Aktuell - Personen in der Grundversorgung im Burgenland
Landes GVS Erwachsene: | 2965 | |
Landes GVS < 18 Jahre: | 51 | |
Bundes GVS: | 75 | |
Summe: | 3091 |
Stichtag 13.09.2022
Zielgruppe Grundversorgung
info
Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.
Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren
subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind
Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen
Unterbringung
Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien | |||
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Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung | |
Organisierte Einrichtungen von NGOs | 1:37-1:55 pro Person/1h | € 20,50 | € 6,- Caritas Diakonie Lares ERW € 6,50- Kind € 3,50 € 7,00 priv. QG:innen |
Mobil: Betreutes Wohnen (NGOs mieten Wohnraum an) | Diakonie Lares orientiert sich an 1:50 | ||
Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen) | Mobile Sozialberatung, 1:140 | ||
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Privatunterbringung | |||
Betreuungsschlüssel | Leistungen Privat | ||
Privat Wohnende | 1:140 - Sozialberatung durch Diakonie
| Private Leistungen werden vom Land direkt ausbezahlt, jeweils am 1ten des Monats | Versorgung
Mietgeld
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Ansuchen auf privates Wohnen ist möglich:
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Unterbringung Bereich erhöhter Betreuungsbedarf | |||
Tagsatz | Träger | ||
€ 20,50 Aufschlag möglich, zw. +€10,- bis € 20,-, max. € 40,- | Caritas Bgld – Haus Franziskus Ca. 5 Plätze | ||
Es gelten folgende Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008):
Verlängerung des EBB Status: wird quasi unbefristet zuerkannt, bei Besserung/Rehabilitation müssen Neuerungen geschickt werden
Nach spätestens 2 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend |
Individuelle Leistungen
Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich
- Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
- Schulgeld für schulpflichte Kinder/Jugendliche: € 200,- pro Schuljahr
Trägerorganisationen
- Caritas Burgenland
- Caritas Wien
- Diakonie Flüchtlingsdienst
- SOS Kinderdorf für Kinderflüchtlinge
- sowie diverse private Quartiergeber:innen (ehemalige Pensionen)
Mobile Sozialberatung
Zuständig für Sozialberatung (IBB) für ALLE in organisierten Einrichtungen/Quartieren Wohnhafte + für Privat Wohnende im Burgenland ist Diakonie Flüchtlingsdienst
Betreuungsschlüssel: 1:140
Träger: Diakonie Flüchtlingsdienst MOBEB; Standorte Oberwart und Eisenstadt
Pensionen werden mindestens alle 1-2 Wochen angefahren
Privatwohnende kommen in die Standorte zur Beratung
Psychosoziale Beratung
Organisation von Deutschkursen
Hilfe bei Antragstellungen etc.
GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.
Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.
Es gibt in der Regel kaum Bescheide bei Entlassungen/Zuweisungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an Quartiergeber:innen oder/und Diakonie oder/und an die betreffende Person; angeordnete Verlegungen und Leistungseinschränkungen kommen per Bescheid
- Entlassungen
- Bei Wechsel in anderes Bundesland
- v.a. bei familiären & medizinischen Gründen/LGBTIQ, wenn das Ziel-Bundesland zustimmt
- Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
- Rechtskräftig negativ abgeschlossenes Asylverfahren; kein privat Verzug möglich
- Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
- Mögliche Freibeträge
- Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt bis € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
- Keine Freibeträge bei AMS DLU (Decklung Lebensunterhalt) Bezug, wird 1:1 angerechnet
Zuständige Abteilung in Landesregierung
- Abteilung 6, Soziales und Gesundheit
- Referatsleiter Wolfgang Hauptmann
A-7000 Eisenstadt, Landhaus, Europaplatz 1
t. +43 5 7600-2680
f. +43 5 7600-2533
post.a6@bgld.gv.at - https://www.burgenland.at/verwaltung/landesverwaltung-im-ueberblick/gruppe-3/abteilung-6-soziales-und-gesundheit/hauptreferat-soziales/referat-grundversorgung-und-fluechtlingswesen-1-1/
- Referatsleiter Wolfgang Hauptmann
Angebote
Angebote außerhalb der GVS |
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Angebote der GVS |
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Angebote für Asylberechtigte |
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Angebote für subsidiär Schutzberechtigte |
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