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GVS-BundeslandBurgenland
letztes Update19.02.2023
Änderungen


Grundversorgung Burgenland


Aktuell - Personen in der Grundversorgung im Burgenland

Landes GVS Erwachsene: 

2965

Landes GVS < 18 Jahre:

51

Bundes GVS:

75

Summe:

3091

Stichtag 




Zielgruppe Grundversorgung

info

Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

  • Fremde, die einen Asylantrag gestellt haben (Asylwerberinnen und Asylwerber), über den noch nicht rechtskräftig und unanfechtbar abgesprochen ist;

  • Fremde mit Aufenthaltsrecht gemäß §§ 8 Asylgesetz 2005 oder 57 Abs. 1 Z 1 und Z 2 Asylgesetz 2005 oder aufgrund einer Verordnung nach § 62 Asylgesetz 2005

  • Fremde ohne Aufenthaltsrecht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind;

  • Fremde, die aufgrund der § 4 Abs. 1 bis 4, § 4a Abs. 1 sowie § 5 Abs. 1 und 2 Asylgesetz 2005 nach einer - wenn auch nicht rechtskräftigen - Entscheidung der Asylbehörde entweder in Schubhaft sind oder auf die die Bestimmungen des § 77 Fremdenpolizeigesetz 2005 anzuwenden sind oder deren vorübergehende Grundversorgung bis zur Effektuierung der Außerlandesbringung nach der Entscheidung der Asylbehörde von den Ländern sichergestellt ist;

  • Fremde, denen Asyl in Österreich gewährt wird (Asylberechtigte), während der ersten vier Monate nach Asylgewährung und

  • Fremde, die Opfer von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel sind oder waren, auch dann, wenn sie illegal nach Österreich eingereist sind.

  • Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus (gemäß § 62 AsylG) seit März 22

Unterbringung

Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien

BetreuungsschlüsselTagsatz RegelbetreuungVerpflegungsgeld bei Selbstversorgung
Organisierte Einrichtungen von NGOs

1:37-1:55 pro Person/1h

€ 25,-

(rückwirkend mit 1.1.23)

zw. € 6,- und € 7,- ERW,

zw. € 3,50 - € 7,- Kinder - (je nach Zusatzleistungen durch QG)

Mobil: Betreutes Wohnen (NGOs mieten Wohnraum an)

Diakonie FlüDi Lares Bgld orientiert sich an 1:40 

Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen)
  • Im MoBeWo und in Einrichtungen von Caritas & Diakonie Flüdi Lares Bgld. Selbstversorgung ermöglicht; Private Quartiergeber:innen (Pensionen) überwiegend Selbstversorgung &  1 x Vollversorgung & 1 x Teilversorgung
  • Taschengeldauszahlung nur da, wo es Vollversorgung gibt,  Freizeitgeld immer nur pro Quartier über Aktivitäten, daher verfällt es oft, sehr aufwendig für Quartiergeber:in
  • maximale Zimmerbelegung 6 pro Zimmer !! (Standards 8m²+4 m2), vereinzelt Einzelzimmer; in Caritas Einrichtungen maximal 5-6 pro Zimmer

  • Tw. Stockbetten, Bad/WC tw. Gemeinschaftlich geteilt sowie Küchen, auch Wohneinheiten

  • Pensionen/Quartiere sind unterschiedlich groß/klein => Plätze von 3-130, große Einrichtungen sind eine Ausnahme
  • Diakonie Lares Burgenland: 230 Plätze, Selbstversorgung
  • Beschwerden können Klient:innen entweder direkt an Quartiergeber:in oder über Diakonie MOBEB sowie können diese auch über Parteienverkehr direkt bei zuständiger Abteilung des Landes vorgebracht werden; Diakonie baut gerade interne Ombudsstelle auf, Caritas & Diakonie haben internes Beschwerdemanagment
  • jede Gemeinde hält sich an Quotenschlüssel, und sagen auch mal Nein, wenn Quote erfüllt ist, v.a. bei Anfrage zu neuen Einrichtungen/Wohnungen; privater Verzug ist von der Quote ausgenommen

  • keine e-card – e-card Ersatzbelege: Diakonie gibt Klient:innen eine Vorlage im Rahmen der Sozialberatungen - wichtig bei Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen im Gesundheitswesen;
  • keine Angebote für LGBTIQ oder Nachbetreuung für volljährig gewordene geflüchtete Minderjährige im Burgenland
  • Verhältnis Bewohner:innen in GVS:  

    Private Quartiere:     218 Quartiere mit 409 Asylwerber:innen und Vertriebene
    Privat organisierte Quartiere:    252 Quartiere mit 1820 Asylwerber:innen und Vertriebene

