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GVS-BundeslandWien
letztes Update29.03.2022
Änderungen



LogoGrundversorgung Stadt Wien


Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Wien

Landes GVS Erwachsene: 

10.614

Landes GVS < 18 Jahre:

217

Bundes GVS:

98

Summe:

10.929

Stichtag 19.01.2022


Zielgruppe Grundversorgung

info

Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. 

TODO: bessere Definition des Satzes benötigt

  • Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens
  • subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
  • Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind

Unterbringung

Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien

BetreuungsschlüsselTagsatz RegelbetreuungVerpflegungsgeld bei Selbstversorgung
Organisierte Einrichtungen von NGOs

1:55 (bei manchen aber besser zb. 1:40)

€ 21,- 

€ 5,50 bis € 6,-

Mobil: Betreutes Wohnen (NGOs mieten Wohnraum an)
MoBeWo: NGOs haben Büros für Auszahlung, wo Bewohner:innen hinkommen1:40 (auch 1:30)
  • In allen Quartieren Selbstversorgung ermöglicht
  • Fast alle Einrichtungen mit 24h Betreuung; ausgenommen MoBewo
  • Zimmerbelegung zw. 2-5 pro Zimmer (Standards 8m²+4+4), in NGO Quartieren wird versucht, Standards zu übererfüllen & zumindest nur 2-Bettzimmer zu ermöglichen
  • Unterschiedliche Infrastruktur der Einrichtungen: Bad/WC tw. gemeinschaftlich geteilt sowie Küchen, aber auch eigene Wohneinheiten; Einzelzimmer v.a. im EBB Bereich
  • Quartiere sind unterschiedlich groß/klein => variiert von 50 – 240 Plätze (durchschnittlich 120/150 Plätze); im Rahmen des MoBeWo wohnen Schutzsuchende in Wohnungen und werden mobil betreut
  • Auszahlung von Taschengeld pro Person € 40,- & Auszahlung von Freizeitgeld € 10,- an Klient:innen (nach  Vorlage Kinokarte, Jahreskarte, od. gemeinschaftliche Aktivitäten usw.)
  • Alle erhalten eine e-card
  • Beschwerden entweder direkt in Einrichtungen (gibt eigenes Beschwerdemanagement) oder über Beschwerdestelle Fond Soziales Wien insbesondere bei Leistungseinschränkungen, Diakonie baut gerade interne Ombudsstelle auf
  • Verhältnis Bewohner:innen in GVS:  ca. 2/3  privat, 1/3 organisiert

Privatunterbringung


Betreuungsschlüssel


Leistungen Privat
Privat Wohnende

1:140 - Sozialberatung durch Caritas Asylzentrum Servicestelle

 

Private Leistungen werden von Caritas Asylzentrum – Servicestelle ausbezahlt

Versorgung

  • Einzelperson € 215,-  
  • Minderjährige € 100,-

Mietgeld 

  • Einzelperson € 150,-
    • Familie € 300,-

Mietzahlungen

  • Keine Deckelung bei Miethöhe, aber hoher bürokratischer Aufwand!!

    • Vorzuweisen sind:

      • Mietvertrag

      • Untermietvertrag wo Hauptmieter

      • Kopien aller Mitziehenden

      • Meldezettel

      • Einkommensnachweise

      • etc.

  • lange Wartezeiten auf erste Auszahlung

  • insbesondere viel Aufwand bei Asylberechtigten (nur kurz in GVS)

Unterbringung EBB Bereich


Tagsatz

Träger



  • € 44,-
  • €100,- Stabilisierungsplatz (Differenz zw. € 44,-€100,- zahlt Stadt Wien)

Diakonie, Integrationshaus, Samariterbund Wien, Caritas Wien, Volkshilfe Wien 

  • EBB Unterbringung in Regelquartiere integriert: je nach Beschaffenheit der Einrichtung Spezialisierung auf Mobilitätseingeschränkte oder/und Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen
  • Betreuungsschlüssel: 1,25:10
  • Berufsgruppen: (klinische) Psycholog:innen, DGKP mit psychiatrischer Vertiefung, Sozialarbeiter:innen etc. 

Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung:

  • achärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
  • unterzeichnete Einverständniserklärung
  • Pflege- oder Situationsbericht bei unzureichendem Befund                                                                                                                                                                                                    

Vorzulegende Unterlagen bei Verlängerungsansuchen:

  • fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
  • insgesamt 2 Sozialberichte jeweils im Abstand von 6 Monaten
    Behandlungsbestätigung                                                                                                                                                                                                                                                        

Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008)festgelegt:                                                                                                                                                                                                                                                       

  • ärztlich festgestellte schwere psychiatrische Erkrankungen,
  • mindestens mittelschwere körperliche (physiologische) Gebrechen, geistige Behinderungen
  • (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten) sowie Sinnesbeeinträchtigungen (z.B. Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit),
  • chronische Krankheiten (bspw. Dialyse, Krebs, TBC, etc.),
  • epidemiologische, insb. unheilbare Erkrankungen (HIV, Hepatitis C), aber auch kurzfristig gefährliche Erkrankungen wie bspw. multiresistente TBC oder Epidemien,
  • pathologische (unkontrollierte) Abhängigkeit von psychoaktiven Substanzen (ausgenommen Alkohol und Nikotin) – Substitutionsprogramm. 

Suchterkrankte Personen können dabei nur einem EBB-Platz zugewiesen werden, wenn die Folgeerkrankung die Zuweisung rechtfertigt. Auch nur die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung wird seitens BM.I nicht als EBB-Voraussetzung akzeptiert. 

Zuerkennung EBB Status: 1 Jahr befristet


Kooperation mit Apotheke (zb Löwenapotheke) zu geblisterten Medikamenten (Rezepte werden geschickt, Medis für ein Monat geblistert angeliefert, kostenlos)

  1. Zielgruppe Stabilisierungsplatz:
    1.    Anspruchsberechtigte Personen in der Grundversorgung, die aufgrund ihrer Verhaltensauffälligkeit und disziplinärer Vorfälle mehrfach von Einrichtungen abgemeldet werden mussten und bei denen ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung besteht. Es besteht darüber hinaus keine Krankheitseinsicht und wenig bis keine Mitarbeit hinsichtlich der Verbesserung der eigenen Situation, sowie gibt es bei diesem Personenkreis kaum bis keine medizinischen Befunde oder Sozialberichte. Eine Aufnahme im Rahmen des Krisenplatzes ist hier für jedenfalls mindestens 6 Monate angedacht.
    2.    Personen, die bereits im Rahmen von ‚EBB‘ betreut werden und sich in einer akuten psychischen Krisensituation befinden (z.B. Suizidversuch; Entlassung aus der Akutpsychiatrie ohne nachhaltige medikamentöse Einstellung oder Stabilisierung bzw. ohne Abklärung der weiteren medizinischen Behandlung). Eine Aufnahme im Rahmen des Krisenplatzes ist bei dieser Personengruppe für mindestens 6 Monate angedacht, mit Verlängerung auf mindestens 12 Monate.
  • Stabilisierungsplätze in EBB Einrichtungen untergebracht (zumeist alle im Einzelzimmer, außer wenn Familienverband)
  • Zuerkennung vorerst für 6 Monate, mit Option auf Verlängerung
  • Intensiv- EBB, 11 Plätze; Intensivbetreuung für Männer mit schweren psychiatrischen Erkrankungen, Diakonie: WG Mina

Trägerorganisationen

Trägerorganisationen

Im Bereich organisierte Quartiere sind folgende Träger tätig:

  • Caritas Wien
  • Diakonie
  • Volkshilfe Wien
  • Samariterbund Wien
  • Integrationshaus
  • Verein Ute Bock
  • Hilfswerk Wien
  • Verein Tralalobe
  • Don Bosco Sozialwerk
  • Vita Nova
  • Kolping Wien
  • Kuratorium Wr. Pensionistenhäuser
  • Obdach Wien
  • SOS Kinderdorf

31 Einrichtungen (inkl.MoBeWo) für ca. 2200 Bewohner:innen im organisierten Bereich, inkl. Kinderflüchtlinge.  (ohne Erstaufnahmestellen)


Individuelle Leistungen

Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich

  • Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
  • Schulgeld: €200,- pro Schuljahr

GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.

Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

Es gibt in der Regel keine Bescheide bei Zuerkennung, Entlassungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per Mail seitens FSW an NGOs oder/und an die betreffende Person

  • Entlassungen aus der GVS
    • Bei Arbeitstätigkeit über längeren Zeitraum über GVS Grenze
    • Haft, schwere disziplinäre Vorfälle (Drohungen, Gewalt)
    • Für Asylberechtigte Entlassungsschreiben
  • Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
    • Bei Einkommen/DLU und zuviel bezogenen GVS Leistungen mit Reduzierungsbrief durch Einbehaltung von GVS Leistungen
    • Bei Heirat, Führerschein, Autobesitz usw.
  • Mögliche Freibeträge
    • Bei Remu od. gemeinnütziger Tätigkeit vom Land, gilt € 200,-/Pers. sowie bei Arbeitseinkünfte €110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
    • Keine Freibeträge bei DLU Bezug, wird 1:1 angerechnet

Zuständige Abteilung in Landesregierung

  • FSW- Fonds Soziales Wien
    • Guglgasse 7-9, 1030 Wien
  • Fachbereich Wr. Flüchtlingshilfe (Förderungen, Verträge etc.)
  • Beratungszentrum Grundversorgung (Leistungszuerkennung, Zuweisungen etc.)

