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GVS-BundeslandBurgenland
letztes Update09.04.2022
Änderungen


LandeswappenGrundversorgung Burgenland


Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Kärnten

Landes GVS Erwachsene: 

1.284

Landes GVS < 18 Jahre:

62

Bundes GVS:

598

Summe:

1.882

Stichtag 19.01.2022


Zielgruppe Grundversorgung

info

Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. 

TODO: bessere Definition des Satzes benötigt

  • Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens
  • subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
  • Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind werden im Regelfall in der GVS belassen bis ein Mandatsbescheid mit Wohnsitzauflage ergeht, welchem ggf. nicht nachgekommen wird oder die Person irregulär verzieht
  • Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen verbleiben im Einzelfall und zur Vermeidung besonderer Härten (Novellierung K-GrvG mit  12.05.2021) in der GVS

Unterbringung

Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und FamilienBetreuungsschlüsselTagsatz RegelbetreuungVerpflegungsgeld bei Selbstversorgung

Organisierte Einrichtungen von NGOs

unterschiedlich

€ 21,- für Vollversorgung

€ 10,- für Selbstversorgung


€ 6,-

Kein MoBeWo
Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen)Mobile Sozialberatung,
  • 45 Quartiere in der GVS Kärnten (32 Selbstversorgungsquartiere, 11 Vollpensionsquartiere und 2 UMF- Quartiere) sowie in privaten Unterkünften

  • in Einrichtungen von Diakonie de La Tour Selbstversorgung trotz Vollversorgerquartier (+ kl. Aufschlag von Diakonie intern) ermöglicht, Diakonie-interner Betreuungsschlüssel ca. 1h/Woche pro Klient:in  Schlüssel: 1:38, ab 50 Klient:innen Nachtdienst als Mindeststandard;

  • Vorgabe: 24/7 Anwesenheit einer Betreuungsperson bei Vollversorgung; => ist für kleinere Einheiten nicht realistisch, Diakonie zb. hat Einrichtung in der Nähe anderer Einrichtungen, die Präsenz ist somit erfüllt.

  • Vorgabe: 24/7 Erreichbarkeit einer Person bei Selbstversorgung

  • Auszahlung Taschengeld € 40,- + € 12,50 aliquotes Bekleidungsgeld pro Monat in Vollversorgung über Regionalbetreuung durch Land Kärnten (Auszahlung direkt vor Ort od. in einem Standort)

  • Keine Auszahlung von Freizeitgeld:  außerhalb des umF Bereiches keine Verwendung

  • Keine ecard, seit 2017 nur e-card Ersatzbeleg

  • Zimmerbelegung bis 4 pro Zimmer (Standards 9m²+6+5), Quartiere sollen mind. 15 Plätze, maximal 50 Plätze haben

  • Bad/WC tw. Gemeinschaftlich geteilt sowie Küchen, zum Teil eigene Wohneinheiten

  • Beschwerden: kein standardisiertes Vorgehen, ggf. über zentrale Anlaufstelle GVS (sonst: UNHCR, B3 Menschenrechtskommission/Volksanwaltschaft und KJH im umF Bereich)

  • Keine speziellen Nachbetreuungsangebote, Volljährige ehemalige Kinderflüchtlinge können bis 21 in WG bleiben, sofern Perspektive da zb. Ausbildung

  • keine speziellen Angebote für LGBTIQ (nächstgelegene Beratungsstelle Courage in Stmk)

  • Verhältnis Bewohner:innen in GVS: Privatverzug findet kaum statt, wschl. 1%

  • Wechsel von organisiert auf privat nur für Asyl- und SubSchutzberechtigte, nicht für AW (gilt seit 5.7.2017)

Privatunterbringung


Betreuungsschlüssel

Tagsatz Regelbetreuung

Leistungen Privat
Privat Wohnende

Betreuungsschlüssel unklar 

 

Private Leistungen werden vom Land ausbezahlt (Anlaufstellen vom Land)

Versorgung

  • Einzelperson € 215,-  
  • Minderjährige € 100,-

Mietgeld 

  • Einzelperson € 200,-
  • Familie 1 Erw. € 300,-
  • Familie 1 Erw. € 400,-

Ansuchen auf privates Wohnen NUR für § 8 möglich: 

