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die NICHT in Grundversorgung sind (Stand 26.03.2025)


Die automatische Einbeziehung in die Krankenversicherung wurde am 7.März 2025 im Nationalrat wieder beschlossen, allerdings befristet bis 31. Mai 2025.
Das bedeutet: Vertriebene, die nicht in Grundversorgung sind, haben - befristet bis Ende Mai 2025 – automatisch wieder eine Krankenversicherung.

Angehörige von pflichtversicherten Vertriebenen können deshalb nicht mitversichert werden, weil eben automatisch einbezogen (bis Ende Mai).

Was bedeutet die Verlängerung bis 31.5.25?
– im Detail von Dani Krois, Büro des Flüchtlingskoordinators:

  • Es bedeutet, dass all jene, die nicht in Grundversorgung sind, befristet bis 31.5.25 wieder eine Krankenversicherung über die Z 21 ASVG-Einbeziehungsverordnung haben werden.
  • Bei der Registrierung bei der Polizei wird wieder ein Krankenversicherungsbeleg mit der SVNr ausgestellt.
  • Alle jene, die neu in Österreich ankommen und sich für den Vertriebenenstatus registrieren und in weiterer Folge einen Hauptwohnsitz anmelden und keine Grundversorgung beantragen, wird die Krankenversicherung über die Z 21 rückwirkend mit Registrierungsdatum automatisch aktiviert. Es ist hierzu kein weiterer Antrag notwendig. In der Regel dauert die automatische Aktivierung 2-3 Wochen.
  • All jene, die einen Antrag auf Grundversorgung stellen, erhalten, sofern hilfsbedürftig, die Krankenversicherung über die Grundversorgung.
  • Solange die Z 21 aufrecht ist, kann keine Mit- oder Selbstversicherung abgeschlossen werden.
  • Alle bereits gestellten Anträge auf Selbst- oder Mitversicherung sind gestoppt.
  • Unklar ist nach heutigem Stand, ob es nach 31.5.25 eine weitere Verlängerung geben wird oder nicht.
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