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GVS-BundeslandTirol
letztes Update16.04.2022
Änderungen


Grundversorgung Tirol


Aktuell - Personen in der Grundversorgung in Tirol

Landes GVS Erwachsene: 

3.510

Landes GVS < 18 Jahre:

47

Bundes GVS:

110

Summe:

3.667

Stichtag 27.04.2022


Zielgruppe Grundversorgung

info

Grundversorgung ist unterteilt in Bundes- und Landesgrundversorgung. Personen im Zulassungsverfahren werden vom Bund versorgt und nach der Länderzuteilung in die Landesgrundversorgung überführt. Voraussetzung ist immer die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahren

  • subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)

  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylanerkennung

  • Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind

  • Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen


Unterbringung

Unterbringungsformen für alleinstehende Erwachsene und Familien

BetreuungsschlüsselTagsatz RegelbetreuungVerpflegungsgeld bei Selbstversorgung
Organisierte Einrichtungen NUR von Tiroler Soziale Dienste betreut

1:70

€ 21,- 

€ 200,- pro Person und Monat für Erw.

€ 100,- pro Person und Monat für U18

  • Tiroler Soziale Dienste (TSD) sind Tochterunternehmen vom Land Tirol;  haben unter anderem Leistungsvertrag mit Land um Grundversorgung in Tirol zu koordinieren und zu betreuen, aber auch Leistungsvereinbarungen zur Durchführung von Deutschkursen, mobiles Casemanagement im EBB Bereich et.; TSD sind 2015 entstanden, haben alle Einrichtungen inkl. Personal vom Land übernommen; grundsätzlich weg von Quantität zu Qualität in der Betreuung

  • TSD macht alle Tätigkeiten im Rahmen der GVS (Unterbringung, Beratung, Information) und haben auch Möglichkeit ins GVS BIS einzutragen und Leistungen zu öffnen 

  • SOS Kinderdorf und Jugendrotkreuz sind Subunternehmer von TSD im Rahmen der Betreuung für Kinderflüchtlinge

  • Keine e-card, SVNr wird auf Rückseite der Asylkarte geschrieben (für Arztbesuche ausreichend)


  • Stand Feb 2022 => Nur 2 (von 45) Einrichtungen mit 24h Betreuung (ca. 300-400 Plätze), jedoch in der Nacht und WE durch Security-Personal ‚betreut‘ => sind geschult in Brandschutz, Journaldienst etc., durchschnittlich zw. 70-80 Plätze, auch 100 Plätze; gibt eigene Einrichtung NUR für Frauen (25 Plätze) wo auch nur Frauen arbeiten; zum Teil überall Büros in den Einrichtungen für Betreuung, je nach Größe

  • Eigenes TSD Verteilerquartier in Innsbruck für erw. Männer, Zuweisung über BBU funktioniert(e) nicht einwandfrei, daher Etablierung VQ für Männer, von wo sie dann im Land aufgeteilt werden

  • in allen Einrichtungen Selbstversorgung ermöglicht

  • in organ. Einrichtungen Auszahlungen 1x/Monat per Banküberweisung, Kooperation mit Hypobank Tirol, alle haben ein Konto mit Bankomatkarte, jedoch nur abheben möglich, keine Überweisungen

  • Pro ERW werden monatlich: max. € 252,50 ausbezahlt (Verpflegungsgeld, Taschengeld und anteilig € 12,50 Bekleidungsgeld pro Monat)

  • über Freizeitgeld und Land Tirol Finanzierung von Deutschkursen (Anwesenheitslisten müssen geführt werden) 

  • Zimmerbelegung bis zu 5 pro Zimmer (Standards 8m²+4+3), vereinzelt Einzelzimmer

  • Tw. Stockbetten, Bad/WC tw. Gemeinschaftlich geteilt sowie Küchen, auch Wohneinheiten

  • Beschwerden: 1x/Woche Parteienverkehr in Innsbruck für Bewohner:innen von TSD (eigenes Büro für diese Zweck und für Auszahlung Privat); zusätzlich gibt’s Ombudsmann wo anonyme Beschwerden vorgebracht werden können. Parteiengehör in Bezug auf Leistungseinstellungen gibt’s beim Land

  • keine Angebote für LGBTIQ oder Nachbetreuung für volljährige Kinderflüchtlinge


  • Verhältnis Bewohner:innen in GVS:  ca. 12% privat wohnhaft, 88%  organisiert (Stand Feb 2022, aufgrund Ukraine-Krise hat sich dieses Verhältnis verschoben)

  • Wechsel von organisiert auf privat und umgekehrt grundsätzlich möglich, siehe unten; Härtefälle (akute Obdachlosigkeit) erhalten sofort ein Quartier

