Grundversorgung Wien
Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Wien
Landes GVS Erwachsene: | 10.614 | |
Landes GVS < 18 Jahre: | 217 | |
Bundes GVS: | 98 | |
Summe: | 10.929 |
Zielgruppe Grundversorgung
Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. | TODO: bessere Definition des Satzes benötigt
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Unterbringung
Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien | Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung |
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Organisierte Unterbringung | |||
Organisierte Einrichtungen von NGOs | 1:55 (bei manchen aber besser zb. 1:40) | € 21,- | € 5,50 bis € 6,- |
Mobil: Betreutes Wohnen (NGOs mieten Wohnraum an) | |||
MoBeWo: NGOs haben Büros für Auszahlung, wo Bewohner:innen hinkommen | 1:40 (auch 1:30) | ||
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Privatunterbringung | |||
Betreuungsschlüssel | Leistungen Privat | ||
Privat Wohnende | 1:140 - Sozialberatung durch Caritas Asylzentrum Servicestelle
| Private Leistungen werden von Caritas Asylzentrum – Servicestelle ausbezahlt | Versorgung
Mietgeld
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Mietzahlungen
Keine Deckelung bei Miethöhe, aber hoher bürokratischer Aufwand!!
Vorzuweisen sind:
Mietvertrag
Untermietvertrag wo Hauptmieter
Kopien aller Mitziehenden
Meldezettel
Einkommensnachweise
etc.
lange Wartezeiten auf erste Auszahlung
insbesondere viel Aufwand bei Asylberechtigten (nur kurz in GVS)
Unterbringung für Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf
Unterbringung EBB Bereich | Kapazitäten In etwa 200 EBB Plätze + ca. 20/22 Stabilisierungsplatz |
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Tagsatz | € 44,- €100,- Stabilisierungsplatz (Differenz zw. € 44,-€100,- zahlt Stadt Wien) |
Trägeorganisationen |
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- EBB Unterbringung in Regelquartiere integriert:
- je nach Beschaffenheit der Einrichtung Spezialisierung auf Mobilitätseingeschränkte oder/und Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen
- Betreuungsschlüssel: 1,25:10
- Berufsgruppen: (klinische) Psycholog:innen, DGKP mit psychiatrischer Vertiefung, Sozialarbeiter:innen etc.
- Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung:
- fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
- unterzeichnete Einverständniserklärung
- Pflege- oder Situationsbericht bei unzureichendem Befund
- Vorzulegende Unterlagen bei Verlängerungsansuchen:
- fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
- insgesamt 2 Sozialberichte jeweils im Abstand von 6 Monaten
- Behandlungsbestätigung
- Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008)festgelegt:
- ärztlich festgestellte schwere psychiatrische Erkrankungen,
- mindestens mittelschwere körperliche (physiologische) Gebrechen, geistige Behinderungen
- (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten) sowie Sinnesbeeinträchtigungen (z.B. Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit), chronische Krankheiten (bspw. Dialyse, Krebs, TBC, etc.),
- epidemiologische, insb. unheilbare Erkrankungen (HIV, Hepatitis C), aber auch kurzfristig gefährliche Erkrankungen wie bspw. multiresistente TBC oder Epidemien,
- pathologische (unkontrollierte) Abhängigkeit von psychoaktiven Substanzen (ausgenommen Alkohol und Nikotin) – Substitutionsprogramm.
Suchterkrankte Personen können dabei nur einem EBB-Platz zugewiesen werden, wenn die Folgeerkrankung die Zuweisung rechtfertigt. Auch nur die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung wird seitens BM.I nicht als EBB-Voraussetzung akzeptiert.
Zuerkennung EBB Status: 1 Jahr befristet
Kooperation mit Apotheke (z. B. Löwenapotheke) zu geblisterten Medikamenten (Rezepte werden geschickt, Medis für ein Monat geblistert angeliefert, kostenlos)
Zielgruppe Stabilisierungsplatz:
- Anspruchsberechtigte Personen in der Grundversorgung, die aufgrund ihrer Verhaltensauffälligkeit und disziplinärer Vorfälle mehrfach von Einrichtungen abgemeldet werden mussten und bei denen ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung besteht. Es besteht darüber hinaus keine Krankheitseinsicht und wenig bis keine Mitarbeit hinsichtlich der Verbesserung der eigenen Situation, sowie gibt es bei diesem Personenkreis kaum bis keine medizinischen Befunde oder Sozialberichte. Eine Aufnahme im Rahmen des Krisenplatzes ist hier für jedenfalls mindestens 6 Monate angedacht.
- Personen, die bereits im Rahmen von EBB betreut werden und sich in einer akuten psychischen Krisensituation befinden (z.B. Suizidversuch; Entlassung aus der Akutpsychiatrie ohne nachhaltige medikamentöse Einstellung oder Stabilisierung bzw. ohne Abklärung der weiteren medizinischen Behandlung). Eine Aufnahme im Rahmen des Krisenplatzes ist bei dieser Personengruppe für mindestens 6 Monate angedacht, mit Verlängerung auf mindestens 12 Monate.
- Stabilisierungsplätze in EBB Einrichtungen untergebracht (zumeist alle im Einzelzimmer, außer wenn Familienverband)
- Zuerkennung vorerst für 6 Monate, mit Option auf Verlängerung
Intensiv- EBB
- Kapazität: 11 Plätze
- Intensivbetreuung für Männer mit schweren psychiatrischen Erkrankungen
- Trägerorganisationen: Diakonie: WG Mina
Individuelle Leistungen
Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich
- Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
- Schulgeld: €200,- pro Schuljahr
Beratungsstellen
In Wien gibt es 7 NGOs, die im Rahmen der Grundversorgung für alle in Wien, insbesondere in organisierten Quartieren wohnhafte, psychosoziale Beratung mit unterschiedlichen Schwerpunkten anbieten
TODO: Dani check ob wir auch URLs haben und Formulierung "psychosoziale Beratung"
- Queerbase: Sozial-, Wohn-, und Rechtsberatung für LGBTIQ
- Verein Ute Bock: Sozial- und Wohnberatung (D-Kursangebote, Meldezettel für Wohnungslose)
- Verein Projekt Integrationshaus: Sozial-, Rechts-, Bildungs-, Wohn-, und Jugendberatung
- Volkshilfe Wien AKOMPANO: Sozial-, Wohn-, und Männerberatung; UND: Bildungsberatung und Vermittlung von Deutschkursen (eigenes Budget für Deutschkurse in GVS, abgewickelt über VH)
- Caritas Wien: Sozial-, Wohn-, und Rechtsberatung
- Diakonie Flüchtlingsdienst: Sozial- und Jugendberatungsstelle, Frauenberatung, Sozialmedizinische Beratung, Wohnberatung
- Interface Wien: Wohn-, und Sozialberatung für Asyl- und Subsidiär Schutzberechtigte