  • Wechsel von organisiert auf privat und umgekehrt grundsätzlich möglich, siehe unten; Härtefälle (akute Obdachlosigkeit) erhalten meist sofort ein Quartier; Anträge auf Privatverzug von Asylwerber:innen werden immer gestellt, werden aber in der Regel selten bewilligt (Begründung für Privatverzug muss vorliegen), Diakonie MOBEB zuständig

Privatunterbringung


Betreuungsschlüssel

 

Leistungen Privat (ab 1.1.24)
Privat Wohnende

1:140 - Sozialberatung durch Diakonie MOBEB

 

Private Leistungen werden vom Land direkt ausbezahlt, jeweils am 1ten des Monats

Versorgung

  • Einzelperson € 260,-  
  • Minderjährige € 145,-

Mietgeld 

  • Einzelperson € 165,-
  • Familie € 330,-

Ansuchen auf privates Wohnen ist möglich:

  • bei Quartierschließung: Antragsstellung bei GVS vorab notwendig und dann wird entschieden)
  • innerhalb der 4-Monatsfrist bei Anerkennung von Asyl oder per Zuerkennung Subsidiärer Schutz
  • wird innerhalb des laufenden Asylverfahrens meistens bei Asylwerber:innen nur dann genehmigt, wenn Kernfamilie bereits Bescheid/Erkenntnis hat; nach Erhalt von Erkenntnis/Bescheid immer möglich - auch bei subsidiär Schutzberechtigten; 
  • wenn kein neg Bescheid vorhanden ist
  • priv. Wohnen muss erst beim Land angefragt werden, deswegen ist es wichtig vor Mietabschluss unbedingt bei der MOBEB vorzusprechen
  • Umzug sollte mind. 14 Tage Vorlaufzeit haben und zum 1. oder dem 15. des Monats erfolgen.
    • Unterlagen:
      • Grundbuchauszug, Mietvertrag od. Prekariatsvereinb. (ev. auch Heimvertrag zB STEP), Kopie Ausweis (beidseitig), Kopie Kontokarte (beidseitig), Bekanntgabe von Arbeitsverhältnis + Nachweis und/oder Bekanntgabe von sonstigem Einkommen (AMS, Familienbeihilfe etc.), aktueller Meldezettel, Bescheid bei Sub. Schutz
      • Alle Vorlagen liegen bei der Diakonie MOBEB auf und werden auch von dieser unter post.a6-asyl@bgld.gv.at eingebracht

Unterbringung Bereich erhöhter Betreuungsbedarf

 

Tagsatz

Träger


€ 20,50 Aufschlag möglich, zw. +€10,- bis € 20,-, max. € 40,-

Caritas Bgld – Haus Franziskus

Ca. 5 Plätze

  • Für  die  Zielgruppe  der  Sonderbetreuungsbedürftigen  wurden  bundesweit  (inkl.  Betreuungsstellen des  Bundes)  maximal  700  Unterbringungsplätze  zu  einem  Tagsatz  von  max.  40,-€  bzw.  ein monatlicher  Vergütungsbeitrag  von  max.  €  700,-zum Zukauf  externer  Betreuungsleistungen geschafften. Die Verteilung dieser Sonderbetreuungsplätze erfolgt nach dem Bevölkerungsschlüssel.
  • erhöhter Tagsatz kann im Rahmen einer Sonderbetreuung beantragt werden, wenn die betroffenen Personen in geeigneten Qurtieren ihre Unterkunft finden (lt. Infoschreiben vom Land von 2008)
  • Im Bgld aktuell 70 EBB Plätze verfügbar, in 20 Quartieren werden 38 Personen untergebracht (Feb 24)

Es gelten folgende Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008):

  1. schwere psychiatrischen Erkrankungen;
  2. mindestens mittelschweren körperlichen Gebrechen (z.B. Lähmungen);
  3. Sinnesbeeinträchtigungen (z. B. Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit);
  4. geistigen Behinderungen (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten);
  5. chronische Krankheiten (z. B-. Krebs, TBC, Dialyse);
  6. unheilbaren epidemiologischen Erkrankungen (z. B. HIV, Hepatitis C);
  7. kurzfristig gefährlichen Erkrankungen (z.B. multiresistente TBC, Epidemien),
    sofern bei der Unterbringung keine Gefahr für die HausbewohnerInnen und das Betreuungspersonal besteht
  8. pathologische Abhängigkeiten von psychoaktiven Substanzen (ausgenommen
    Alkohol und Nikotin) - Substitutionsprogramm.