Kommunikation und Zusammenarbeit mit zuständiger Abteilung FSW & NGOs

  • Quartals-JF mit FSW auf GF Ebene und auf operativer Ebene allgemein (organisiert über Dachverband Wr. Sozialeinrichtungen)
  • Beratungsstellen JF mit FSW und jeweiligen Träger: 2-3/Jahr
  • EBB JF mit FSW und jeweiligen Träger: 2x/Jahr
  • NGOs auf GF Ebene haben regelm. Treffen 
  • Unterschiedliche Arbeitsgruppen zu unterschiedlichen Themenbereiche über unterschiedliche Gremien (Frauen-Flucht-Gesundheit; Expert:innenrunde psychosoziale Gesundheit für Menschen mit Migrationsbiografie GÖG, AG’s über Dachverband, Vernetzungsgremien mit asylkoordination etc.)
  • Gewalt_JF mit Gewaltschutzeinrichtungen, NGO, etc.
  • Unregelmäßige Quartierskontrollen vom Land auf Basis Mindeststandards, sowie im umF-Bereich durch Revisionen der Kinder- und Jugendhilfe; ab und an auch durch Volksanwaltschaft
  • Unregelmäßige SOKO GVS Kontrollen mit FrePO, FSW

Angebote

Angebote außerhalb der GVS
  • Lerncafés/Lesepat:innenprojekte unterschiedlicher Träger
  • Erwachsenenbildungseinrichtungen (D-Kurse)
  • Engagierte Pfarren die hinsichtlich Spenden unterstützen
  • Freiwillige Mitarbeiter:innen im Rahmen von Begleitungen, tagesstrukturierenden Angeboten etc.
  • Kulturpass, Mobilpass, Tuwas Pass!
  • Sozialmärkte, Carla’s
  • Diakonie Wohnprojekt ZIARA (Nachfolgeanbot für Menschen mit EBB Status und Schutzzuerkennung – teilbetreutes Wohnen)
  • Beratungsstellen im Gewaltschutzbereich, Interventionsstelle bei Gewalt in der Familie, Frauenhäuser
  • kostenlose Psychotherapie über Verein Hemayat, BOJE (Kinder & Jugendliche), Caritas SINTEM
  • Unterschiedliche Gesundheitsprojekte mit Multiplikator:innenwirkung & Peeransätzen wie Verein AFYA, Diakonie Soziamedizin. Beratung

Angebote der GVS

  • GVS Beratungsstellen in Wien
  • Psychiatrischer Konsiliardienst im EBB/Stbb Bereich
  • im EBB Bereich (neu seit 2022) Übernahme von Dolmetschkosten im Rahmen des Konsiliardienstes durch Extraförderung
  • Mobile Projekte die in Einrichtungen kommen und psychosoziale Unterstützung/Entlastungsgespräche bieten (zb. MIT-Caritas, NEDA-FEM)
  • Volkshilfe Bildungsberatung für alle außer Asyl- und SubSchutzberechtigte:
    • Deutschkurse Alpha bis B1 und Fahrtkosten
    • Deutschkurse mit Kinderbetreuung
    • Brückenkurse und PSA Kurse
  • Diakonie Beratungsstelle Aufschwung: Arbeitsmarktberatung und Unterstützung bei Arbeitsvermittlung in ersten Arbeitsmarkt (insbesondere für § 55-57)
  • Nachbetreuung für ehemalige Kinderflüchtlinge in kleineren Wohneinheiten/MoBeWo
  • Beschäftigungsprojekte (zb. Hilfswerk BAHARAT)
Angebote für Asylberechtigte
  • GVS innerhalb der ersten vier Monate nach Anerkennung 
  • Sozialhilfe, Antrag erst möglich wenn nicht mehr in GVS Quartier wohnhaft (Ausnahmen möglich)
  • Deutschkurse über AMS
  • Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld
  • Startwohnungen/Überganswohnen über unterschiedliche Träger (Diakonie, Caritas, Volkshilfe, Neunerhaus, Hilfswerk etc.)
  • Interface: insbesondere für Asyl- und Subsidiär Schutzberechtigte (Sozial-, Wohn-, und Bildungsberatung etc.)
  • ÖIF
Angebote für subsidiär Schutzberechtigte
  • GVS auch privat wohnend möglich, über Sozialhilfe Ausgleichszulage
  • Deutschkurse über AMS
  • Familienbeihilfe & Kinderbetreuungsgeld für Kinder wenn Arbeitstätig und keine Leistungen aus GVS
  • Interface: insbesondere für Asyl- und Subsidiär Schutzberechtigte (Sozial-, Wohn-, und Bildungsberatung etc.)
  • ÖIF

