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Organisationen die in der Betreuung tätig sind, erhalten pro Person € 25,- (in manchen Bundesländern auch weniger, der Einfachheit halber, bleiben wir bei € 25,-). Eine Organisation muss also mit € 25,- brutto pro Person auskommen. je nach Organisationsstruktur sind diese Umsatzsteuerbefreit oder nicht. Es muss für das Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung noch € 6,50,- (Der Einfachheit halber, bleiben wir bei € 6,50, es wird auch über € 6,50 ausbezahlt) abgezogen werden. Falls es keine Selbstversorgung gibt, muss ebenso Geld für die Lebensmittel ausgegeben werden, will heißen, die vollen € 25,- stehen nicht alleinig für Kostentragung von Betreuung zur Verfügung. Sprich, der Organisation bleibt pro Person/pro Tag in etwa € 18,50 über, mit der sämtliche Kosten die im Rahmen der Betreuung entstehen, bestritten werden müssen: Löhne, Miete, Betriebskosten, Strom/Gas, Versicherungen, Sachkosten wie Reinigungsmaterial und Hygienemittel usw. Aktuell Steigende Strompreise und Inflation erschweren diese Situation noch einmal. Soviel also zu Asylindustrie.

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