GVS-BundeslandTirol
letztes UpdateMärz 2024
Änderungen


Grundversorgung Tirol


Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Tirol

Landes GVS Erwachsene/Familien: 

4.897

Landes GVS < umF:

126

Bundes GVS:

72

Summe:

5.095

Stichtag Feb 2024


Zielgruppe Grundversorgung

info

Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren

  • subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG) in Beschwerde

  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung

  • Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind

  • Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen

  • Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus (gemäß § 62 AsylG) seit März 22

Unterbringung

Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien

BetreuungsschlüsselTagsatz RegelbetreuungVerpflegungsgeld bei Selbstversorgung
Organisierte Einrichtungen NUR von Tiroler Soziale Dienste betreut

1:70

€ 25,- 

€ 245- pro Person und Monat für Erw.

€ 145,- pro Person und Monat für U18

  • Tiroler Soziale Dienste (TSD) sind Tochterunternehmen vom Land Tirol;  haben unter anderem Leistungsvertrag mit Land um Grundversorgung in Tirol zu koordinieren und zu betreuen, aber auch Leistungsvereinbarungen zur Durchführung von Deutschkursen, mobiles Casemanagement im EBB Bereich et.; TSD sind 2015 entstanden, haben alle Einrichtungen inkl. Personal vom Land übernommen; grundsätzlich weg von Quantität zu Qualität in der Betreuung

  • TSD macht alle Tätigkeiten im Rahmen der GVS (Unterbringung, Beratung, Information) und haben auch Möglichkeit ins GVS BIS einzutragen und Leistungen zu öffnen 

  • SOS Kinderdorf, Jugendland und Jugendrotkreuz sind Subunternehmer von TSD im Rahmen der Betreuung für Kinderflüchtlinge

  • Keine e-card, SVNr wird auf Rückseite der Asylkarte geschrieben (für Arztbesuche ausreichend)


  • Stand Feb 2024 => Nur 3 (von 45) Einrichtungen mit 24h Betreuung (ca. 800 Plätze), jedoch in der Nacht und WE durch Security-Personal ‚betreut‘ => sind geschult in Brandschutz, Journaldienst etc., durchschnittlich zw. 70-80 Plätze, auch 100 Plätze; gibt eigene Einrichtung NUR für Frauen (25 Plätze) wo auch nur Frauen arbeiten; zum Teil überall Büros in den Einrichtungen für Betreuung, je nach Größe

  • Teilweise Vollversorgung in Einrichtungen für Vertriebene: zurzeit 1 Einrichtung ansonsten überall Selbstversorung (Stand Feb 24)

  • in allen Einrichtungen Selbstversorgung ermöglicht

  • in organ. Einrichtungen für Asylwerber:innen Auszahlungen 1x/Monat per Banküberweisung, Kooperation mit Hypobank Tirol, alle haben ein Konto mit Bankomatkarte, jedoch nur abheben möglich, keine Überweisungen

  • Pro ERW werden monatlich: max. € 285,- ausbezahlt (Verpflegungsgeld, Taschengeld)

  • über Freizeitgeld und Land Tirol Finanzierung von Deutschkursen (Anwesenheitslisten müssen geführt werden) 

  • Zimmerbelegung bis zu 5 pro Zimmer (Standards 8m²+4+3), vereinzelt Einzelzimmer

  • Tw. Stockbetten, Bad/WC tw. Gemeinschaftlich geteilt sowie Küchen, auch Wohneinheiten

  • Beschwerden: 1x/Woche Parteienverkehr in Innsbruck für Bewohner:innen von TSD (eigenes Büro für diese Zweck); zusätzlich gibt’s Ombudsmann wo anonyme Beschwerden vorgebracht werden können. Parteiengehör in Bezug auf Leistungseinstellungen gibt’s beim Land
    für Vertriebene: Parteienverkehr 1/Woche in Innsbruck

  • keine Angebote für LGBTIQ oder Nachbetreuung für volljährige Kinderflüchtlinge


  • Verhältnis Bewohner:innen in GVS:  27,4% privat wohnhaft, 72,6% organisiert (Stand Feb 2024)

  • Wechsel von organisiert auf privat und umgekehrt grundsätzlich möglich, siehe unten; Härtefälle (akute Obdachlosigkeit) erhalten sofort ein Quartier

Privatunterbringung


Betreuungsschlüssel

 

Leistungen Privat
Privat Wohnende

 es gibt die Möglichkeit im Rahmen des Parteienverkehrs (1x pro Woche) vorzusprechen.

