Unter ‚Grundversorgung‘ (kurz GVS) wird die Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Beratung von Asylwerber:innen verstanden, und zwar während der Zeit des laufenden Asylverfahrens. Dazu muss ordnungshalber gesagt werden, dass es zusätzlich zur Gruppe der Asylwerber:innen auch andere Aufenthaltstitel gibt, die als Zielgruppe der GVS gelten, nämlich:
- Asylwerber:innen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens
- subsidiär Schutzberechtigte (§8 AsylG)
- Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylzuerkennung
- Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind
- Personen mit bestimmtem Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen
- Ukrainer:innen mit Vertriebenenstatus (gemäß § 62 AsylG) seit März 22
- Grundversorgung (GVS) Länder
- Zielgruppe GVS
- (finanzielle) Leistungen GVS
- Rahmenbedingungen GVS
- Finanzierung GVS
- Bescheide/Nicht Bescheide betreffend Leistungen der GVS (Artikel in Arbeit)
- Gesundheit (Artikel noch in Arbeit)
- Zugang Arbeitsmarkt (Artikel noch in Arbeit)
- GVS-Burgenland - Allgemeine Information
- GVS-Kärnten - Allgemeine Information
- GVS-Niederösterreich Allgemeine Information
- GVS-Oberösterreich Allgemeine Information
- GVS-Salzburg Allgemeine Information
- GVS-Steiermark Allgemeine Information
- GVS-Tirol Allgemeine Information
- GVS-Vorarlberg Allgemeine Information
- GVS-Wien Allgemeine Information
- Grundversorgung Gegenüberstellungen
Grundversorgung kompakt
zum Download auf diesem Infoblatt der asylkoordination
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