Der sogenannte 'Tagsatz' - Finanzierung der Unterbringung
Die Unterbringung und Betreuung von Schutzsuchenden erfolgt in den allermeisten Fällen über gemeinnützige NGOs und in den Bundesländern auch über private Quartiergeber:innen (zb. Besitzer:innen ehemaliger Pensionen oder Andere). Ausnahme ist hier Tirol: in Tirol ist die TSD (Tiroler Soziale Dienste) für die Betreuung und Beratung von Schutzsuchenden zuständig; die TSD ist eine Tochterfirma vom Land Tirol.
Seit Bestehen der GVS-Vereinbarung wurden die Tagsätze für die Betreuung von Schutzsuchenden (oder auch oft genannt Kostensätze/Kostenhöchstsätze) nur 4x erhöht, siehe Tabelle weiter unten. Dies betraf vor allem den Tagsatz für die Betreuung die eine Organisation/Quartiergeber:in für die Unterbringung von Erwachsenen oder/und Minderjährigen pro Person erhält als auch die privaten Leistungen, die eine Person erhält, wenn er:sie privat wohnt. Alle anderen Leistungen wie Taschengeld, Freizeitgeld, Schulgeld, Bekleidungsgeld als auch die Kosten für einen Pflegeplatz sind seit 2004 nicht erhöht worden!
Die Tagsätze sind Kostenhöchstsätze, dies bedeutet dass dies der maximale Betrag ist, der pro Person zur Verfügung steht. Einzelne Bundesländer schöpfen den Kostenhöchstsatz nicht zur Gänze aus, siehe Tabelle weiter unten. Die Unterbringung von Schutzsuchenden basiert oftmals auf politisch emotional aufgeladenen Debatten anstatt objetktiv geführter Diskussionen mit sinnvollen Handlungsanleitungen. Es ist ein hochpolitischer und unliebsamer Bereich ist und es hat den Anschein, dass die zuständigen Ressorts der Länder diesen Bereich als unangenehmes Anhängsel erleben und sich vor der Durchsetzung von Verbesserungen im Rahmen der Grundversorgung scheuen (Neiddebatte, Angst vor Wähler:innenverlust). Die Ressourcen für die Betreuung waren und sind beschränkt und die Versorgung von Schutzsuchenden ist auf der politischen Agenda nicht Priorität Nummer 1. Daher fordern engagierte NGOs schon lange, das die Tagsätze für die Betreuung keine Kostenhöchsätze sind, sondern Mindestsätze sein sollen. Darüber hinaus ist eine Echtkostenabrechung über die Unterbringung & Versorgung anstatt Vergütung über Tagsätze der wohl bessere Weg, da die NGOs zumeist nur deswegen gute Arbeit leisten können, weil für die Betreuung auch Spenden und freiwilliges Engagement einfließen um notwendige Leistungen anbieten zu können, die Tagesstruktur ermöglichen wie zb. Deutschkurse oder aber auch um gesundheitliche/medizinische/psychosoziale Betreuungs- und Beratungsangebote setzen zu können. Es gibt wohl keinen anderen Dienstleistungsbereich der so schlecht finanziert ist, wie die Versorgung von Schutzsuchenden. Es erfolgte bis dato in diesem Dienstleistungsbereich (gibt es sonst in keinem anderen Dienstleistungsbereich) keine jährliche Valorisierung der Tagsätze obwohl Kosten für Löhne, Miete, Betriebskosten, Sachkosten jährlich steigen.
Im September 2023 gab es im Rahmen der Landesflüchtlingsreferent:innenkonferenz einen Beschluss, dass zumindest bei den Kostenhöchstsätzen von Vulnerablen (Erhöhter Betreuungsbedarf, Kinderflüchtlinge/UMF, Pflegeplatz) Anpassungen erfolgen sollen, sprich die Kostenhöchstsätze erhöht werden sollen. Der Beschluss wurde von 5 von 9 Landesflüchtlingsreferent:innen getätigt. Im Dezember soll es eine außerordentliche FlüRk geben, wo die Erhöhung dieser Kostenhöchstsätze inkl. Vorschlag einer Zusatzvereinbarung nochmals auf der Tagesordnung steht. Der Kostenhöchstsatz im Rahmen der Regelbetreuung wurde bereits 2022 erhöht, eine nochmalige Anpassung wurde nicht beschlossen, was jedoch angesichts der Teuerung und hohen Inflation mehr als notwendig scheint. Ebenso wurde das transparente Realkostenmodell welches zwischen BMI und Stadt Wien als Pilot starten wird, vorgestellt.
