Landes GVS Erwachsene: | 1.875 |
Landes GVS < 18 Jahre: | 51 |
Bundes GVS: | 111 |
Summe: | 2.037 |
Stichtag 19.01.2022
TODO: bessere Definition des Satzes benötigt
Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren
subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung
Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind
Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen
Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien
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| Betreuungsschlüssel | Tagsatz Regelbetreuung | Verpflegungsgeld bei Selbstversorgung |
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Organisierte Einrichtungen NUR von Tiroler Soziale Dienste betreut | 1:70 | € 21,- | € 200,- pro Merson und Monat für Erw.
€ 100,- pro Merson und Monat für U18 |
Tiroler Soziale Dienste (TSD) sind Tochterunternehmen vom Land Tirol; haben unter anderem Leistungsvertrag mit Land um Grundversorgung in Tirol zu koordinieren und zu betreuen, aber auch Leistungsvereinbarungen zur Durchführung von Deutschkursen, mobiles Casemanagement im EBB Bereich et.; TSD sind 2015 entstanden, haben alle Einrichtungen inkl. Personal vom Land übernommen; grundsätzlich weg von Quantität zu Qualität in der Betreuung TSD macht alle Tätigkeiten im Rahmen der GVS (Unterbringung, Beratung, Information) und haben auch Möglichkeit ins GVS BIS einzutragen und Leistungen zu öffnen SOS Kinderdorf und Jugendrotkreuz sind Subunternehmer von TSD im Rahmen der Betreuung für Kinderflüchtlinge Keine e-card, SVNr wird auf Rückseite der Asylkarte geschrieben (für Arztbesuche ausreichend)
Nur 2 (von 45) Einrichtungen mit 24h Betreuung (ca. 300-400 Plätze), jedoch in der Nacht und WE durch Security-Personal ‚betreut‘ => sind geschult in Brandschutz, Journaldienst etc., durchschnittlich zw. 70-80 Plätze, auch 100 Plätze; gibt eigene Einrichtung NUR für Frauen (25 Plätze) wo auch nur Frauen arbeiten; zum Teil überall Büros in den Einrichtungen für Betreuung, je nach Größe Eigenes TSD Verteilerquartier in Innsbruck für erw. Männer, Zuweisung über BBU funktioniert(e) nicht einwandfrei, daher Etablierung VQ für Männer, von wo sie dann im Land aufgeteilt werden in allen Einrichtungen Selbstversorgung ermöglicht
in organ. Einrichtungen Auszahlungen 1x/Monat per Banküberweisung, Kooperation mit Hypobank Tirol, alle haben ein Konto mit Bankomatkarte, jedoch nur abheben möglich, keine Überweisungen Pro ERW werden monatlich: max. € 252,50 ausbezahlt (VG, TG und anteilig € 12,50 BG pro Monat) über Freizeitgeld und Land Tirol Finanzierung von Deutschkursen (Anwesenheitslisten müssen geführt werden) Zimmerbelegung bis zu 5 pro Zimmer (Standards 8m²+4+3), vereinzelt Einzelzimmer Tw. Stockbetten, Bad/WC tw. Gemeinschaftlich geteilt sowie Küchen, auch Wohneinheiten Beschwerden: 1x/Woche Parteienverkehr in Innsbruck für Bewohner:innen von TSD (eigenes Büro für diese Zweck und für Auszahlung Privat); zusätzlich gibt’s Ombudsmann wo anonyme Beschwerden vorgebracht werden können. Parteiengehör in Bezug auf Leistungseinstellungen gibt’s beim Land keine Angebote für LGBTIQ oder Nachbetreuung
Verhältnis Bewohner:innen in GVS: ca. 12% privat wohnhaft, 88% organisiert Wechsel von organisiert auf privat und umgekehrt grundsätzlich möglich, siehe unten; Härtefälle (akute Obdachlosigkeit) erhalten sofort ein Quartier
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Privatunterbringung |
| Betreuungsschlüssel |
| Leistungen Privat |
Privat Wohnende | 1:70 | Private Leistungen werden vom TSD bar ausbezahlt, (erhalten kein Konto)
| Versorgung - Einzelperson € 215,-
- Minderjährige € 100,-
Mietgeld - Einzelperson € 150,-
- Familie € 300,-
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Ansuchen auf privates Wohnen möglich: - Antrag über TSD => wird geprüft ob machbar und realistisch:
- MV wird gecheckt (sind BK in Ordnung, sonstige Klauseln)
- Sind Deutschkenntnisse soweit vorhanden, um selbstständig leben zu können
- wird in weiterer Folge mit Land abgeklärt ob Privatverzug möglich
- wenige verziehen privat, eher jene, die schon lange im Asylverfahren sind, hohe Mieten!
- Auszahlung bar 1x/Monat über nächstgelegene Einrichtung oder in Innsbruck zb. Büro.
