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GVS-BundeslandSteiermark
letztes Update16.04.2022
Änderungen


LandeswappenGrundversorgung Steiermark


Aktuell - Personen in der Grundversorgung in der Steiermark

Landes GVS Erwachsene: 

8.971

Landes GVS < 18 Jahre:

183

Bundes GVS:

730

Summe:

9.884

Stichtag 27.04.2022


Zielgruppe Grundversorgung

info

Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

  • Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren
  • subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
  • Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind

Unterbringung

Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien

BetreuungsschlüsselTagsatz RegelbetreuungVerpflegungsgeld bei Selbstversorgung
Organisierte Einrichtungen von NGOs

1:40

€ 21,- für Caritas Einrichtungen

€ 12,- für private Quartiergeber:innen


€ 6,-

Mobil: Betreutes Wohnen (NGOs mieten Wohnraum an)

1:40

Private Quartiergeber:innen (zB. Pensionen)
Mobile Sozialberatung
1:140
  • Caritas einzige NGO neben privaten Quartiergeber:innen (Pensionen)

  • Im MoBeWo und in Einrichtungen von Caritas Teilselbstversorgung ermöglicht, Quartiere bis zu 50 Personen, Betreuung 24h/7, Auszahlung € 110,- Verpflegungsgeld vor Ort,
    Mob. Beratung zahlt Taschengeld € 40,- aus

  • Private Quartiergeber:innen (Pensionen) zumeist Selbstversorgung erhalten als Tagsatz nur € 12,-, Auszahlung Verpflegungsgeld & Taschengeld über mobile Beratung Caritas

  • Keine Auszahlung von Freizeitgeld: Finanzierung von Deutschkursen durch Freiwillige in den Quartieren oder Freizeitangebote des Quartierbetreibers

  • Keine ecard, nur e-card Ersatzbeleg

  • Zimmerbelegung zw. 2-6 pro Zimmer (Standards 8m²+4+4), vereinzelt Einzelzimmer für EBB

  • Tw. Stockbetten, Bad/WC tw. Gemeinschaftlich geteilt sowie Küchen, auch Wohneinheiten

  • Pensionen/Quartiere sind unterschiedlich groß/klein => Plätze von 10-100

  • Beschwerden über GVS entweder direkt an Quartiergeber:in oder über Caritas Stmk sowie können diese auch über Parteienverkehr direkt bei zuständiger Abteilung des Landes vorgebracht werden; Caritas hat interne Qualitätskriterien

  • keine Angebote für LGBTIQ: aber gute Kontakte zur queerbase, gemeinsame Bemühungen zu Verlegungen nach Wien; Nachbetreuung über Caritas Stmk möglich oder über MoBeWo

  • Verhältnis Bewohner:innen in GVS:  ca. 2851 in organisiert (90%), ca. 303 Personen privat (10%) => Stand Feb 2022 (Verhältnis hat sich aufgrund Ukraine-Krise verschoben)

  • Wechsel von organisiert auf privat und umgekehrt grundsätzlich möglich, Wird locker gehandhabt, Kriterium vor allem Leistbarkeit der Miete etc., siehe unten; Härtefälle (akute Obdachlosigkeit) erhalten sofort ein Quartier; Caritas Stmk zuständig

Privatunterbringung


Betreuungsschlüssel


Leistungen Privat
Privat Wohnende

1:140 - Sozialberatung durch Caritas Stmk 

 

Private Leistungen werden von Caritas Stmk ausbezahlt, direkt vor Ort oder in Bürostandorten

Versorgung

  • Einzelperson € 200,-  
  • Minderjährige € 90,-

Mietgeld 

  • Einzelperson € 120,-
  • Familie € 240,-

Ansuchen auf privates Wohnen möglich: 

  • Geprüft wird Leistbarkeit
  • Caritas Stmk schickt Unterlagen an Land zur Prüfung

Unterbringung EBB Bereich


Tagsatz

Träger


  • € 44,-

3 Einrichtungen in der Stmk

Caritas & PQ Wisniewski

  • Betreuungsschlüssel und Vorgaben Betreuungspersonal unklar, je nach Anzahl der Personen in EBB können Leistungen zugekauft werden
  • Caritas hat EBB Unterbringung im psychiatrischen Bereich; PQ Wisniewski eher die Pflegeschiene; Caritas hat keine eigenen EBB Quartiere mehr, Plätze jetzt aufgeteilt auf normale Quartiere, Caritas hat in etwa 20 EBB Plätze, insgesamt 30-40 zusätzliche Plätze bei PQ Wisniewski
  • in Leoben Außenstelle Psychiatrische Klinik
  • Oft zuwenig Infos von der BBU bei Zuweisungen
  • Es gelten folgende Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008):
    1. schwere psychiatrischen Erkrankungen;
    2. mindestens mittelschweren körperlichen Gebrechen (z.B. Lähmungen);
    3. Sinnesbeeinträchtigungen (z. B. Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit);
    4. geistigen Behinderungen (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten);
    5. chronische Krankheiten (z. B-. Krebs, TBC, Dialyse);
    6. unheilbaren epidemiologischen Erkrankungen (z. B. HIV, Hepatitis C);
    7. kurzfristig gefährlichen Erkrankungen (z.B. multiresistente TBC, Epidemien),
    sofern bei der Unterbringung keine Gefahr für die HausbewohnerInnen und das Betreuungspersonal besteht
    8. pathologische Abhängigkeiten von psychoaktiven Substanzen (ausgenommen
    Alkohol und Nikotin) - Substitutionsprogramm