Transparentes Realkostenmodell in Wien
Aufgrund der schlechten Finanzierung fordern/forderten engagierte NGOs schon lange eine Echtkostenabrechnung, in der ALLE Kosten, die im Rahmen der Betreuung anfallen, auch bezahlt werden. Diese Kosten sind je nach Standort/Bundesland usw. unterschiedlich und müssen auch Organisations-individuell betrachtet werden. Eine Sockelfinanzierung als Basisfinanzierung plus Tagsatz pro Tag/pro Person für die betreuende Organisation wäre auch ein Modell das möglich wäre. Grundsätzlich braucht es aber bei einem Tagsatzmodell jedenfalls die Einbettung einer jährliche Valorisierung. Für derartige Veränderungen braucht es aber den politischen Willen und die Überzeugung qualitätsvolle Betreuung für jene vulnerable Gruppe der Schutzsuchenden gewährleisten zu wollen. Nun diese Überzeugung gibt es jetzt, zumindest zwischen BMI und Stadt Wien: Das transparente Realkostenmodell wurde im September 23 auf der Landesflüchltingsreferent:innenkonferenz vorgestellt, dieses wird zwischen Stadt Wien und BMI als Pilot starten. Mit dem Realkostenmodell werden die tatsächlich anfallenden Kosten in der Unterbringung abgerechnet, nicht wie bisher über einen gedeckelten Tagsatz/Pauschalbetrag. Für vulnerable Gruppen (EBB, Kinderflüchtlinge/UMF und Pflegeplatz) erfolgt die rückwirkende Verrechnung bereits mit 1.1.2023 und ab 1.1.2024 auch im Rahmen der Regelbetreuung. Dies ist jedenfalls als Erfolg zu werten, denn es geht hiermit eine langjährige Forderung der Wr. NGOs in Erfüllung. Vor dem Hintergrund, dass das System Grundversorgung so wie es heute funktioniert, nächstes Jahr 20 Jahre wird, ist der Beschluss zum transparenten Realkostenmodell die wohl bislang beste Errungenschaft die zwischen Bund und einem Bundesland erreicht wurde. Die Kostenhöchstsätze sind in den letzten - bald 20 Jahren - bislang nur 4x erhöht werden, eine jährliche Valorisierung wurde nie mitbeschlossen. Der Unterbringungstagsatz wurde 2004 mit € 17,-/Person/Tag festgelegt und liegt heute bei € 25,-/Person/Tag. Das sind nicht einmal € 10,- Steigerung innerhalb von 20 Jahren! Daher ist das transparente Realkostenmodell in Wien ein bedeutsamer Vorstoß und somit ein erster Schritt in Richtung menschenwürdigere Unterbringung. Es wird gehofft, das andere Bundesländer dem Modell folgen wollen und die Unterbringung tatsächlich einheitlich gestaltet werden kann und somit eines der ursprünglichen Ziele der GVV, einer Zielerreichung zugeführt werden kann.
Berichterstattung hier, hier und hier sowie Information BMI und .
Erklärung des Kostenhöchstsatzes
Organisationen die in der Betreuung tätig sind, erhalten pro Person € 25,- (in manchen Bundesländern auch weniger, der Einfachheit halber, bleiben wir bei € 25,-). Eine Organisation muss also mit € 25,- brutto pro Person auskommen. je nach Organisationsstruktur sind diese Umsatzsteuerbefreit oder nicht. Es muss für das Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung noch € 6,50,- (Der Einfachheit halber, bleiben wir bei € 6,50, es wird auch über € 6,50 ausbezahlt) abgezogen werden. Falls es keine Selbstversorgung gibt, muss ebenso Geld für die Lebensmittel ausgegeben werden, will heißen, die vollen € 25,- stehen nicht alleinig für Kostentragung von Betreuung zur Verfügung. Sprich, der Organisation bleibt pro Person/pro Tag in etwa € 18,50 über, mit der sämtliche Kosten die im Rahmen der Betreuung entstehen, bestritten werden müssen: Löhne, Miete, Betriebskosten, Strom/Gas, Versicherungen, Sachkosten wie Reinigungsmaterial und Hygienemittel usw. Aktuell Steigende Strompreise und Inflation erschweren diese Situation noch einmal. Soviel also zu Asylindustrie.