Privatunterbringung


Betreuungsschlüssel


Leistungen Privat
Privat Wohnende

1:70

 

Private Leistungen werden vom TSD bar ausbezahlt, (erhalten kein Konto)





Versorgung

  • Einzelperson € 215,-  
  • Minderjährige € 100,-

Mietgeld 

  • Einzelperson € 150,-
  • Familie € 300,-

Ansuchen auf privates Wohnen möglich: 

  • Antrag über TSD => wird geprüft ob machbar und realistisch:
  • MV wird gecheckt (sind Betriebskosten in Ordnung, sonstige Klauseln im Mietvertrag, die zu Ungunsten der Klient:innen sein könnten etc.)
  • Prüfung ob Deutschkenntnisse soweit vorhanden sind, um selbstständig leben zu können
  • wird in weiterer Folge mit Land abgeklärt ob Privatverzug möglich
  • wenige verziehen privat, eher jene, die schon lange im Asylverfahren sind, hohe Mieten!
  • Auszahlung bar 1x/Monat über nächstgelegene Einrichtung oder in Innsbruck zb. Büro.

Unterbringung EBB Bereich


Tagsatz

Träger


€ 44,-

TSD

  • lt. Koorat Beschluss mit 120 EBB Plätze gedeckelt, wobei 20 Plätze für Pflegeplätze reserviert sind, aktuell werden ca. 50-60 EBB Plätze abgerechnet 
  • kein eigener Betreuungsschlüssel im EBB Bereich
  • jedoch über CCM (Case & Care Management Team) wird Leistung für EBB dazugekauft => aktuell 6 VZÄ 3 Psycholog:innen, Behindertenfachbetreuer:in, Familienbetreuerin, Jurist:in => Finanziert über EBB und Zusatzförderung vom Land
  • keine eigene Einrichtung, in die Regelbetreuung integriert, befinden sich aber in Nähe Psychiatrie und KH, weil auch Mobilitätseingeschränkte Personen; alle Angelegenheiten die GVS betreffend über Regelbetreuungspersonal, alles im Rahmen des EBB über CCM, die mobil betreuen; Clearing über Betreuungspersonal und CCM; die meisten EBB Personen sind alleinstehend & männlich, auch Frauen; Kinder im Familienverband mit Krebs oder Rückenmarkstransplantationen; Einzelzimmer für EBB möglich
  • individuell je nach Prüfer:in gibts Diskussionen zur EBB Zuerkennung oder nicht; immer wieder bei Kindern Begründung 'es sind die Eltern da'; 
  • gibt Kooperation mit Apotheken hinsichltich blistern der Medis

Es gelten folgende Kriterien (KOORAT Beschluss 74-2008):
1. schwere psychiatrischen Erkrankungen;
2. mindestens mittelschweren körperlichen Gebrechen (z.B. Lähmungen);
3. Sinnesbeeinträchtigungen (z. B. Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit);
4. geistigen Behinderungen (unterdurchschnittliche kognitive Fähigkeiten);
5. chronische Krankheiten (z. B-. Krebs, TBC, Dialyse);
6. unheilbaren epidemiologischen Erkrankungen (z. B. HIV, Hepatitis C);
7. kurzfristig gefährlichen Erkrankungen (z.B. multiresistente TBC, Epidemien),
sofern bei der Unterbringung keine Gefahr für die Hausbewohner:innen und das Betreuungspersonal besteht
8. pathologische Abhängigkeiten von psychoaktiven Substanzen (ausgenommen Alkohol und Nikotin) - Substitutionsprogramm.

Vorzulegende Unterlagen bei Antragstellung über TSD => kann Leistung im GVS BIS aktivieren, wird quasi unbefristet zuerkannt, Zusage kommt dann vom Land, bei Kontrollen dann Aberkennung EBB Status möglich (stichprobenartig)

    • fachärztlicher Befund (nicht älter als 3 Monate)
    • Pflege- oder Situationsbericht bei unzureichendem Befund  

Trägerorganisationen

Im Bereich organisierte Quartiere sind folgende Träger tätig:


Mobile Sozialberatung

Zuständig für Sozialberatung (IBB) für alle in Pensionen & Quartieren Wohnhafte ist die TSD

Betreuungsschlüssel: 1:70

Träger: TSD

Information:

  • siehe oben

Individuelle Leistungen

Folgende Leistungen gelten für organisierte und privat wohnende Personen gleich

  • Bekleidungsgeld: € 150,- pro Person und Jahr
  • Schulgeld: €200,- pro Schuljahr

GVS Leistungszuerkennung/Leistungseinschränkung/Bescheide/Arbeitseinkommen/Freibetrag etc.