  • Unbescholtenheit
  • Wenn in Haft gewesen oder bei strafbaren Handlungen (Raufhandel, Diebstahl usw.) Privatverzug erst nach 12 Monaten
  • Bei disziplinären Vorfallen und damit einhergehenden schriftl. Verwarnungen (Zb. Putzvergehen) in Quartieren, Privatverzug erst nach 6 Monaten
  • Direkte Vorsprache beim Land durch Klient:innen

Unterbringung EBB Bereich


Tagsatz

Träger


44.-

Diakonie de La Tour bzw. auf Einzelantragsbasis

  • wird nicht sehr offensiv kommuniziert, dass es EBB Betreuung gibt, keinen Prozess vom Land, Diakonie hat eigene Vorlage zu Bericht erstellt
  • keine Vorgaben zum Betreuungsschlüssel oder Betreuungspersonal
  • Diakonie vermutliche einzige Einrichtung die fallweise Menschen mit EBB betreut (seit 2014)
  • Anträge für EBB werden geschrieben, erhöhter Bedarf muss begründet dargelegt werden. Suizidalität und Traumafolgeerkrankung, werden eher nicht anerkannt, viel Diskussion/Intervention
  • Oft zuwenig Infos von der BBU oder anderen Quartiergeber:innen bei Zuweisungen/Transfer

Es gelten (wahrscheinlich) folgende Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008):

  1. schwere psychiatrischen Erkrankungen;
  2. mindestens mittelschweren körperlichen Gebrechen (z.B. Lähmungen);
  3. Sinnesbeeinträchtigungen (z. B. Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit);
  4. geistigen Behinderungen (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten);
  5. chronische Krankheiten (z. B-. Krebs, TBC, Dialyse);
  6. unheilbaren epidemiologischen Erkrankungen (z. B. HIV, Hepatitis C);
  7. kurzfristig gefährlichen Erkrankungen (z.B. multiresistente TBC, Epidemien),
    sofern bei der Unterbringung keine Gefahr für die HausbewohnerInnen und das Betreuungspersonal besteht
  8. pathologische Abhängigkeiten von psychoaktiven Substanzen (ausgenommen
    Alkohol und Nikotin) - Substitutionsprogramm.

Verlängerung des EBB Status: wird quasi unbefristet zuerkannt, befristet dann wenn es Erkrankungen ausserhalb der Liste vom Beschluss Koorat sind oder dies inhaltlich ist, zb. bei Skabies

Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung über Quartiergeber:innen, Land bewilligt oder nicht

  • fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
  • Pflege- oder Situationsbericht bei unzureichendem Befund  

Nach spätestens 2 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend; keine schriftlichen Antworten zu Anfragen per mail, alles telefonisch !

Trägerorganisationen

Trägerorganisationen

  • überwiegend private Quartiergeber:innen
  • dann mit je ca. 5% Marktanteil
    • Diakone de La Tour
    • Caritas Kärnten
    • ORS 

 Ca. 45 Quartiere insgesamt – in etwa 1200 Klient:innen (ohne Erstaufnahmestellen)


Mobile Sozialbetreuung

Zuständig für Sozialbetreuung (IBB) für ALLE in organisierten Einrichtungen/Quartieren Wohnhafte + für Privat Wohnende in Kärnten

Betreuungsschlüssel: unklar

Trager: Land Kärnten

  • Pensionen sollen wöchentlich angefahren werden
  • Privatwohnende kommen in die Standorte vom Land/zentrale Anlaufstellen zur Auszahlung
  • Aufgabengebiet mobile Regionalbetreuung teilweise unklar; Sozialberatung nur nach Möglichkeit

Individuelle Leistungen

Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich

  • Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
  • Schulgeld: €200,- pro Schuljahr

GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.

Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

Es gibt in der Regel kaum Bescheide bei Entlassungen/Zuweisungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an Regionalbetreuung oder/und an die betreffende Person; Quartiergeber:innen nicht involviert

  • Entlassungen aus der GVS

    • Bei Wechsel in anderes Bundesland, v.a. bei medizinischen oder familiären Gründen wenn das Ziel-Bundesland zustimmt

    • Bei Ablehnung Privatverzug, Wiederaufnahme GVS erst ab 1sten des Folgemonats
  • Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
    • Einschränkungen bei Krankenhausaufenthalten, Aliquotierung Verpflegungsgeld
    • Rkneg Familien & Alleinstehende und im laufenden Asylverfahren nur organisiert
    • Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
  • Mögliche Freibeträge
    • Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt bis € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
    • Keine Freibeträge bei DLU Bezug, wird 1:1 angerechnet