Stichwort Asylindustrie: NGOs, insbesondere der Caritas wurde vorgeworfen mit der Unterbringung und Betreuung bereits Teil eines finanziellen Kuchens zu sein, den sie nicht wieder hergeben wollen. Das hatte jenen Beigeschmack, als ob sich NGOs durch die Gelder für die Betreuung bereichern und Gewinne ausschütten. Dies entspricht natürlich nicht der Wahrheit sondern eher das Gegenteil ist der Fall. Die im Rahmen der Bundesbetreuung früher tätige NGO ORS hatte tatsächlich Gewinne erzielt, siehe Artikel hier.
Bundesland | Tagsatz (Stand 01/2024) |
Wien | € 25,- |
Burgenland | € 25,- |
NÖ* | € 23,- |
OÖ | € 25,- |
Steiermark** | € 25,- (oder € 16,-) |
Kärnten*** | € 25,- (oder € 12,-) |
Tirol | € 25,- |
Salzburg | € 25,- |
Vorarlberg | Richtung Echtkostenabr. |
*Ad NÖ
Ad Zusatzleistungen:
Sofern der Quartiergeber bereit ist, einzelne dieser Zusatzleistungen zu erbringen, hat er gegenüber dem Auftraggeber für drei Punkte jeweils einen zusätzlichen Anspruch auf einen Tagessatz-Aufschlag in Höhe von EUR 1,-- brutto; diese Tagessatz-Aufschläge sind jedoch mit EUR 2,-- brutto begrenzt. Der Quartiergeber kann also für sechs oder mehr Punkte maximal EUR 2,-- zusätzlich zum jeweiligen Tagessatz gemäß litera a verrechnen. (vgl Mustervertrag Land NÖ)
Zusatzleistungen:
- Transporte zu Behörden und Ärzten
b. Lernkurse (Computer, Nähen etc)
c. Freizeitgestaltung: organisierter Sport
d. Lernhilfe für Schulkinder
e. Gesonderter Gebetsraum
f. Bauliche Eignung und Ausstattung für Gehbehinderte
g. 1 übertragbare innerstädtische Monatskarte für Bus und/oder Bahn pro maximal 20 Bew.
h. 1 übertragbare Monatskarte für Bus und/oder Bahn zur nächsten Stadt pro maximal 20 Bew.
i. Organisation der Fahrten zu den Vorladungen
j. Quartiergeber stellt persönliche Hygieneartikel zur Verfügung
k. 1 Betreuungsperson für Bewohner vorhanden
**Ad Stmk
in Einrichtungen wo Teilselbstversorgung ermöglicht, Auszahlung € 150,- VG vor Ort
in Einrichtungen wo Selbstversorgung ermöglicht wird, erhalten Quartiergeber:innen als Tagsatz nur € 16,-; Auszahlung Verpflegungsgeld in der Höhe von € 195,-/Monat über mobile Betreuung
*** Ad Kärnten
€ 25,- für Quartiere mit Vollversorgung
€ 12,- für Quartiere (zumeist ehemalige Pensionen) Selbstversorgung
Erhöhung Tagsätze
Wie weiter oben schon gesagt, fanden in den letzten bald 20 Jahren 4x Erhöhungen die Tagsätze für Unterbringung betreffend, statt. Im Jahr 2022 wurde der Kostenhöchstsatz im Rahmen der Regelbetreuung von € 21,- auf € 25,- erhöht sowie die Leistungen für das individuelle Wohnen (privates wohnen).
Anbei Tabelle vom Stadtrechnungshofbericht zur Grundversorgung Wien für die Jahre 2012-2015 & 1.HJ 2016:
Artikel
geplante Erhöhung 2022 hier und hier
Beschluss Erhöhung 2022 hier und hier
Beschluss Erhöhung 2023 sowie transparentes Realkostenmodell in Wien hier, hier und hier sowie Information BMI
Finanzierung der Beratung/mobilen Betreuung (IBB- Information, Betreuung, Beratung) (Artikel noch in Arbeit)
Für die mobile Betreuung bzw. Beratung erhalten die tätigen NGOs je nach Bundesland unterschiedliche finanzielle Vergütungen.
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