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aus gegebenem Anlass - vermehrten Prüfungen oder Einleitungen von Aberkennungsverfahren subsidiärer Schutz oder Asyl bei syrischen Staatsbürger:innen:
Solange keine rechtsgültige Aberkennung vorliegt, besteht bei Vorliegen aller Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. Zahlungseinstellungen seitens des Finanzamts, wie sie teilweise erfolgten, sind nicht rechtens.

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