Die Grundversorgung (kurz GVS) ist das Versorgungssystem für schutzsuchende Menschen in Österreich. Darunter wird die vorübergehende Unterbringung, Betreuung und Beratung von Asylwerber:innen verstanden, und zwar während der Zeit des laufenden Asylverfahrens. Es ist im Vergleich zu anderen sozialen Hilfssystemen (zb. Mindestsicherung) ein stark unterversorgter Bereich. Neben der Gruppe der Asylwerber:innen sind folgende weitere Personengruppen als Zielgruppe der GVS subsumiert:

  • Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens
  • subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylzuerkennung
  • Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind
  • Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen
  • Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus (gemäß § 62 AsylG) seit März 22



Grundversorgung kompakt
zum Download auf diesem Infoblatt der asylkoordination

  • Keine Stichwörter

0 Kommentare

Sie sind nicht angemeldet. Ihre Änderungen werden mit anonym markiert. Sie sollten sich anmelden, wenn Sie bereits über ein Konto verfügen.