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Unterbringung EBB Bereich |
| Tagsatz | Träger |
| | TSD |
- lt. Koorat Beschluss mit 120 EBB Plätze gedeckelt, wobei 20 Plätze für Pflegeplätze reserviert sind, aktuell werden ca. 50-60 EBB Plätze abgerechnet
- kein eigener Betreuungsschlüssel im EBB Bereich
- jedoch über CCM (Case & Care Management Team) wird Leistung für EBB dazugekauft => aktuell 6 VZÄ 3 Psycholog:innen, Behindertenfachbetreuer:in, Familienbetreuerin, Jurist:in => Finanziert über EBB und Zusatzförderung vom Land
- keine eigene Einrichtung, in die Regelbetreuung integriert, befinden sich aber in Nähe Psychiatrie und KH, weil auch Mobilitätseingeschränkte Personen; alle Angelegenheiten die GVS betreffend über Regelbetreuungspersonal, alles im Rahmen des EBB über CCM, die mobil betreuen; Clearing über Betreuungspersonal und CCM; die meisten EBB Personen sind alleinstehend & männlich, auch Frauen; Kinder im Familienverband mit Krebs oder Rückenmarkstransplantationen; Einzelzimmer für EBB
- individuell je nach Prüfer:in gibts Diskussionen zur EBB Zuerkennung oder nicht; immer wieder bei Kindern Begründung 'es sind die Eltern da';
- gibt Kooperation mit Apotheken hinsichltich blistern der Medis es sind auch die meisten in Einzelzimmer;
Es gelten folgende Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008): 1. schwere psychiatrischen Erkrankungen; 2. mindestens mittelschweren körperlichen Gebrechen (z.B. Lähmungen); 3. Sinnesbeeinträchtigungen (z. B. Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit); 4. geistigen Behinderungen (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten); 5. chronische Krankheiten (z. B-. Krebs, TBC, Dialyse); 6. unheilbaren epidemiologischen Erkrankungen (z. B. HIV, Hepatitis C); 7. kurzfristig gefährlichen Erkrankungen (z.B. multiresistente TBC, Epidemien), sofern bei der Unterbringung keine Gefahr für die Hausbewohner:innen und das Betreuungspersonal besteht 8. pathologische Abhängigkeiten von psychoaktiven Substanzen (ausgenommen Alkohol und Nikotin) - Substitutionsprogramm. Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung über TSD => kann Leistung im GVS BIS aktivieren, wird quasi unbefristet zuerkannt, Zusage kommt dann vom Land, bei Kontrollen dann Aberkennung EBB Status möglich (stichprobenartig) - fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
- Pflege- oder Situationsbericht bei unzureichendem Befund
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Im Bereich organisierte Quartiere sind folgende Träger tätig:
- TSD für ERW & FAM
- SOS Kinderdorf
- JRK für Kinderflüchtlinge
In etwa 45 Quartiere in Tirol insgesamt – in etwa 1926 Klient:innen (für 2022 Erhöhung um 300-400 Plätze) inkl. Kinderflüchtlinge (ohne Erstaufnahmestellen)
Zuständig für Sozialberatung (IBB) für alle in Pensionen & Quartieren Wohnhafte
Betreuungsschlüssel: 1:140
Träger:
Information:
- Vorgabe: Quartiere unter 15 Personen mind. alle 14 Tage
- Quartiere werden aber meist wöchentlich angefahren
- in manchen Regionen sind Betreuer:innen einer Einrichtung auch für jene in Pensionen Untergebrachte zuständig, und fahren diese Pensionen an (macht wegen Regionaler Verteilung Sinn)
- Psychosoziale Beratung, Organisation von Deutschkursen, Hilfe bei Antragstellungen etc
- Vergütung pro Klient:in für mobile Betreuung siehe bei "Privat Wohnende"
Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich
- Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
- Schulgeld: €200,- pro Schuljahr
- Hygienegeld für Kinder bis zum 3. Lebensjahr € 20,-/Monat
Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.