 

Verlängerung des EBB Status: wird quasi unbefristet zuerkannt, bei Besserung/Rehabilitation müssen Neuerungen geschickt werden
Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung über MOBEB oder QG:innen

  • fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
  • Pflege- oder Situationsbericht bei unzureichendem Befund

Nach spätestens 2-4 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend

Individuelle Leistungen

Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich

  • Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr: wird 2x pro Jahr mit 75€ ausbezahlt
  • Schulgeld für schulpflichte Kinder/Jugendliche: € 200,- pro Schuljahr: wird 2x pro Jahr mit 100€ ausbezahlt

Trägerorganisationen


Mobile Sozialberatung

Zuständig für Sozialberatung (IBB) für ALLE in organisierten Einrichtungen/Quartieren Wohnhafte + für Privat Wohnende im Burgenland ist Diakonie Flüchtlingsdienst

Betreuungsschlüssel: 1:140

Träger: Diakonie Flüchtlingsdienst MOBEB; Standorte Oberwart und Eisenstadt

  • Pensionen werden mindestens alle 1-2 Wochen angefahren

  • Privatwohnende kommen in die Standorte zur Beratung

  • Psychosoziale Beratung

  • Organisation von Deutschkursen

  • Hilfe bei Antragstellungen etc.



GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.

Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit. GVS Stelle Land Burgenland prüft Hilfsbedürftigkeit der Klient:innen.

Es gibt in der Regel kaum Bescheide bei Entlassungen/Zuweisungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an Quartiergeber:innen oder/und Diakonie oder/und an die betreffende Person; angeordnete Verlegungen und Leistungseinschränkungen kommen per Bescheid

  • Entlassungen
    • Bei Wechsel in anderes Bundesland
    • v.a. bei familiären & medizinischen Gründen/LGBTIQ, wenn das Ziel-Bundesland zustimmt
  • Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
    • Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
    • Leistungseinschränkung bei zusätzlichen Einkünften wie AMS-Geldleistungen, Arbeit, Mindestsicherung, Familienbeihilfe , Kernfamilie mit zusätzlichen Einkommen, Besitz von eines KFZ oder ähnliche "wertvolle" Besitztümer.
    • Leistungseinschränkung bei  Vertriebenen: zusätzliche Einkünfte wie AMS Geldleistungen, Arbeit, Mindestsicherung, Kernfamilie mit zusätzlichen Einkommen, Auslandsreisen, Rückkehr in die Ukraine ohne Meldung, finanzielle Unterstützung durch andere Personen, Freunde.
    • Rechtskräftig negativ abgeschlossenes Asylverfahren; kein privat Verzug möglich
  • Mögliche Freibeträge
    • Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt bis € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
    • Keine Freibeträge bei AMS DLU (Decklung Lebensunterhalt) Bezug, wird 1:1 angerechnet
    • Bei Pensionen gibt es keine Freibeträge

Zuständige Abteilung in Landesregierung



Angebote

Angebote außerhalb der GVS
  • Angebote des Diakonie Forum Oberwart

  • Sozialberatung Caritas Burgenland

  • Notschlafstelle Caritas Burgenland angesiedelt im Haus Franziskus (einzige Einrichtung im ganzen Burgenland!)

  • Verein Neusiedl hilft

  • Kulturpass

  • Frauenspezifische Angebote
  • Frauenberatungsstelle

  • Männerberatung der Caritas

  • Gewaltschutzzentrum

  • Schuldnerberatung, Sozialmärkte, Carla‘s

  • PSD

  • Bildungsberatung, VHS, Lerncafés

  • Deutschkurse
  • SOS Mitmensch, Netzwerk Kind

  • MITSchulbetreuung

  • Iduna Jennersdorf

  • engagierte Pfarren

  • ÖIF

Angebote der GVS

  • Mobile Sozialberatung Diakonie, sowie Sozialberatung an den jeweiligen Standorten

  • IK Psychotherapie durch Caritas Burgenland

  • ÖIF nur für Syrer:innen im Verfahren in 1. Instanz

  • Caritas Bgld: eigene Kinderbetreuung für kids die noch keinen KiGa Platz haben (kleiner Musik-Kindergarten, an einem Tag für ALLE kids offen)

  • Ukraine hotline
Angebote für Asylberechtigte
  • GVS innerhalb der ersten vier Monate nach Anerkennung

  • Sozialhilfe

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld

  • Erfüllen Integrationsvereinbarung

  • Startwohnungen eher rar

Angebote für subsidiär Schutzberechtigte
  • GVS, für privat Wohnende auch möglich

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe/Kinderbetreuungsgeld für Kinder wenn arbeitstätig

  • Integrationsberatung grundsätzlich möglich, Diakonie MOBEB informiert über die nächsten Schritte

  • Integrationsvereinbarung erfüllen




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