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Im September 2023 gab es im Rahmen der Landesflüchtlingsreferent:innenkonferenz einen Beschluss, dass zumindest bei den Kostenhöchstsätzen von Vulnerablen (Erhöhter Betreuungsbedarf, Kinderflüchtlinge/UMF, Pflegeplatz) Anpassungen erfolgen sollen, sprich die Kostenhöchstsätze erhöht werden sollen. Der Kostenhöchstsatz im Rahmen der Regelbetreuung wurde bereits 2022 erhöht, eine nochmalige Anpassung wurde nicht beschlossen, was jedoch angesichts der Teuerung und hohen Inflation mehr als notwendig scheint. Der Beschluss wurde von 5 von 9 Landesflüchtlingsreferent:innen getätigt. Im Dezember soll es eine außerordentliche FlüRk geben, wo die Erhöhung dieser Kostenhöchstsätze inkl. Vorschlag einer Zusatzvereinbarung nochmals auf der Tagesordnung steht. Der Kostenhöchstsatz im Rahmen der Regelbetreuung wurde bereits 2022 erhöht, eine nochmalige Anpassung wurde nicht beschlossen, was jedoch angesichts der Teuerung und hohen Inflation mehr als notwendig scheint.Ebenso wurde das transparente Realkostenmodell welches zwischen BMI und Stadt Wien als Pilot starten wird, vorgestellt. Siehe weitere Infos weiter unten bei Transparentes Realkostenmodell.
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