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Aufgrund der schlechten Finanzierung fordern/forderten engagierte NGOs eine Echtkostenabrechnung, in der ALLE Kosten, die im Rahmen der Betreuung anfallen, auch bezahlt werden. Diese Kosten sind je nach Standort/Bundesland usw. unterschiedlich und müssen auch Organisations-individuell betrachtet werden. Eine Sockelfinanzierung als Basisfinanzierung plus Tagsatz pro Tag/pro Person für die betreuende Organisation wäre auch ein Modell das möglich wäre. Grundsätzlich braucht es aber bei einem Tagsatzmodell  jedenfalls die Einbettung einer jährliche Valorisierung. Für derartige Veränderungen braucht es aber den politischen Willen und die Überzeugung qualitätsvolle Betreuung für jene vulnerable Gruppe der Schutzsuchenden gewährleisten zu wollen. Nun diese Überzeugung gibt es jetzt, zumindest zwischen BMI und Stadt Wien: Das transparente Realkostenmodell wurde im September 23 auf der Landesflüchltingsreferent:innenkonferenz vorgestellt, dieses wird zwischen Stadt Wien und BMI als Pilot starten. Mit dem Realkostenmodell werden die tatsächlich anfallenden Kosten in der Unterbringung abgerechnet, nicht wie bisher über einen gedeckelten Tagsatz/Pauschalbetrag. Für vulnerable Gruppen (EBB, Kinderflüchtlinge/UMF und Pflegeplatz) erfolgt die rückwirkende Verrechnung bereits mit 1.1.2023 und ab 1.1.2024 auch im Rahmen der Regelbetreuung. Dies ist jedenfalls als Erfolg zu werten, denn es geht hiermit eine langjährige Forderung der Wr. NGOs in Erfüllung. Vor dem Hintergrund, dass das System Grundversorgung so wie es heute funktioniert, nächstes Jahr 20 Jahre wird, ist der Beschluss zum transparenten Realkostenmodell die wohl bislang beste Errungenschaft die zwischen Bund und einem Bundesland erreicht wurde. Die Kostenhöchstsätze sind in den letzten bald 20 Jahren bislang nur 4x erhöht werden, eine jährliche Valorisierung wurde nie mitbeschlossen. Der Unterbringungstagsatz wurde 2004 mit € 17,-/Person/Tag festgelegt und liegt heute bei € 25,-/Person/Tag. Das sind nicht einmal € 10,- Steigerung innerhalb von 20 Jahren. Daher ist das transparente Realkostenmodell in Wien ein bedeutsamer Vorstoß und somit ein erster Schritt in Richtung menschenwürdigere Unterbringung. Es wird gehofft, das andere Bundesländer dem Modell folgen wollen und die Unterbringung tatsächlich einheitlich gestaltet wird und eines der ursprünglichen Ziele der GVV eingehalten einer Zielerreichung zugeführt werden kann.
Berichterstattung hier, hier und hier sowie Information BMI und .


Erklärung Bedeutung Kostenhöchstsatzdes Kostenhöchstsatzes

Organisationen die in der Betreuung tätig sind, erhalten pro Person € 25,- (in manchen Bundesländern auch weniger, der Einfachheit halber, bleiben wir bei € 25,-). Eine Organisation muss also mit € 25,- brutto pro Person auskommen. je nach Organisationsstruktur sind diese Umsatzsteuerbefreit oder nicht. Es muss für das Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung noch € 6,50,- (Der Einfachheit halber, bleiben wir bei € 6,50, es wird auch über € 6,50 ausbezahlt) abgezogen werden. Falls es keine Selbstversorgung gibt, muss ebenso Geld für die Lebensmittel ausgegeben werden, will heißen, die vollen € 25,- stehen nicht alleinig für Betreuung zur Verfügung. Sprich, der Organisation bleibt pro Person/pro Tag in etwa € 18,50 über, mit der sämtliche Kosten die im Rahmen der Betreuung entstehen, bestritten werden müssen: Löhne, Miete, Betriebskosten, Strom/Gas, Versicherungen, Sachkosten wie Reinigungsmaterial und Hygienemittel usw. Aktuell Steigende Strompreise und Inflation erschweren diese Situation noch einmal. Soviel also zu Asylindustrie.

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