 

Private Leistungen werden überwiesen





Versorgung

  • Einzelperson € 260,-  
  • Minderjährige € 145,-

Mietgeld 

  • Einzelperson € 165,-
  • Familie € 330,-

Ansuchen auf privates Wohnen möglich: 

  • Antrag über TSD => wird geprüft ob machbar und realistisch:
  • MV wird gecheckt (sind Betriebskosten in Ordnung, sonstige Klauseln im Mietvertrag, die zu Ungunsten der Klient:innen sein könnten etc.)
  • Prüfung ob Deutschkenntnisse soweit vorhanden sind, um selbstständig leben zu können
  • wird in weiterer Folge mit Land abgeklärt ob Privatverzug möglich
  • wenige verziehen privat, eher jene, die schon lange im Asylverfahren sind, (hohe Mieten)/aktuell Vertriebene die privat wohnen
  • Auszahlung per Überweisung 1x/Monat 
  • für Vertriebene: Privatverzug wird bei Vertriebenen aus der Ukraine nicht geprüft. Antrag auf private GVS beim Land einreichen reicht. Auszahlung per Überweisung auf Privatkonto, dafür müssen die Personen bei einer Anwesenheitskontrolle eine Unterschrift in der jeweiligen Bezirksstelle leisten. 

Unterbringung EBB Bereich


Tagsatz

Träger


€ 60,-

TSD

  • lt. Koorat Beschluss mit 120 EBB Plätze gedeckelt, wobei 20 Plätze für Pflegeplätze reserviert sind, aktuell werden ca. 85 EBB Plätze abgerechnet 
  • kein eigener Betreuungsschlüssel im EBB Bereich
  • jedoch über CCM (Case & Care Management Team) wird Leistung für EBB dazugekauft => Stand Feb 24: 8,2 VZÄ 3 Psycholog:innen, Behindertenfachbetreuer:in, Familienbetreuerin, Jurist:in => Finanziert über EBB und Zusatzförderung vom Land
  • keine eigene Einrichtung, in die Regelbetreuung integriert, befinden sich aber in Nähe Psychiatrie und KH, weil auch Mobilitätseingeschränkte Personen; alle Angelegenheiten die GVS betreffend über Regelbetreuungspersonal, alles im Rahmen des EBB über CCM, die mobil betreuen; Clearing über Betreuungspersonal und CCM;  Einzelzimmer für EBB möglich
  • individuell je nach Prüfer:in gibts Diskussionen zur EBB Zuerkennung oder nicht; immer wieder bei Kindern Begründung 'es sind die Eltern da'; 
  • gibt Kooperation mit Apotheken hinsichltich blistern der Medis

Es gelten folgende Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008):
1. schwere psychiatrischen Erkrankungen;
2. mindestens mittelschweren körperlichen Gebrechen (z.B. Lähmungen);
3. Sinnesbeeinträchtigungen (z. B. Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit);
4. geistigen Behinderungen (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten);
5. chronische Krankheiten (z. B-. Krebs, TBC, Dialyse);
6. unheilbaren epidemiologischen Erkrankungen (z. B. HIV, Hepatitis C);
7. kurzfristig gefährlichen Erkrankungen (z.B. multiresistente TBC, Epidemien),
sofern bei der Unterbringung keine Gefahr für die Hausbewohner:innen und das Betreuungspersonal besteht
8. pathologische Abhängigkeiten von psychoaktiven Substanzen (ausgenommen Alkohol und Nikotin) - Substitutionsprogramm.

Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung über TSD => kann Leistung im GVS BIS aktivieren, wird quasi unbefristet zuerkannt, Zusage kommt dann vom Land, bei Kontrollen dann Aberkennung EBB Status möglich (stichprobenartig)

    • fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
    • Pflege- oder Situationsbericht bei unzureichendem Befund  

Trägerorganisationen

Im Bereich organisierte Quartiere sind folgende Träger tätig:


Mobile Sozialberatung

Zuständig für Sozialberatung (IBB) für alle in Pensionen & Quartieren Wohnhafte ist die TSD

Betreuungsschlüssel: 1:70

Träger: TSD

Information:

  • siehe oben

Individuelle Leistungen

Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich

  • Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr, Auszahlung 2x/Jahr (Juni und Dezember jeweils € 75).
  • Schulgeld: €200,- pro Schuljahr

GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.

Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

Es gibt in der Regel kaum Bescheide bei Entlassungen/Zuweisungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an TSD oder/und an die betreffende Person; Frischzugezogene per Bundeslandwechsel oder Wiederaufnahme GVS Tirol erhalten Bescheid

  • Entlassungen aus der GVS
    • Bei Wechsel in anderes Bundesland,v.a. bei medizinischen & familiären Gründen

    • LGBTIQ, wenn das Ziel-Bundesland zustimmt

    • Entlassungsschreiben bei Asylzuerkennung

  • Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
    • Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe

    • Heirat

  • Mögliche Freibeträge
    • Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt bis € 240,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
    • Keine Freibeträge bei DLU und Kinderbetreuungseld-Bezug, ukr. Pensionen, Stipendien =>wird 1:1 angerechnet
    • Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus mit Einkommen: Freibetrag von € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied, danach Anrechnung von 65% des Einkommens auf Leistung der GVS,
      im organisierten Bereich: wenn das Einkommen die Höhe des GVS Anspruches übersteigt, kann die zuständige GVS Stelle einen Kostenbeitrag vorschreiben, Verlust des Wohnplatzes kann somit verhindert werden


Zuständige Abteilung in Landesregierung


Angebote

Angebote außerhalb der GVS
  • Beratungsstellen

  • TSD bietet auch ÖIF Prüfungen an; finden in größeren Einrichtungen statt, andere erhalten Fahrtkosten ersetzt

  • Rechtsberatung Diakonie

  • Rotes Kreuz: Familienzusammenführung

  • Diakonie: ANKYRA interkulturelle Psychotherapeutische Gesprächskreise

  • Plattform Asyl Angebote (Pat:innen, Workshops)

  • Rotes Kreuz: protect plus; Kleiderkammer

  • ÖIF Kurse

  • Tafel vom RK für Bewohner:innen

  • PSA Kurse und Lehrvorbereitungskurse beim BFI Tirol für Schutzberechtigte, AB, AB+ usw. (Personen werden bei Anmeldung unterstützt und weitervermittelt) die gratis sind

  • gibt kleinere Organisationen wie refugees learn, Verein Inovia => Computerclub Baracuda, Beratung auch bei Niedriglohnsektor-Tätigkeit

Angebote der GVS

  • In Zukunft mehr Sprachmittlung in Budgets kalkuliert, zuvor nur punktuell

  • TIK (Tiroler Integrationskompass) in Einzelsettings Kompetenzchecks zu Bildungs- und Berufserfahrung, Aufklärung über Ausbildungsmöglichkeiten, Arbeitsmarkt usw.; Infos/Ausbildung werden im Pass festgehalten (auch ehrenamtliche Tätigkeiten), TIK wird von AMS akzeptiert

  • gemischtfinanzierte Deutschkurse von Alpha bis B1, gibt auch D-Kurse mit Kinderbetreuung; Lernassistenzen in Schulen für kids, die Unterstützung brauchen

  • Monatskarten für Bewohner:innen in den Einrichtungen die abgerechnet werden

  • CCM Team im EBB Bereich

Angebote für Asylberechtigte
  • auch bei Fristenablauf können Asyl- und SubSchutzberechtigte in GVS Einrichtung wohnen bleiben, sofern freie Plätze verfügbar; trotz Bezug BMS; manche sind auch Arbeitstätig und wohnen noch im Quartier

  • auch GVS privat möglich

  • Sub-Schutzberechtigte erhalten auch Ausgleichszulage über BMS/Sozialhilfe

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe/Kinderbetreuungsgeld für Kinder (SubSchutz wenn arbeitstätig)

  • Integrationsberatung

  • mit Schutzzuerkennung gehen aber sehr viele nach Wien (community da, Arbeitsmarkt, Wohnungsmarkt - Einzelzimmer € 450,-)

  • Diakonie: hat Wohnraumberatungsprojekt, halten auch workshops zum Wohnungsmarkt, Bedingungen (Miete, BK,Strom etc.), scheitert aber am nicht verfügbaren leistbaren Wohnraum

  • Caritas: Integrationsberatung für Asyl- und Subsidiär Schutzberechtigte

Angebote für subsidiär Schutzberechtigte
  • siehe Angebote für Asylberechtigte

Kommentar

  1. Anonym sagt:

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