Grundversorgung Salzburg
Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Salzburg
Landes GVS Erwachsene/Familien: | 2.694 | |
Landes GVS < umF | 55 | |
Bundes GVS: | 116 | |
Summe: | 2.865 |
Stichtag Feb 2024
Zielgruppe Grundversorgung
info
Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.
Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens
subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind - GVS fragt bei BFA an, ob betroffene Person(en), wirklich tatsächlich nicht ausreisen können. Wenn z.B. keine Mitwirkung im Rückkehrprozess, dann gilt das nicht. Infoschreiben vom Land Salzburg hinsichtlich Mitwirkungspflicht.
Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (AB plus nur, wenn vorher Asylverfahren)
- Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus (gemäß § 62 AsylG) seit März 22
Unterbringung
Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien | |||
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Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung | |
Organisierte Einrichtungen von NGOs | 1h/Klient:in an Betreuungszeit pro Woche | € 25,- | € 7,00 |
Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen) | Mobile Sozialberatung 1:140 | ||
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Privatunterbringung | |||
Betreuungsschlüssel |
| Leistungen Privat | |
Privat Wohnende | 1:140 - Sozialberatung durch Caritas Szbg
| Private Leistungen werden von Caritas ausbezahlt | Versorgung
Mietgeld
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Unterbringung EBB Bereich | |||
Tagsatz | Träger | ||
€ 44,- | Caritas Salzburg | ||
vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung:
Es gelten folgende Kriterien (KOORAT 2008): Zuerkennung EBB Status: für ein Quartal bewilligt, nach spätestens 2 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend |
Trägerorganisationen
Im Bereich organisierte Quartiere sind folgende Träger tätig:
- Caritas Szbg
- Rotes Kreuz Szbg
- ASBÖ Szbg
- Jugend am Werk
- sowie gewerbliche Quartiergeber:innen (Pensionen)
Mobile Sozialbetreuung
Zuständig für Sozialberatung (IBB) für alle in Pensionen & Quartieren Wohnhafte ist Caritas Salzburg
Betreuungsschlüssel: 1:140
Träger: Caritas Salzburg
Standorte
Salzburg
Pinzgau
Pongau
Lungau
Information:
Kontakte zu den Quartieren: mind. 3x/Monat, Großquartiere werden jeden Tag angefahren. Quartiere zwischen 60 und 100 Bewohner:innen ca. 4x pro Monat. Ganz kleine Quartiere 1-2- Mal und nach Bedarf (telefonische Erreichbarkeit ist jedenfalls gegeben)
erste Woche jeden Monats ist Auszahlung der GVS Leistungen
Psychosoziale Beratung, Organisation von Deutschkursen, Hilfe bei Antragstellungen etc
Individuelle Leistungen
Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich
- Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
- Schulgeld: €200,- pro Schuljahr
GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.
Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.
Es gibt in der Regel keine Bescheide bei Zuerkennung/Entlassungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an Quartiergeber:innen oder/und Caritas oder/und an die betreffende Person; auf Verlangen sollte Bescheid ausgestellt werden. Bei Verlegung kein Bescheid notwendig, auch bei Wiederaufnahme in GVS kein Bescheid, nur Infoschreiben wird ausgestellt, dass auch unterschrieben werden muss. Anhörung aber möglich.
- Entlassungen aus der GVS
Rkneg: Wenn Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen wird
bei nicht-autorisiertem Bundeslandwechsel => Quartier unstet
- Für Asylberechtigte Entlassungsschreiben
- Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
Bei Arbeitseinkommen und zuviel bezogenen GVS Leistungen, gibt’s Leistungseinschränkungen (zb. Einbehalt Taschengeld), Land schickt Informationsschreiben an Quartiergeber:in, Schreiben muss von betroffener Person unterschrieben werden, wird dann an Land retourniert. (Verweis auf GVS-G Szbg § 9)
wenn Angebot Arbeitsmarkt nicht angenommen werden
- Mögliche Freibeträge
- Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
- Keine Freibeträge bei DLU und Kinderbetreuungsgeld-Bezug, ukr. Pensionen, Stipendien => wird 1:1 angerechnet
- keine Anwendung der neuen Freibetragsregelung für Vertriebene aus der Ukraine (65/35 Regelung)
Zuständige Abteilung in Landesregierung
Land Salzburg
Abteilung Soziale Absicherung und Eingliederung
Tel: +43 662 8042 – 5602
grundversorgung@salzburg.gv.at- https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/asyl/grundversorgung
Angebote
Angebote außerhalb der GVS |
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Angebote der GVS |
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Angebote für Asylberechtigte |
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Angebote für subsidiär Schutzberechtigte |
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