiefung, Sozialarbeiter:innen etc.
  • Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung:
    • fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
    • unterzeichnete Einverständniserklärung
    • Pflege- oder Situationsbericht bei unzureichendem Befund                                                                                                                                                                           
  • Vorzulegende Unterlagen bei Verlängerungsansuchen:
    • fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
    • insgesamt 2 Sozialberichte jeweils im Abstand von 6 Monaten
    • Behandlungsbestätigung                                                                                                                                                                                                                                                        
  • Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008)festgelegt:                                                                                                                                                                                                                                                            
    • ärztlich festgestellte schwere psychiatrische Erkrankungen,
    • mindestens mittelschwere körperliche (physiologische) Gebrechen, geistige Behinderungen
    • (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten) sowie Sinnesbeeinträchtigungen (z.B. Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit), chronische Krankheiten (bspw. Dialyse, Krebs, TBC, etc.),
    • epidemiologische, insb. unheilbare Erkrankungen (HIV, Hepatitis C), aber auch kurzfristig gefährliche Erkrankungen wie bspw. multiresistente TBC oder Epidemien,
    • pathologische (unkontrollierte) Abhängigkeit von psychoaktiven Substanzen (ausgenommen Alkohol und Nikotin) – Substitutionsprogramm. 

Suchterkrankte Personen können dabei nur einem EBB-Platz zugewiesen werden, wenn die Folgeerkrankung die Zuweisung rechtfertigt. Auch nur die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung wird seitens BM.I nicht als EBB-Voraussetzung akzeptiert.

Zuerkennung EBB Status: 1 Jahr befristet

Kooperation mit Apotheke (z. B. Löwenapotheke) zu geblisterten Medikamenten (Rezepte werden geschickt, Medis für ein Monat geblistert angeliefert, kostenlos)

Zielgruppe Stabilisierungsplatz:

  1. Anspruchsberechtigte Personen in der Grundversorgung, die aufgrund ihrer Verhaltensauffälligkeit und disziplinärer Vorfälle mehrfach von Einrichtungen abgemeldet werden mussten und bei denen ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung besteht. Es besteht darüber hinaus keine Krankheitseinsicht und wenig bis keine Mitarbeit hinsichtlich der Verbesserung der eigenen Situation, sowie gibt es bei diesem Personenkreis kaum bis keine medizinischen Befunde oder Sozialberichte. Eine Aufnahme im Rahmen des Krisenplatzes ist hier für jedenfalls mindestens 6 Monate angedacht.
  2. Personen, die bereits im Rahmen von EBB betreut werden und sich in einer akuten psychischen Krisensituation befinden (z.B. Suizidversuch; Entlassung aus der Akutpsychiatrie ohne nachhaltige medikamentöse Einstellung oder Stabilisierung bzw. ohne Abklärung der weiteren medizinischen Behandlung). Eine Aufnahme im Rahmen des Krisenplatzes ist bei dieser Personengruppe für mindestens 6 Monate angedacht, mit Verlängerung auf mindestens 12 Monate.
  • Stabilisierungsplätze in EBB Einrichtungen untergebracht (zumeist alle im Einzelzimmer, außer wenn Familienverband)
    • Zuerkennung vorerst für 6 Monate, mit Option auf Verlängerung

Intensiv- EBB

  • Kapazität: 11 Plätze
  • Intensivbetreuung für Männer mit schweren psychiatrischen Erkrankungen
  • Trägerorganisationen: Diakonie: WG Mina




  • Keine Stichwörter