PROTOKOLL  
(Klaus Hofstätter)

TeilnehmerInnen

AB, WIN Breitenfurt, PB,  FNW Perchtoldsdorf, VH,  Tralalobe, AP,  St. Andrä/Wördern, C_M SH, Eggenburg, EW, CW, Schwarzenau 

Klaus Hofstätter, asylkoordination österreich, Kompetenznetzwerk Asyl

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Themen:

+ Zahlen, zur Orientierung

+ Entfall der Beschäftigungsbewilligung

+ Zuverdienstgrenzenregel: Zuverdienstgrenze / Auswirkungen auf Quartier

+ Autos von Ukrainer:innen

+ Bleibeperspektive Ukrainer:innen

+ Integration, D-Kurse

+ Wohn- u. Heizkostenzuschuss, andere Unterstützungsangebote

+ Meldepflichten, Urlaub vs. GVS

+ Arbeitssuche, Sozialberatung Tralalobe Mödling

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Zahlen zur Orientierung
(Stand 11.4.23)

Erfasste Vertriebene UNHCR 8,2 Mio
Einreisen nach Ö: 464.000, Ausreisen aus Ö: 385.000
ZMR Anmeldungen von ukrainischen Staatsangehörigen per 12.4.: 68.928; leicht rückgängig.


Vertriebenenausweise:
2023 wurden 72.000 blaue Karten ausgestellt und versendet.
Wenn eine Person nicht mehr da ist:

- wird Status nicht verlängert. Falls die Person wieder einreist, muss erneut ein Antrag auf Neu-Ausstellung des Vertriebenenausweises gestellt werden.


Offene Baustellen

  • leistbare Mobilität ist fundamental, aber es wird immer noch verhandelt
  • fehlendes erreichbares Deutschkursangebot
  • fehlende Betreuungsplätze für Personen mit Beeinträchtigungen

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+ Entfall der Antragstellung Beschäftigungsbewilligung für Vertriebene (per Amtsblatt 22.4.)

Das heißt, Personen mit Vertriebenenstatus haben freien Arbeitsmarktzugang und brauchen keine Beschäftigungsbewilligung (BB) mehr.
Diese Regelung ist rechtskräftig, also in Kraft, auch wenn die Website des AMS noch nicht aktualisiert ist.
Wichtig: Für den offenen Arbeitsmarktzugang ist der Ausweis für Vertriebene (i.e. blaue Karte) notwendig. 

Wenn Arbeitgeber:innen daran zweifeln, dass der freie Arbeitsmarktzugang ohne BB gegeben ist, sollen sie ggfalls beim AMS anrufen. AMS stellt auf Antrag auch Bestätigung aus, dass Vertriebene vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen sind und kein Antrag auf BB gestellt werden muss.

Durch Entfall der Antragstellung für eine Beschäftigungsbewilligung ist nun die Zahlung einer DLU möglich, ebenso ist der Zugang zu allen Förderangeboten und –kursen des AMS gegeben.
(Achtung DLU wird zu 100% auf die GVS angerechnet).

Es besteht die Hoffnung, dass nun bei der Arbeitsaufnahme größere Flexibilität gegeben ist, weil: keine BB, und Anrechnung des Verdienstes laut neuer Zuverdienstregel.

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+ Zuverdienst(grenzen)regel

Neue Zuverdienstregel wird nun in allen Bundesländern angewandt, allerdings unterschiedlich. (in Kärnten nicht, in NÖ bisher noch nicht)
100 Euro Freibetrag; alles, was darüber liegt, wird im Verhältnis 65 zu 35 angerechnet.
Wenn man bspw. Anspruch auf 730 GVS hat, und 600 Euro verdient, dann sähe das in etwa so aus: 600, davon 100 Freibetrag, 500 Euro sind die Basis, 65 % davon werden von der GVS abgezogen, i.e. (500/100)*65 = 325, die Person bekommt also 730 – 325 = 405 aus der GVS, verfügt dann also über 405 plus 600, also 1005 Euro. Anteilig wird dann noch etwas von anderen Leistungen der GVS abgezogen, wie Kleidergeld u.ä.
Wie das genau und im Detail aussieht, kann man hier beim inoffiziellen Zuverdienstgrenzen-rechner für Wien sehen und sich ausrechnen lassen. Damit man eine ungefähre Vorstellung hat.
https://plattform.asyl.at/pages/viewpage.action?pageId=51315258
In NÖ kann das ein wenig abweichen, aber in etwa sollte es nicht viel anders sein.

Was offen/ungelöst/nicht eindeutig geregelt ist –  Einzelfalllösungen
* Wer privat wohnt, hat bzgl. Wohnung eh kein Problem.
* Wenn man organisiert wohnt, und wenn man soviel verdient, dass man keine GVS mehr bekommt, dann muss man eigentlich raus aus dem Grundversorgungsquartier (organisierte Unterkunft). Das kann problematisch sein, wenn nur eine Person innerhalb einer Familie Geld verdient, aber die ganze Familie dann raus muss. Große Wohnungen sind schwer zu finden und teuer. Das macht die Jobannahme eher unattraktiv. Es gibt in den Bundesländern unterschiedliche Weisen, mit dieser Problematik umzugehen.

Ein weiteres Problem: Wenn eine Person ihre Arbeit verliert, wird ihr Geld aus der Erwerbszeit, das über der GVS Leistung lag, angerechnet, es entsteht eine Wartezeit, bis man wieder in GVS aufgenommen werden kann. Allerdings, die Krankenversicherung bekommt man immer, wenn man nicht anderswo versichert ist.