Es gibt in der Regel kaum Bescheide bei Entlassungen/Zuweisungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an TSD oder/und an die betreffende Person; Frischzugezogene per Bundeslandwechsel oder Wiederaufnahme GVS Tirol erhalten Bescheid
- Entlassungen aus der GVS
Bei Wechsel in anderes Bundesland,v.a. bei medizinischen & familiären Gründen
LGBTIQ, wenn das Ziel-Bundesland zustimmt
Entlassungsschreiben bei Asylzuerkennung
- Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
- Mögliche Freibeträge
- Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt bis € 240,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
- Keine Freibeträge bei DLU Bezug, wird 1:1 angerechnet
mit BH und Sozialämter gut vernetzt, u.a. auch weil TSD Tochterfirma vom Land ist
gute Vernetzung mit NGOs; Mitglied sozialpolitischer Arbeitskreis & bei Plattform Asyl für Menschenrechte
Land Tirol auch Vernetzung mit UNHCR, UNICEF
Qualitätskontrollen werden seitens Land durchgeführt, sowie im KiFlü Bereich durch KJH
Angebote außerhalb der GVS | Beratungsstellen TSD bietet auch ÖIF Prüfungen an; finden in größeren Einrichtungen statt, andere erhalten Fahrtkosten ersetzt Rechtsberatung Diakonie Rotes Kreuz: Familienzusammenführung Diakonie: ANKYRA interkulturelle Psychotherapeutische Gesprächskreise Plattform Asyl Angebote (Pat:innen, Workshops) Rotes Kreuz: protect plus; Kleiderkammer ÖIF Kurse Tafel vom RK für Bewohner:innen PSA Kurse und Lehrvorbereitungskurse beim BFI Tirol für Schutzberechtigte, AB, AB+ usw. (Personen werden bei Anmeldung unterstützt und weitervermittelt) die gratis sind gibt kleinere Organisationen wie refugees learn, Verein Inovia => Computerclub Baracuda, Beratung auch bei Niedriglohnsektor-Tätigkeit
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Angebote der GVS | In Zukunft mehr Sprachmittlung in Budgets kalkuliert, zuvor nur punktuell TIK (Tiroler Integrationskompass) in Einzelsettings Kompetenzchecks zu Bildungs- und Berufserfahrung, Aufklärung über Ausbildungsmöglichkeiten, Arbeitsmarkt usw.; Infos/Ausbildung werden im Pass festgehalten (auch ehrenamtliche Tätigkeiten), TIK wird von AMS akzeptiert gemischtfinanzierte Deutschkurse von Alpha bis B1, gibt auch D-Kurse mit Kinderbetreuung; Lernassistenzen in Schulen für kids, die Unterstützung brauchen Monatskarten für Bewohner:innen in den Einrichtungen die abgerechnet werden CCM Team im EBB Bereich
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Angebote für Asylberechtigte | auch bei Fristenablauf können Asyl- und SubSchutzberechtigte in GVS Einrichtung wohnen bleiben, sofern freie Plätze verfügbar; trotz Bezug BMS; manche sind auch Arbeitstätig und wohnen noch im Quartier auch GVS privat möglich Sub-Schutzberechtigte erhalten auch Ausgleichszulage über BMS/Sozialhilfe Deutschkurse über AMS Familienbeihilfe/Kinderbetreuungsgeld für Kinder (SubSchutz wenn arbeitstätig) Integrationsberatung mit Schutzzuerkennung gehen aber sehr viele nach Wien (community da, Arbeitsmarkt, Wohnungsmarkt - Einzelzimmer € 450,-) Diakonie: hat Wohnraumberatungsprojekt, halten auch workshops zum Wohnungsmarkt, Bedingungen (Miete, BK,Strom etc.), scheitert aber am nicht verfügbaren leistbaren Wohnraum Caritas: Integrationsberatung für Asyl- und Subsidiär Schutzberechtigte
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Angebote für subsidiär Schutzberechtigte | - siehe Angebote für Asylberechtigte
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schlechte Finanzierung
keine bezahlten PSA Kurse für Asylwerber:innen
Abgelegenheit der Quartiere: ländliche Infrastruktur zb. hinsichtlich Fahrtwege schwierig, öffentlicher Verkehr schwierig mit Erreichbarkeit zb. bei Prüfungen die in Stadt sind, lange Fahrtdauer
Fahrtkosten nicht für alle übernommen
keine Nachfolgeangebote oder zuwenig für Schutzberechtigte mit EBB Status, verbleiben dann oft lange in der Einrichtung;
Fachkräftemangel (Zahnärzt:innen, Frauenärzt:innen etc.), oft kein Termin wenn kein Dolmetsch mitgebracht wird;
unterschiedliche Dauer im Asylverfahren (für Syrer:innen oft nach 3 Mo; für alle anderen sehr schwierig, die über 3-4 Jahre warten) ordentliche Schieflage drinnen;
Schwankungen hinsichtlich Asylanträgen und damit verbundene Auf- und Abbau von Infrastruktur und Personal (fehlende Planung, Vorsorgekapazitäten); Qualität kann mit dieser Finanzierung nicht gehalten bzw. aufgebaut werden, enormer Wissensverlust; auch für Gemeinden schwierig: Freiwillige verlieren Motivation, ähnlich beim Personal;
Stabilität und Planbarkeit im GVS Bereich wünschenswert; Verbesserung Standards in der Versorgung und Betreuung im Rahmen der GVS österreichweit zu vereinheitlichen wäre sinnvoll; weiterhin pro Bundesland und Träger individuell geregelt, schade! Vermehrter Austausch wichtig! im Sinne der Geflüchteten: gleiche Bedingungen und Möglichkeiten, Chancen & Rechte, egal wo in der GVS!
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