Problemlagen

  • keine Gesamtstrategie der Länder mit dem Bund od. innerhalb der Länder betreffend übervoller Erstaufnahmestellen, ping pong zw. Land/Bund wird auf Rücken von Schutzsuchenden ausgetragen 
  • schlechte Finanzierung!!!!!!!!
    • Letzte Valorisierung 2016
    • Bekleidungsgeld, Taschengeld, Schulgeld überhaupt seit 2004 nicht erhöht
  • unterschiedliche Ausstattung der Einrichtungen:
    • nicht einheitlich
    • Konkurrenz untereinander erhöht Problemsituation
    • schwierig mit diesem niedrigen Tagsatz ohne extra Spendeneinnahmen o.ä. Qualität aufzubauen und zu halten
  • Überlastung stationäre Psychiatrie und Ambulanzen
    • Es gibt Klient:innen, die klar einen stationären Aufenthalt bräuchten, aber nach ein paar Stunden wieder weggeschickt werden, kommen dann wieder in Einrichtungen zurück, die für eine psychiatrische Intensivbetreuung nicht ausgestattet sind
  • Fehlende Nachfolgeangebote für Personen mit EBB nach Schutzzuerkennung, lange Wartezeiten !
  • Subsidiär Schutzberechtigte:
    • aktuell für privat Wohnende noch Ausgleichszulage über Sozialhilfe möglich (fraglich wie lange noch!)
    • jedoch: für organisiert Untergebrachte wird bei DLU Bezug von AMS weil Deutschkursangebot das Einkommen 1:1 auf GVS Leistungen angerechnet, keine Möglichkeit des Ansparens, Rückzahlungen entstehen
    • durch Pandemie haben einige Arbeitsplätze verloren, wieder zurück in organisierte Einrichtungen
    • Kein Anspruch auf Angebote im Rahmen der Wr. Wohnungslosenhilfe (Startwohnngen, Übergangswohnen) oder Genossenschaftswohnungen
  • Folgeanträge
    • insbesondere bei Afghan:innen:
    • Schwierigkeiten in GVS Wien zurückzukommen
  • Menschen mit ‚Quartier unstet‘: sehr schwierig diese wieder in GVS zu bekommen (insbesondere schlagen diese Klient:innen im Caritas Asylzentrum auf)
  • Covid 19:
    • noch immer nicht sind alle in GVS auf homeschooling/distance learning ausgestattet
    • schleppende geeignete Impfaufklärung mit Sprachmittlung
    • Skepsis in einigen communitys groß

Beratungsstellen

In Wien gibt es 7 NGOs, die im Rahmen der Grundversorgung für alle in Wien, insbesondere in organisierten Quartieren wohnhafte, psychosoziale Beratung mit unterschiedlichen Schwerpunkten anbieten

TODO: Dani check ob wir auch URLs haben und Formulierung "psychosoziale Beratung"

Queerbase

Sozial-, Wohn-, und Rechtsberatung für LGBTIQhttps://queerbase.at
Verein Ute BockSozial- und Wohnberatung (D-Kursangebote, Meldezettel für Wohnungslose)Verein Ute Bock
Verein Projekt IntegrationshausSozial-, Rechts-, Bildungs-, Wohn-, und Jugendberatung
Volkshilfe Wien AKOMPANOSozial-, Wohn-, und Männerberatung; UND: Bildungsberatung und Vermittlung von Deutschkursen (eigenes Budget für Deutschkurse in GVS, abgewickelt über VH)
Caritas Wien
Sozial-, Wohn-, und Rechtsberatung
Diakonie FlüchtlingsdienstSozial- und Jugendberatungsstelle, Frauenberatung, Sozialmedizinische Beratung, Wohnberatung
Interface Wien
Wohn-, und Sozialberatung für Asyl- und Subsidiär Schutzberechtigte
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