Zuständige Abteilung in Landesregierung

  • Land Kärnten Abteilung 13

    • Leitung Fr. Dr. Roschitz
      Telefon 050 536 33002
      Fax 050 536 33000
      E-Mail abt13.post@ktn.gv.at
      Hasnerstraße 8
      A.-9020 Klagenfurt am Wörthersee 

  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit zuständiger Abteilung FSW & NGOs

    • Kontrollen im Bereich Brandschutz und Infrastruktur (Land schickt von anderer Abteilung jetzt Sicherheitsingenieur oder BSB mit)

    • qualitativ in Bezug auf Betreuung/Hilfeplanung, außerhalb umF Bereich kaum vorhanden

    • Personenstandsfeststellungen durch Polizei, selten, unangekündigt (SOKO GVS)

    • Es gab GAF Sitzungen, Diakonie war aber nicht Teil davon, RK war es während 2015/16. Keine Austauschtreffen oder regelmäßigen Sitzungen mit Land Kärnten. Bis Ende 2020 ca. 1x im Quartal mit Regionaldirektion BFA.

    • Mit NGOs im Austausch

    • mit Landesabteilung als Förderstelle für Projektförderungen guter Kontakt

Angebote

Angebote außerhalb der GVS
  • VHS Pflichtschulabschlusskurse

  • zwei Abendgymnasien

  • MORE Uni Klagenfurt

  • Übergangsklassen gab es früher, jetzt eher nicht mehr

  • Für arbeitsmarktpolitische Projekte, Gewaltschutz, Integration gibt es teilweise Förderungen

Angebote der GVS

  • Mobile Regionalbetreuung in der GVS durch Land Kärnten

  • Aspis - Traumatherapieangebot

  • VHS bietet im Landesaufrag Deutschkurse in Bezirkshauptstädte an. Eingeschränkter Zugang

  • PIVA Beratungsstelle vom Land finanziert, Rest kleinteilig und regional

  • Diakoniehäuser auch Psyth und D Kurse

  • unabhängige Rechtsberatung

Angebote für Asylberechtigte
  • GVS innerhalb der ersten vier Monate nach Anerkennung

  • Sozialhilfe

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld

  • Soforthilfeprojekt

  • ÖIF

Angebote für subsidiär Schutzberechtigte
  • GVS, für privat Wohnende auch möglich, keine SH !

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe/Kinderbetreuungsgeld für Kinder wenn arbeitstätig

  • Integrationsberatung grundsätzlich möglich

  • Integrationsvereinbarung erfüllen

  • ÖIF


Problemlagen

  • schlechte Finanzierung, GVS System gehört dringend reformiert. Es geht nicht nur um Valorisierung von nie richtig kalkulierten Basissätzen, sondern vom ganzen System. Erhöhung Tagsätze für Kinderflüchtlinge war mal ein Wahlversprechen, Angleichung an € 95,- dann auch erfolgt; Vorschläge für Mehrleistung/neue Konzepte werden letztlich vom Land nicht aufgegriffen

  • Was fehlt sind Quartiere, wo Quartiergeber durchgängig die € 21,- erhält und Verpflegungsgeld ausbezahlen kann

  • Private Quartiergeber:innen zum Teil schwer verschuldet, Vertragserfüllung nur noch in Eigenleistung 


  • 24/7 Erreichbarkeit einer Person bei Vollversorgung  ist nicht realistisch, Diakonie zb. hat Einrichtung in der Nähe anderer Einrichtungen, die Präsenz ist somit erfüllt. Fraglich, was mit der 24h Betreuung erfüllt sein soll - nur jederzeit bereit für die Aufnahme?


  • SubSchutzberechtigte kommen de facto nur mit Arbeit aus dem Quartier raus

  • Bei Asyl od. Subschutz: Entlassung erschwert bei psychisch Erkrankten, weil oft nicht arbeitsfähig. Betreutes Wohnen für Menschen mit psych. Erkrankungen z.B.  - leider oft nicht interkulturell zugeschnitten. Problematisch, wenn sich dort niemand um das Aufenthaltsrechtliche kümmert.


  • Mobilität ermöglichen, d.h. Regionalticket für Alle oder zentraler unterbringen. 

  • Deutschkurse in den Bezirken - auch hier entweder in den ländlichen Raum bringen oder Leute eher im Zentralraum unterbringen


Beratungsstellen

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