Basis für Leistungen bzw. nicht-Leistungen aus der GVS beziehen sich immer auf die sogenannte Hilfsbedürftigkeit.

Es gibt in der Regel kaum Bescheide bei Entlassungen/Zuweisungen od. Leistungseinschränkungen, sondern Aufforderungen bzw. Anschreiben per mail seitens Land an TSD oder/und an die betreffende Person; Frischzugezogene per Bundeslandwechsel oder Wiederaufnahme GVS Tirol erhalten Bescheid

  • Entlassungen aus der GVS
    • Bei Wechsel in anderes Bundesland,v.a. bei medizinischen & familiären Gründen

    • LGBTIQ, wenn das Ziel-Bundesland zustimmt

    • Entlassungsschreiben bei Asylzuerkennung

  • Leistungseinschränkungen & Sanktionen der GVS
    • Bei Arbeitseinkommen, je nach Höhe

    • Heirat

  • Mögliche Freibeträge
    • Bei Remu od. gemeinn. Tätigkeit vom Land, sowie bei Arbeitseink. gilt bis € 240,-/Pers. und € 80,- für jedes weitere Familienmitglied
    • Keine Freibeträge bei DLU Bezug, wird 1:1 angerechnet

Zuständige Abteilung in Landesregierung

  • Land Tirol
    Eduard-Wallnöfer-Platz 3
    6020 Innsbruck
    Telefon +43 512 508 7671
    Fax +43 512 508 742605
    E-Mail: soziales@tirol.gv.at
    zuständig für GVS Markus Prauchart


Angebote

Angebote außerhalb der GVS
  • Beratungsstellen

  • TSD bietet auch ÖIF Prüfungen an; finden in größeren Einrichtungen statt, andere erhalten Fahrtkosten ersetzt

  • Rechtsberatung Diakonie

  • Rotes Kreuz: Familienzusammenführung

  • Diakonie: ANKYRA interkulturelle Psychotherapeutische Gesprächskreise

  • Plattform Asyl Angebote (Pat:innen, Workshops)

  • Rotes Kreuz: protect plus; Kleiderkammer

  • ÖIF Kurse

  • Tafel vom RK für Bewohner:innen

  • PSA Kurse und Lehrvorbereitungskurse beim BFI Tirol für Schutzberechtigte, AB, AB+ usw. (Personen werden bei Anmeldung unterstützt und weitervermittelt) die gratis sind

  • gibt kleinere Organisationen wie refugees learn, Verein Inovia => Computerclub Baracuda, Beratung auch bei Niedriglohnsektor-Tätigkeit

Angebote der GVS

  • In Zukunft mehr Sprachmittlung in Budgets kalkuliert, zuvor nur punktuell

  • TIK (Tiroler Integrationskompass) in Einzelsettings Kompetenzchecks zu Bildungs- und Berufserfahrung, Aufklärung über Ausbildungsmöglichkeiten, Arbeitsmarkt usw.; Infos/Ausbildung werden im Pass festgehalten (auch ehrenamtliche Tätigkeiten), TIK wird von AMS akzeptiert

  • gemischtfinanzierte Deutschkurse von Alpha bis B1, gibt auch D-Kurse mit Kinderbetreuung; Lernassistenzen in Schulen für kids, die Unterstützung brauchen

  • Monatskarten für Bewohner:innen in den Einrichtungen die abgerechnet werden

  • CCM Team im EBB Bereich

Angebote für Asylberechtigte
  • auch bei Fristenablauf können Asyl- und SubSchutzberechtigte in GVS Einrichtung wohnen bleiben, sofern freie Plätze verfügbar; trotz Bezug BMS; manche sind auch Arbeitstätig und wohnen noch im Quartier

  • auch GVS privat möglich

  • Sub-Schutzberechtigte erhalten auch Ausgleichszulage über BMS/Sozialhilfe

  • Deutschkurse über AMS

  • Familienbeihilfe/Kinderbetreuungsgeld für Kinder (SubSchutz wenn arbeitstätig)

  • Integrationsberatung

  • mit Schutzzuerkennung gehen aber sehr viele nach Wien (community da, Arbeitsmarkt, Wohnungsmarkt - Einzelzimmer € 450,-)

  • Diakonie: hat Wohnraumberatungsprojekt, halten auch workshops zum Wohnungsmarkt, Bedingungen (Miete, BK,Strom etc.), scheitert aber am nicht verfügbaren leistbaren Wohnraum

  • Caritas: Integrationsberatung für Asyl- und Subsidiär Schutzberechtigte

Angebote für subsidiär Schutzberechtigte
  • siehe Angebote für Asylberechtigte




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