Verlängerung des EBB Status: wird quasi unbefristet zuerkannt, bei Besserung/Rehabilitation müssen Neuerungen geschickt werden

Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung über mobile Betreuung Caritas

    • fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
    • Pflege- oder Situationsbericht bei unzureichendem Befund  

Nach spätestens 2 Wochen werden Anfragen vom Land beantwortet, Zuerkennung EBB Status dann rückwirkend

Trägerorganisationen

Im Bereich organisierte Quartiere/MoWo sind folgende Träger tätig:

  • Caritas Stmk
  • sowie diverse private Quartiergeber:innen  (Pensionen)

Mobile Sozialbetreuung

Zuständig für Sozialberatung (IBB) für ALLE in organisierten Einrichtungen/Quartieren Wohnhafte + für Privat Wohnende in Stmk ist Caritas Stmk

Betreuungsschlüssel: 1:140

Träger:

Information:

  • Pensionen werden alle 1-2 Wochen angefahren,
  • Privatwohnende kommen in die Standorte zur Beratung (siehe weiter oben)
  • Psychosoziale Beratung, Organisation von Deutschkursen, Hilfe bei Antragstellungen etc.

Individuelle Leistungen

Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich

  • Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
  • Schulgeld: €200,- pro Schuljahr

GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.

Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

Es gibt in der Regel kaum Bescheide bei Entlassungen/Zuweisungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an Quartiergeber:innen oder/und Caritas Stmk oder/und an die betreffende Person

  • Entlassungen aus der GVS
    • Bei Wechsel in anderes Bundesland,v.a. bei familiären & medizinischen Gründen/LGBTIQ, wenn das Ziel-Bundesland zustimmt
    • Unerlaubte Abwesenheit mehr als 48h
  • Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
    • Bei Heirat
    • Rkneg Familien nur organisiert
    • Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe
  • Mögliche Freibeträge
    • Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt bis € 110,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
    • Keine Freibeträge bei DLU Bezug, wird 1:1 angerechnet

Zuständige Abteilung in Landesregierung


Angebote

Angebote außerhalb der GVS
  • Mobile Integrationsberatung der Caritas nach Ablauf der GVS, nach einem weiteren Jahr Übergang zur Beratungsstelle für Existenzsicherung der Caritas (Wohnraumvermittlung, Starthilfedarlehen) 

  • Deutschkurse über die Caritas Akademie

  • Notschlafstelle ARCHE (für Männer) und Haus FranzisCa (für Frauen)

  • Be Buddy (Patenschaftsprojekt)

  • Homeless World Cup

  • SIQ+ (Sport und Bewegung als Mittel zur sozialen Inklusion)

  • Verein ZEBRA: zb. Psychotherapie

  • Verein OMEGA

  • Openlearning Center und Verein Mint (Unterstützung in Richtung Höherqualifizierung)

  • Straßenzeitung MEGAPHON

Angebote der GVS

  • Mobile Sozialberatung für ALLE in der GVS durch Caritas Stmk

  • Beratungsstellen der Caritas:

    • DIVAN (Gewalt gegen Frauen im Namen der Ehre)

    • CariM (Männerberatungsstelle, Gewaltprävention, Gewalt und Ehre)

    • Pop-Up Chai (mobile Gewaltschutzarbeit im Lebensraum von Frauen)

    • Malala (Patenschaften von Frau zu Frau); Lerncafes; Lernbars

    • Rechtsberatung für Flüchtlinge und Migrant:innen; rechtliche Vertretung aller Kinderflüchtlinge in der Steiermark

    • Haus FranzisCa (Unterbringung, Zielgruppe Frauen in GVS)

    • frühe Sprachförderung in allen Grazer Kindergärten

    • Schwangerenberatung

Angebote für Asylberechtigte
  • GVS innerhalb der ersten vier Monate nach Anerkennung

  • Sozialhilfe

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld

  • Erfüllen Integrationsvereinbarung

  • Startwohnungen

  • Arbeitsmarktintegrationsprojekte für Erwachsene und Lehrlinge (Arbeit.stiften & Vielfalt.qualifiziert)

Angebote für subsidiär Schutzberechtigte
  • GVS, für privat Wohnende auch möglich

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe/Kinderbetreuungsgeld für Kinder wenn arbeitstätig

  • Integrationsberatung grundsätzlich möglich

  • Integrationsvereinbarung erfüllen


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