NÖ:
Zuverdienstgrenzenregelung wird noch nicht umgesetzt, bisher musste niemand wegen Zuverdienst aus der GVS gehen, weil zu hoher Verdienst.
Bei organisiert Wohnenden werden Rückforderungen von zu Unrecht bezogenen GVS-Leistungen oft als Streichung umgesetzt:  – die Person darf weiterhin in der GVS bleiben, aber sie bekommt in den nächsten Monaten kein Verpflegungsgeld. Einzelfallprüfung möglich.

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+ Auto:
kompetentester Ansprechpartner - ÖAMTC
Haftpflichtversicherung
, Verlängerung grüne Karte ist in Bearbeitung
Autoverkauf von Ukrainern ist kompliziert, aber möglich, am besten über ÖAMTC zu erfragen

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+ Bleibeperspektiven für Ukrainer:innen

Auf europäischer Ebene noch wenig Konkretes, wie eine spätere Regelung aussehen könnte, aber aktuell scheint es, dass der Vertriebenenstatus noch ein zweites Mal verlängert werden soll, von 2024 auf 2025.
Auf EU-Ebene ist noch keine Nachfolgeregelung in Sicht, eine Verlängerung um ein Jahr erscheint sehr wahrscheinlich.

Ganz viele stehen im sogenannten WaitingDilemma, soll man sich um Integration bemühen, (und damit innerlich ‚Verrat‘ an seinen Hoffnungen und seiner Heimat begehen), oder doch abwarten, ob eine Rückkehr möglich ist  - auch wenn eine rationale Abwägung sagt, man verliert ja nichts, sich jetzt mit aller Energie um Lernen und Integration zu bemühen.

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+ Integration, D-Kurse

Fahrtkosten zu Kursen:
Wenn AMS Angebot, dann zahlt AMS, wenn ÖIF, dann ÖIF,
aber generell bleibt das Problem der Mobilität

Es gibt nach wie vor Online- und PräsenzKurse, die ÖIF Onlinekurse laufen gut, vormittags, mittags, abends, für alle ab 15 Jahren, 4 Std/ Tag.

Es gäbe Bedarf für Kurse für Senior:innen, es gibt keine Kurse, aber Materialien für langsames Lernen.

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+ Wohn- und Heizkostenzuschuss NÖ

Asylwerber:innen und Vertriebene (Ukrainer:innen) sind nicht anspruchsberechtigt.

Alle Angebote Teuerungsausgleich, Strompreisrabatt, und ähnliche Zuschüsse:
https://energie-noe.at/entlastung-strompreis

Die Angebote, die aufgelistet sind, scheinen für alle Hauptwohnsitzgemeldeten in NÖ zu gelten.

+ Mietzuschuss

 Der neue, erhöhte Mietzuschuss wird nun ausbezahlt; wenn ein Mietvertrag in der entsprechenden Höhe vorgelegt wird, bekommt man max. 330.- Euro, bzw. 165,- als Alleinwohnende. Ebenso erhöht die Obergrenze für die Miete, 530.- Euro bzw. 265.-

+ Kulturpass NÖ

Voraussetzung ist blaue Karte, und nun zusätzlich eine Prüfung der Bedürftigkeit nötig, sodass der Anspruch österreichischen Personen gleichgestellt ist.

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+ Meldepflichten, Grundversorgung, Urlaub

Die Regelungen sind sehr eindeutig und eng, gelten gleichermaßen für Personen in organisierten Quartieren und in privaten Wohnungen. Ein spürbarer Unterschied ergibt sich dadurch, dass in Privatquartieren deutlich weniger Kontrolle stattfindet. Insgesamt wird bei Ukrainer:innen weniger streng geprüft, ob für den GVS Bezug grundlegende Bedürftigkeit gegeben ist. (So ist etwa der Besitz eines Autos trotz GVS Bezug möglich)

Grundsätzlich gilt bei Bezügen aus der GVS, dass man sich nach drei Tagen Abwesenheit abmelden muss oder vom Quartiergeber abzumelden ist. Gleiches gilt bei allen Sozialleistungen, etwa Sozialhilfe/bedarfsorientierte Mindestsicherung, DLU und sonstigen Beihilfen bei Kursen.

Urlaub in Österreich ist bei Arbeitslosenbezügen möglich, bei Auslandsreisen bekommt man keine Bezüge.

Wie überall gilt auch hier Wahrheitspflicht. Man ist dazu verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Bezieht man unrechtmäßig eine Leistung der GVS oder Sozialleistungen, s.o., und hat sich nicht abgemeldet, begeht man ‚Sozialleistungsbetrug‘.

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+ Arbeitssuche

Alle Angebote des AMS stehen offen,
aber auch Unterstützungsangebot der Tralalobe Beratungsstelle Mödling:
Beratung per Zoom möglich, ebenso Übersetzung, Hilfe bei Bewerbung (Erstellung Lebenslauf, Bewerbungsunterlagen, Arbeitsplatzsuche, auch Übersetzung von Dokumenten.) Wohnsitz in NÖ Voraussetzung.
Kontakt: Veronika Haschka, beratung.moedling@tralalobe.at, Telefon: +43 (0) 670 356 49 25

Spezialisten für Nostrifizierung von ausländischen Ausbildungen, Diplomen u.ä. :
Perspektive, https://www.anlaufstelle-anerkennung.at/anlaufstellen


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